Hallo,
momentan befinde ich mich noch in der Gründung einer 'Ich-AG' (Kleinunternehmerregelung) über die ich mit gebrauchten Musikinstrumenten handeln möchte. Weil ich in der Anfangsphase nicht so viel in den Warenanfangsbestand investieren will/kann und ich mich gleichzeitig von einigen Stücken meiner privaten Sammlung trennen möchte, wüsste ich gern ob es möglich und natürlich auch rechtmäßig wäre diese über eine Art 'Privateinlage' in die Firma einzubringen. Da diese Anschaffungen ja vor der Existenzgründung erfolgten und außerdem auch teilweise keine Kaufbelege mehr existieren, könnte natürlich nicht der ursprüngliche Kaufpreis geltend gemacht werden. Ich dachte deshalb an eine Einbuchung zu einem Buchwert von 1 Euro. Dies sollte dem Finanzamt doch eigentlich nur Recht sein da sich ja dadurch mein Gewinn und damit auch mein zu versteuerndes Einkommen erhöht.
Wäre diese Vorgehensweise buchhalterisch in Ordnung oder könnte ich mächtig Ärger bekommen?

Wenn es korrekt ist, wie müsste dann die Buchung aussehen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße
Musikus