Hallo Mieze,
jedes Jahre wird für sich genommen. Die Einnahmen eines Jahres werden mit den Ausgebane eines Jahres verrechnet und am Ende kommt der Gewinn oder Verlust raus.
Im nächsten Jahr fängst Du dann wieder bei Null an.
Du kannst keinen Verlust mit rüberziehen, der wirkt sich ja in dem Jahr in der Erklärung aus.
Eine kleine Besonderheit gibt es aber: Den Verlustvortrag (oder manchmal auch Nachtrag in alte Jahre).
Nicht ausgewirkte Verluste gehen dadurch nicht verloren.
Das ist aber eine reine Verrechnung in der Steuerberechnung, um die sich auch das Finanzamt kümmert.
Mit der Buchhaltung hat das nichts zu tun. Die fänmgt bei Null an.
Du siehst, es geht nix verloren.
Viegrü
Hardy


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