Wer sagt, daß die Abnahme schriftlich erfolgen muß?
Abnahme ist nur die Entgegennahme der Werks und gleichzeitige Erklärung, dass es dem vertraglich Vereinbarten entspricht. Dies kann grundsätzlich auch mündlich erfolgen.
Es ist nur besser zu beweisen, wenn es um die Abnahme an sich oder deren Inhalt später mal Streit gibt.
Bei der Ausgestaltung der Abnahme hast du im wesentlichen freie Hand und kannst dem Kunden auch ein "Abnahmeblatt" zur Unterschrift aushändigen.


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