Müsste ein eingeschriebener Brief nicht reichen? So dass die den Eingang beim Postmännchen mit ner Unterschrift bestätigen müssen?
Hallo
Ich bräuchte dringend ein paar rechtliche Ratschläge ... Paßt zwar nicht so zum Thema Selbständigkeit und so, aber ich bin halt oft hier unterwegs zum Lesen und habe den Eindruck, hier gibt es Menschen mit Ahnung![]()
Es geht um einen dieser klinkenputzenden "Vereine", die auf der Suche nach "Mitgliedern" sind ... Dummerweise bin ich denen wohl auf den Leim gegangen und will da natürlich wieder von weg ... Das Problem bei der Geschichte: Von anderen Opfern habe ich gehört, dass jene einfach die schriftliche Kündigung nicht annehmen, keine Bestätigung rausschicken oder sie als "nie eingetroffen" deklarieren. Gibt es ein zuverlässiges Mittel diesem Verein eine Kündigung zukommen zu lassen, die auch bei verweigerter Annahme ein Beweis vor Gericht wäre? Wie z.B. eben ein einfaches Einschreiben? Oder Alternativen?
Kann ich weiterhin ohne Kontonummer von denen den Bankeinzug bei meiner Bank sperren? Gibt es so etwas?
Wäre für Tipps wirklich dankbar, denn langsam wird es teuer ...![]()
Müsste ein eingeschriebener Brief nicht reichen? So dass die den Eingang beim Postmännchen mit ner Unterschrift bestätigen müssen?
Eingeschriebener Brief muss auf jedenfall reichen. Außerdem kannst Du bei Deiner Bank angeben, dass bestimmte Einziehungsaufträge gesperrt werden sollen bzw. kannst innerhalb von einem gewissen Zeitraum das Geld auch zurückfordern.
Es kommt halt zuerst mal drauf an, ob Du irgendeine "Bindungsdauer" und "Kündigunsfrist" oder so unterschrieben hast.
Freedom for Mars!
Können die denn die Annahme eines Einschreibens verweigern? Und wie ist die Rechtslage, wenn die z.B. wie bei einer Briefkastenfirma die Tür nie öffnen, um den Brief anzunehmen? Dann kommt er nie an und ich habe somit auch nicht gekündigt?
edit: Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist gab es nicht.
Geändert von itsjustme (20.10.2004 um 10:05 Uhr)
Hallo,
eigentlich müßte das Haustürwiderrufsrecht nach 312 BGB i.V. mit § 355 eingreifen.
Auf alle Fälle wie schon gesagt: Kündigung per Einschreiben und Einzugermächtigung widerrufen.
Gruß Thomas
soll heißen, wenn die vereinsdrücker (ich war im knast - wenn ich 100 neue mitglieder werbe, kriege ich einen ausbildungsplatz) bei dir daheim waren, kannst du ohne angabe von gründen kündigen - die frist ist glaube ich zwei wochen...
ein eingeschriebener brief gilt als zugestellt - auch wenn er nicht abgeholt wird...
dies ist keine rechtsberatung - es ist ohne gewähr und gibt nur meinen wissensstand wieder...
have fun paby
In jeder großen Trennung liegt ein Keim von Wahnsinn; man muß sich hüten, ihn nachdenklich auszubrüten und zu pflegen.
Johann Wolfgang von Goethe
Das kommt darauf an, ob du nachweislich über dein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurdest. Bei mangelnder Belehrung gilt es unbegrenzt...Zitat von paby
Siehe auch hier, bezüglich der Belehrung kannst du die Angaben entsprechend auf deinen Fall anwenden:
FAQ (für Shopbetreiber): Widerrufs- und Rückgaberecht
Hello again!
Hallo,
sende der betr. Firma / Verein eine Kündigung zu, in der du vermerkst:
"Sofortige Kündigung, hilfsweise zum nächsten möglichen Termin".
Widerrufe in diesem Schreiben auch die Einzugsermächtigung.
Gehe zu Deiner Bank und lasse alle Beiträge / Beträge der letzten 6 Wochen(!) zurückbuchen.
Dieses Schreiben versendest Du mit " Einschreiben mit Rückschein". (ca.5 Euro)
Diesen Rückschein bekommst Du als Nachweis über die Versendung Deines Schreibens mit der
Unterschrift eines Empfangsberechtigten durch die Post zurück.
Das ist Dein Nachweis für eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)