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Alt 15.10.2004, 07:38   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt

Wenn's mal wieder länger dauert ...


Guten Morgen alle zusammen!

Könnt ihr mir einen Tip geben wie es zu handhaben ist, wenn ich ein Angebot über eine Dienstleistung (z.Bsp. Webdesign) erstelle und dafür eine Stundenzahl von sagen wir 8 Arbeitsstunden festlege, weil ich denke dass ich solange dafür benötige. Und wenn ich nun aber doch nach 7 Stunden merke, dass ich wohl eher 16 Stunden dafür benötige ... wie ist dann die weitere Vorgehensweise? (Klar, Kunden kontaktieren ....) Kann der Kunde auf das von mir gemachte Angebot bestehen und muss ich dann 16 Stunden arbeiten obwohl ich halt nur die angebotenen 8 Std. bezahlt bekomme ?

Danke für eure Hilfe !
__________________
screamfine ist offline  


Alt 15.10.2004, 08:45   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2003
Ort: Abensberg - Niederbayern
floh ist auf einem guten Weg
Guten Morgen,

Du bietest Deine Dienste als Profi an, und verlangst dafür Geld. Ich gehe mal davon aus, dass Du diesen Job als Profi ausführst. In diesem Fall ist ein abgegebenes Angebot schon bindend. Das Angebot kann natürlich nach oben "gehen", falls der Kunde Änderungen und Zusatzleistungen will (z.B. wenn sich rausstellt dass Fotos, Grafiken erstellt / eingekauft werden müssen, zusätzliche Programmierung etc.). Da kannst Du natürlich das Angebot erweitern. Aber wenn sich da nichts geändert hat, kannst Du nur auf die "Gutmütigkeit" des Kunden hoffen.

Solche Situationen hatte ich am Anfang mit meinem Unternehmen auch. Sehe das als Lehrgeld, und kalkuliere beim nächsten Mal etwas großzügiger, auch auf die Gefahr hin, dass der Kunde abspringt. Da Du aber Qualität und Professionalität verkaufen willst, sollte es dem Kunden wert sein, findest Du nicht?

Bei mir gibt es auch Kunden die ich sehr gut kenne (fast Freundschaft ;-) da kann ich das abgegebene Angebot "verändern". Ist aber nicht der richtige Wegm, und habe dies eigentlich immer verieden.

Wünsche Dir trotz allem gutes Gelingen!

Grüße
Florian
floh ist offline  
Alt 15.10.2004, 08:48   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Sehe ich genauso!

Oder vereinbare Honorierung nach (Stunden-)Aufwand und lege dich nicht verbindlich auf eine Stundenzahl fest. Das werden aber deine Kunden wegen der Unkalkulierbarkeit nicht gerne haben...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 15.10.2004, 08:49   #4
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
Alles klar. Besten Dank. Ich schätze mit der Zeit kommt dann auch die Erfahrung und man entwickelt ein Gespühr für den Zeitaufwand.
__________________
screamfine ist offline  
Alt 15.10.2004, 08:51   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von screamfine
Alles klar. Besten Dank. Ich schätze mit der Zeit kommt dann auch die Erfahrung und man entwickelt ein Gespühr für den Zeitaufwand.
Yep, dadurch entsteht dann sowas wie Lebens- und Berufserfahrung. Das kann man nirgendswo nachlesen, lernen oder ähnliches...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline  
Alt 15.10.2004, 10:15   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
buzzbomb macht alles soweit korrekt
hi,
ich schreibe auf jeden fall immer in den vertrag das zusatzleistungen und änderungen mit einem stundensatz von X vergütet werden.
wenn du einen kostenvoranschlag erstellt hast, ist er bindend, darf aber die veranschlagten kosten um, ich glaube es waren 30%, übersteigen, aber wie die kollegen schon erwähnten, das mag natürlich kein kunde.

ich selber habe es erst ein mal gemacht, da wollte der kunde "ein paar bilder" mit auf die webseite haben, hinterher waren es 7 bildergalerien mit über 200 bildern, so was kann man natürlich nicht durchgehen lassen


mfg
__________________
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buzzbomb ist offline  
 

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