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Alt 15.10.2004, 14:29   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
Red face

Verständnisfrage zum Jahreswechsel


Moin

Mal eine Frage ohne konkreten, aktuellen Anlass .. ich stehe son bissl aufm Schlauch, was den Jahreswechsel in der Buchhaltung angeht ..

aaalso .. ich gehe aus meinem ersten Jahr mit nem Minus von sagen wir mal 1000 Euro. Die gebe ich dann bei der Steuererklärung auf Anglage XY als Verlust an, das wird von meinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, etc. Soweit, so gut.

Fange ich dann im Januar wieder bei 0 an oder nicht ..?
Angenommen, ich mache im Januar ein Plus von 1000. Habe ich dann einen Gewinn von 1000, oder bin ich dann bei 0, weil ja erst die 1000 Verlust aus dem Vorjahr ausgeglichen sein müssen..? Mein Gefühl sagt mir Letzteres - aber wenn ich mit "Extremwerten" durchrechne, stimmt es nicht mehr. Beispiel: Ich habe 2005 weder Einnahmen noch Augaben. Nach meinem Gefühl hätte ich dann am Ende immer noch 1000 Euro Minus, aber die kann ich ja nicht wieder auf der Steuererklärung angeben (und dann jedes Jahr wieder, wenn sich nix ändert ... nee, das wär unlogisch)...
oder gibt es vielleicht einen Unterschied zwischen Verlusten/Gewinnen, die man auf der Steuererklärung angeben kann, und Verlusten/Gewinnen, die zwar da sind, aber bei der Steuer nicht berücksichtigt werden, bei anderen Dingen aber schon (zB Einkommensgrenzen der Krankenkasse, etc.) ..?

Ihr seht, ich bin etwas verwirrt (Ok, das ist bei mir Normalzustand *g*) .. kann jemand ein bisschen Ordnung in mein Gedankenchaos bringen, so à la "Jahreswechsel für Dummies" ..?

Gruß
Mieze
wildmieze ist offline  
Linktipp

Alt 15.10.2004, 21:19   #2
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
Hardy macht alles soweit korrekt
Hallo Mieze,

jedes Jahre wird für sich genommen. Die Einnahmen eines Jahres werden mit den Ausgebane eines Jahres verrechnet und am Ende kommt der Gewinn oder Verlust raus.
Im nächsten Jahr fängst Du dann wieder bei Null an.
Du kannst keinen Verlust mit rüberziehen, der wirkt sich ja in dem Jahr in der Erklärung aus.

Eine kleine Besonderheit gibt es aber: Den Verlustvortrag (oder manchmal auch Nachtrag in alte Jahre).
Nicht ausgewirkte Verluste gehen dadurch nicht verloren.
Das ist aber eine reine Verrechnung in der Steuerberechnung, um die sich auch das Finanzamt kümmert.
Mit der Buchhaltung hat das nichts zu tun. Die fänmgt bei Null an.

Du siehst, es geht nix verloren.

Viegrü
Hardy
__________________
dont dream it, be it!

Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
Hardy ist offline  
Alt 16.10.2004, 10:37   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
ah, prima, danke .. stimmt, steuerlich betrachtet ist das logisch, weil sich so wieder alles ausgleicht (bauchgefühle hin oder her, die sind bei geld eh fehl am platz - das bauchgefühl meiner mutter sacht zB, daß sich alle preise vervierfacht haben, weil durch den euro alles doppelt so viel kostet und sich ihr gehalt halbiert hat .. ich habe aufgegeben es ihr zu erklären - und bald brauche ich es nicht mehr, weil sie fast recht hat *lol*)

.. das mit dem verlustvortrag schau ich mir mal genauer an, den begriff habe ich schonmal gehört, da such ich mir dann genauer raus, was das ist und was es für mich bedeutet.. danke nochmal

gruß
mieze
wildmieze ist offline  
 

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