hi leute. ich betreibe seit mehr als 3 jahren mit meinem partner eine GbR. da er durchs studium kaum zum arbeiten (coden) kommt, haben wir einen 2ten programmierer gesucht und gefunden. nach einem ersten testauftrag würden wir gerne mit ihm richtige aufträge bearbeiten, dass problem ist aber, dass er noch nicht 18 ist. seine eltern hätten nichts dagegen, dass er ein gewerbe anmeldet, aber er hat beim vormudschaftsgericht angerufen, und die haben gesagt, dass die den antrag erst prüfen (dauernt laut gericht wochen oder sogar monate, seltsam oder) und dann würde das noch zur IHK zur prüfung gehen und deshalb sehen sie kaum eine chance für ihn das zu machen.
aber ich werde ihn definitiv nicht als 400€-kraft oder auf steuerkarte einstellen. ich sehe es nicht ein sozialabgaben dafür zu zahlen.
aber nun zu der frage: kann das vormundschaftsgericht eine gewerbeanmeldung verwehren, wenn die eltern ohne bedenken zu stimmen und er auch aussicht auf erfolg auf dem markt hat, also er das gewerbe gewinnbringend betreiben will und nicht aus spaß? hört sich für mich komisch an.
ist es denn bei u18 nicht auch so, dass man nur mit einem elternteil zum rathaus laufen muss und sich dort anmeldet? als ü18 muss man ja auch nur hin, gebühr bezahlen, anmelden und loslegen.?
bitte um schnell antwortet, es eilt

danke