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Thema: Vertragskündigung bei unseriösen Vereinen

  1. #1
    TP-Junior itsjustme macht alles soweit korrekt
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    Vertragskündigung bei unseriösen Vereinen

    Hallo

    Ich bräuchte dringend ein paar rechtliche Ratschläge ... Paßt zwar nicht so zum Thema Selbständigkeit und so, aber ich bin halt oft hier unterwegs zum Lesen und habe den Eindruck, hier gibt es Menschen mit Ahnung

    Es geht um einen dieser klinkenputzenden "Vereine", die auf der Suche nach "Mitgliedern" sind ... Dummerweise bin ich denen wohl auf den Leim gegangen und will da natürlich wieder von weg ... Das Problem bei der Geschichte: Von anderen Opfern habe ich gehört, dass jene einfach die schriftliche Kündigung nicht annehmen, keine Bestätigung rausschicken oder sie als "nie eingetroffen" deklarieren. Gibt es ein zuverlässiges Mittel diesem Verein eine Kündigung zukommen zu lassen, die auch bei verweigerter Annahme ein Beweis vor Gericht wäre? Wie z.B. eben ein einfaches Einschreiben? Oder Alternativen?
    Kann ich weiterhin ohne Kontonummer von denen den Bankeinzug bei meiner Bank sperren? Gibt es so etwas?

    Wäre für Tipps wirklich dankbar, denn langsam wird es teuer ...

  2. #2
    TP-Veteran Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nina
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    Müsste ein eingeschriebener Brief nicht reichen? So dass die den Eingang beim Postmännchen mit ner Unterschrift bestätigen müssen?

  3. #3
    TP-Specialist PeterBrand hilft, wo's geht PeterBrand hilft, wo's geht PeterBrand hilft, wo's geht Avatar von PeterBrand
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    Eingeschriebener Brief muss auf jedenfall reichen. Außerdem kannst Du bei Deiner Bank angeben, dass bestimmte Einziehungsaufträge gesperrt werden sollen bzw. kannst innerhalb von einem gewissen Zeitraum das Geld auch zurückfordern.

    Es kommt halt zuerst mal drauf an, ob Du irgendeine "Bindungsdauer" und "Kündigunsfrist" oder so unterschrieben hast.
    Freedom for Mars!


  4. #4
    TP-Junior itsjustme macht alles soweit korrekt
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    Können die denn die Annahme eines Einschreibens verweigern? Und wie ist die Rechtslage, wenn die z.B. wie bei einer Briefkastenfirma die Tür nie öffnen, um den Brief anzunehmen? Dann kommt er nie an und ich habe somit auch nicht gekündigt?

    edit: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gab es nicht.
    Geändert von itsjustme (20.10.2004 um 10:05 Uhr)

  5. #5
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Hallo,

    eigentlich müßte das Haustürwiderrufsrecht nach 312 BGB i.V. mit § 355 eingreifen.
    Auf alle Fälle wie schon gesagt: Kündigung per Einschreiben und Einzugermächtigung widerrufen.

    Gruß Thomas

  6. #6
    TP-Veteran paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE paby ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von paby
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    soll heißen, wenn die vereinsdrücker (ich war im knast - wenn ich 100 neue mitglieder werbe, kriege ich einen ausbildungsplatz) bei dir daheim waren, kannst du ohne angabe von gründen kündigen - die frist ist glaube ich zwei wochen...
    ein eingeschriebener brief gilt als zugestellt - auch wenn er nicht abgeholt wird...

    dies ist keine rechtsberatung - es ist ohne gewähr und gibt nur meinen wissensstand wieder...
    have fun paby
    In jeder großen Trennung liegt ein Keim von Wahnsinn; man muß sich hüten, ihn nachdenklich auszubrüten und zu pflegen.

    Johann Wolfgang von Goethe


  7. #7
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von paby
    die frist ist glaube ich zwei wochen...
    Das kommt darauf an, ob du nachweislich über dein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurdest. Bei mangelnder Belehrung gilt es unbegrenzt...

    Siehe auch hier, bezüglich der Belehrung kannst du die Angaben entsprechend auf deinen Fall anwenden:

    FAQ (für Shopbetreiber): Widerrufs- und Rückgaberecht


    Hello again!


  8. #8
    TP-Senior oldmanjo ist auf einem guten Weg Avatar von oldmanjo
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    Hallo,
    sende der betr. Firma / Verein eine Kündigung zu, in der du vermerkst:

    "Sofortige Kündigung, hilfsweise zum nächsten möglichen Termin".

    Widerrufe in diesem Schreiben auch die Einzugsermächtigung.

    Gehe zu Deiner Bank und lasse alle Beiträge / Beträge der letzten 6 Wochen(!) zurückbuchen.

    Dieses Schreiben versendest Du mit " Einschreiben mit Rückschein". (ca.5 Euro)

    Diesen Rückschein bekommst Du als Nachweis über die Versendung Deines Schreibens mit der
    Unterschrift eines Empfangsberechtigten durch die Post zurück.

    Das ist Dein Nachweis für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen.
    Gruß
    oldman
    oldblog

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