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23.10.2004, 20:26
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Einkommenberechnung Beispiel bitte angucken!
Ich habe jetzt einiges gelesen und will wissenob ich auch alles richtig Verstanden habe. Wir nehmen als Beispiel ein Handykaufund dessen wiederverkauf, um Einnahmen, Ausgaben, Mehrwertsteuer usw. auszurechnen:
Das handy kostet mich 100 euro + 16 euro Mehrwertrsteuer => 116 euro
Ich verkaufe das Handy für 200 Euro + 32 Euro Mehrwertsteuer => 232 Euro
Die Betriebsausgaben betragen also 116 Euro.
Die Betriebseinnahmen betragen 232 Euro
Ich hole mir nun die Vorsteuer zurück: 16 Euro
Ich zahle dem Finanzamt 32-16 Euro = 16 Euro Steuer
meine betriebseinnahmen betragen nun 232 + 16 Euro => 248 Euro
Die betriebsausgaben betragen: 116 + 16 => 132
Mein tatsächliches Einkommen beträgt also: 116 Euro
Ist die rechnung korrekt?
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24.10.2004, 12:06
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#2
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2004
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Ja und nein
Du liegst richtig, wenn du als Einkommen 116 Euro ermittelst, aber du gewöhnst dir am besten gleich ab, eingenommene Mehwertsteuer als Einnahme zu verbuchen.
Rechne doch viel einfacher: 200 Euro VK - 100 Euro EK = 100 Euro Gewinn.
32 Euro Mehrwertsteuer - 16 Euro Umsatzsteuer = 16 Euro
Ob du über ein Programm Buchführung machst oder über Excel-Tabellen ist egal, lege dir getrennte Konten/Tabellen für die Steuerbuchung an.
Es gibt sehr viele Firmen/Existenzgründer die in Teufels Küche kommen weil sie die Umsatzsteuer für sich verbrauchen, da kennt das Finanzamt keine Gnade.
Wenn du mal Fragen zum Thema Buchführung/Steuern hast finde ich das Forum prima: www.steuer-netz.net
Ein Buch was mir auch sehr geholfen hat ist "Steuer 2004" von Willi Dittmann. Im November kommt allerdings "Steuer 2005" heraus, ich würde auf das warten.
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24.10.2004, 13:48
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Zitat:
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Zitat von skilliard
aber du gewöhnst dir am besten gleich ab, eingenommene Mehwertsteuer als Einnahme zu verbuchen.
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Aber ich muss doch die eingenommene Mehrwertsteuer als Einnahme verzeichenen.
Bei diesen handel waren doch die Ausgaben: 116 Euro
Die Einnahmen: 232 Euro
Das Einkommen: 116 Euro
Man muss doch die Bruttobeträge nehmen? Wenn man die bruttobeträge voneinander abzieht hat man die einnahmen.
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24.10.2004, 14:44
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bonn-Beuel
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Zitat:
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Zitat von bodymurrat
Aber ich muss doch die eingenommene Mehrwertsteuer als Einnahme verzeichenen.
Bei diesen handel waren doch die Ausgaben: 116 Euro
Die Einnahmen: 232 Euro
Das Einkommen: 116 Euro
Man muss doch die Bruttobeträge nehmen? Wenn man die bruttobeträge voneinander abzieht hat man die einnahmen.
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Hallo bodymurrat,
das folgende gilt nur, wenn Du umsatzsteuerpflichtiger Vollkaufmann bist. Für Kleinunternehmer bzw. Privatverkäufer gelten andere Regeln.
Deine Betriebseinnahmen haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun. Das sind 2 völlig verschiedene Paar Schuhe.
Betriebseinnahmen bzw. -ausgaben sind immer Nettobeträge. In Deinem Fall also 200 bzw. 100 Euro.
Die USt. verwaltet ein Kaufmann nach Art eines Treuhänders für den Staat. D.h., er vereinnahmt die Steuerbeträge und leitet sie zu festgesetzten Zeitpunkten an die Staatskasse weiter. Das Verrechnen von Vor- und Umsatzsteuer begründet sich darin, dass die von Dir gezahlte USt., nämlich die 16 Euro an Deinen Lieferanten, von diesem treuhänderisch verwaltet, und an den Staat weitergeleitet werden.
Wenn Du Dir mal ein Buchhaltungsprogramm ansiehst, wirst Du feststellen, dass auf Deinen Einnahme bzw. Ausgabekonten nur Nettobeträge verbucht werden. Die USt. und die Vorsteuer werden auf separaten Konten verwaltet.
Wenn Du Dich noch nicht so gut auskennst, würde ich Dir dringend die Verwendung eines solchen Programms (z.B. Lexware Buchhalter) empfehlen, da hier durch verschiedene Automatiken einige typische Anfängerfehler bei der Buchhaltung nahezu ausgeschlossen werden. Das Lexware-Programm enthält außerdem noch ein ganz nett gemachtes Lernprogramm und eine recht umfangreiche Dokumentation, die den Einstieg in die Buchführung weiter erleichtern.
Wolfgang
__________________
In the beginning there was nothing … then Chuck Norris Roundhouse kicked that nothing in the face and said "Get a job!". That is the story of the universe.
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24.10.2004, 15:26
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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danke, nun habe ich alles kapiert. Das mt den bruttobeträgen gilt nur für Kleinunternehmer,die nicht Umsatzsteuerpflichtig sind.
Was hälst du von den program Lexware Bchhalter 7?
Sollte doch reichen, da ich nur eine Einnahme-Überschuss Bilanz führen muss?
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27.10.2004, 13:11
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Das Einkommen nach dieser Transaktion wäre:
Ausgaben: 142,8 (Netto) + 27,2(Vorsteuer)=>170
Einnahmen: 294 (Netto) + 56 (Mehrwertsteuer)=>350
Mein Einkommen wäre: 294-142,8=> 151,2
151,2 + 27,2 Vorsteuer=> 178,4
Totales Einkommen: 178,4
Stimmt das so??
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27.10.2004, 13:44
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von bodymurrat
Das Einkommen nach dieser Transaktion wäre:
Ausgaben: 142,8 (Netto) + 27,2(Vorsteuer)=>170
Einnahmen: 294 (Netto) + 56 (Mehrwertsteuer)=>350
Mein Einkommen wäre: 294-142,8=> 151,2
151,2 + 27,2 Vorsteuer=> 178,4
Totales Einkommen: 178,4
Stimmt das so??
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Ähmm ich unterstelle jetzt mal, dass Du kein Vollkaufmann bist und auch nicht aufgrund steuerlicher Vorschriften dazu verpflichtet bist Bilanzen zu erstellen, sondern Deinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermitteln musst. Das unterstelle ich, weil 99% aller User die dieses Forum besuchen keine Vollkaufleute sind und die Buchführungszahlen so gering sind, das auch aufgrund steuerlicher Vorschriften keine Bilanzen erstellt werden müssen.
Kläre also bitte zuerst wie Du Deinen Gewinn ermitteln musst. Bist Du nämlich kein Vollkaufmann bzw. erstellst keine Bilanzen dann ist Deine Berechnung falsch und die Umsatzsteuer gehört mit zu den Betriebsausgaben und die Vorsteuer mit zu den Betriebseinnahmen [Edit by Epic03: Genau andersrum ist es richtig. USt = Betriebseinnahme, VSt = Betriebsausgabe ]. Was Wolfgang oben geschrieben hat ist vollkommen Richtig, aber gilt wie er auch schon sagt nur für Unternehmer die Bilanzen erstellen müssen oder dies Freiwillig tun.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Geändert von Epic (28.10.2004 um 15:23 Uhr).
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27.10.2004, 16:12
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Ich bin kein Vollkaufmann, also benutze ich die Einnahme-Überschuss rechnung. Aber trotzdem werde ich nicht die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen, sondern Umsatzsteuerpflichtig sein.
Kann jemand bitte das korekte Einkommen für den obigen Fall ausrechnen??
Geändert von bodymurrat (27.10.2004 um 16:50 Uhr).
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27.10.2004, 18:34
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#9
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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öhmm .. es bleibt bei den 151,20 nach meiner rechnung ..
Kontostand zu Beginn = 0
Ausgaben: -170
Einnahmen: +350
------------------
datt macht: +180
Zahlung ans Finanzamt im nächsten Monat:
56 ust - 27,2 vst
= -28,80
= 151,20 Kontostand am Ende der Transaktion, wenn nix anderes dazwischenkommt ...
schlagt mich, wenn ich mist erzähle 
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28.10.2004, 00:21
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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[quote=skilliard]Rechne doch viel einfacher: 200 Euro VK - 100 Euro EK = 100 Euro Gewinn.
32 Euro Mehrwertsteuer - 16 Euro Umsatzsteuer = 16 Euro
QUOTE]
Wenn ich diese Formel nehme kommt bei mir 178,40 raus!!!!
Das ist doch richtig oder etwa nicht???
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28.10.2004, 01:39
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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öhmm .. nö .. die 16 euro, die du an "überschuss" bei der ust. hast, mußt du ja abgeben, sind also ausgaben im nächsten monat .. es bleibt bei den 100 euro in dem fall .. es ist also einfacher, wenn du nur mit ne netto-beträgen rechnest ..
mach ein eigenes konto für die ust- und vst- beträge für deine GuV, dann gehts vielleicht leichter ..
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28.10.2004, 12:09
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Zitat:
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Zitat von wildmieze
öhmm .. nö .. die 16 euro, die du an "überschuss" bei der ust. hast, mußt du ja abgeben, sind also ausgaben im nächsten monat .. es bleibt bei den 100 euro in dem fall .. es ist also einfacher, wenn du nur mit ne netto-beträgen rechnest ..
mach ein eigenes konto für die ust- und vst- beträge für deine GuV, dann gehts vielleicht leichter ..
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Die 16 Euro sind doch die Vorsteuer, die ich behalten darf.
Mein Kontostand vor der Umsatzsteuer ist zu beginn 0,00 Euro:
1. Vorsteuer auf die Ausgaben: 16,00
Kontostand: -16,00
2. Mehrwertsteuer auf die Einahmen: +32,00
Kontostand: +16 Euro
3. Vorsteuer zurückholen: +16,00
Kontostand: +32,00 Euro
4. Umsatzsteuer ans Finanzamt: -16,00 Euro
Kontostand: +16 Euro
=> also ist die Vorsteuer ein zusätzlicher Gewinn!!
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28.10.2004, 15:21
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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=> also ist die Vorsteuer ein zusätzlicher Gewinn!!
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Nein, die Vorsteuer ist bei Gewinnermittlern eine Betriebsausgabe und die Umsatsteuer eine Einnahme. Das hab ich oben leider in der Eile falsch rum geschrieben.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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28.10.2004, 19:05
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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bei punkt 4 liegt der gedankenfehler - du zahlst die gesamten 32 euro ans finanzamt, und bekommst 16 wieder (und da man das direkt verrechnen kann, zahlst du am ende direkt 16 euro, da sind die 16 euro vom finanzamt also schon abgezogen, die überweisen dann nix mehr an dich)
- also -32 +16, nicht -16 +16 ..
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28.10.2004, 23:07
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Oct 2004
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Ich glaube nun hab ichs gerafft.
Einnahmen: 350 Euro
Ausgaben: 170 + 28.80
Einkommen: 350 - 198,80 = 151,20
das gleiche kommt raus wenn ich lediglich die nettobeträge aufaddiere:
294 - 142,8 = 151,20
=>> also kann ich die Steuer beim Einkommensberechnen außer acht lassen, da letzendlich beim verrechnen immer +-0,00 Euro rasukommt und ich sie nur treuhändlerisch für den Staat verwalte.
Jetzt noch bestätigung eurerseits und ich bin dankbar und zufrieden 
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