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Alt 07.11.2004, 13:09   #1
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Registriert seit: Jul 2004
bohne macht alles soweit korrekt

Vollerwerb auf Nebenerwerb umstellen?


Hallo,

zur Zeit habe ich Nebengewerbe am laufen und möchte es zum Ende des Jahres auf Ich-AG umstellen.

Mir schwieren zur Zeit ein paar Gedanken im Kopf... Für den Fall wenn meine Ich-AG nicht so gut läufen sollte, dann müßte ich die Ich-AG wieder einstellen! Kann ich dann mein Vollgewerbe im Nebengewerbe umstufen lasse?

Weil mein Gewerbe möchte ich auf keinem Fall aufgeben, weil ich mir somit bessere Chancem auf dem Arbeitsmarkt erhoffe!
Selbständigkeit = Eigenständiges Arbeiten

Umstufen würde ich auch nur aus dem Grund weil ich bereits eine USt-ID habe und in wenigen Wochen weitere Steuernummer für Importgeschäfte bekomme. Weil wenn ich mein Gewerbe abmelden und gleich wieder neu anmelden dann muß ich alles neu Beantragen...

Gruß Bohne
bohne ist offline  


Alt 07.11.2004, 18:12   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
In dem Gewerbeschein ist nichts darüber angegeben, ob du das Gewerbe als Neben- und Haupttätigkeit ausübst. Insofern mußt du dein Gewerbe nicht "umstufen" lassen.

Änderungen gäbe es für dich dann eventuell nur bei den Steuern, bei den Sozialversicherungen und bei eventuellen finanziellen Leistungen vom Arbeits- oder Sozialamt.

Den Ich-AG-Zuschuß bekommst du natürlich nur wenn du vorher arbeitslos gemeldet warst. Eine Ich-AG-Förderung für ein bereits bestehendes Gewerbe zu beantragen dürfte schwierig sein.
ratze ist offline  
Alt 07.11.2004, 22:26   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2004
bohne macht alles soweit korrekt
Hallo!

Deine Aussage ist nicht richtig! Man kann als Arbeitsloser ein Nebengewerbe betreiben.

Leistungsbezieher haben die Möglichkeit eine selbständige Tätigkeit mit weniger als 15 Arbeitsstunden pro Woche aufzunehmen die Selbständigkeit sozusagen auszuprobieren.

Eine Ich-AG kann nur dann nicht gegründet werden, wenn das Nebengewerbe vor der Arbeitslosigkeit bereits Bestand. Aber das ist bei mir nicht gegeben!

Zitat:
In dem Gewerbeschein ist nichts darüber angegeben, ob du das Gewerbe als Neben- und Haupttätigkeit ausübst. Insofern mußt du dein Gewerbe nicht "umstufen" lassen.
Das stimmt auch nicht! In meinem Gewerbschein steht folgendes drin:
Wird die Tätigkeit (vorerst) als Nebenerwerb betrieben?

Ja[x]
Nein[]

So nun nochmals zu meiner Frage: Wenn ich meine Ich-AG habe und es läuft nicht so wie ich es mir wünsche, kann ich mein Vollerwerb wieder in Nebenerwerb ummelden oder muß ich das Gewerbe zu machen und ein neues aufmachen?

Gruß Bohne
bohne ist offline  
Alt 08.11.2004, 09:00   #4
spl
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Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Exclamation

Achtung! Mir hat man vor meiner Ich-AG gesagt (aus den Kreisen des Arbeitsamtes): Sie haben NATÜRLICH noch keine Handschlag für Ihre Selbstständigkeit gemacht, sonst können wir Sie nicht fördern.
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Gruß Sebastian

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spl ist offline  
Alt 08.11.2004, 10:20   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Holzwickede
buzzbomb macht alles soweit korrekt
hi,
dass dürfte so auch alles nicht stimmen, ich habe vier jahre lang selbstständig einen nebenerwerb gehabt und wurde dann arbeitslos, es gab dann keine probleme mich komplett selbstständig zu machen und vom arbeitsamt gefördert zu werden, ich habe direkt überbrückungsgeld bekommen, ich-ag wäre auch kein problem gewesen.
ich musste nur zusehen das ich alles beantrage bevor ich in die arbeitslosenhilfe abgerutscht wäre, dann hätte ich nichts mehr bekommen können.

ich kann mir nicht vorstellen das dass jedes arbeitsamt nach eigenem ermessen handhabt.


mfg
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buzzbomb ist offline  
Alt 08.11.2004, 11:40   #6
TP-Member
 
Registriert seit: Jul 2004
bohne macht alles soweit korrekt
Naja wie auch immer!

Das Arbeitsamt handelt wahrscheinlich jedes mal anders!
Wie sagt man so schön die rechte Hand weiß nicht was die linke Hand macht!

Will man eine Auskunft vom Arbeitsamt haben, darf man nicht davon ausgehen das sie stimmt weil dort nur nichtswissende Beamten rumlaufen und auf Ihre Rente warten...

Jetzt nochmals zu meiner eigentlichen Frage. Wenn ich ein Vollgwerbe habe, kann ich das bei nicht laufen meiner Ich-Ag auch wieder in ein Nebengewerbe umwandeln? Dies Frage hat an sich mit der Ich-Ag nichts zu tun!

Gruß Bohne
bohne ist offline  
Alt 08.11.2004, 13:15   #7
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
klar jederzeit.

(Ich-AG fällt dann weg - ok ich kann es nicht lassen)
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spl ist offline  
Alt 09.11.2004, 08:46   #8
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von bohne
Deine Aussage ist nicht richtig! Man kann als Arbeitsloser ein Nebengewerbe betreiben.
Hey Bohne, ganz locker bleiben Das habe ich auch nicht behauptet, schließlich habe ich selbst mein Gewerbe weiter betrieben als ich übergangsweise arbeitslos war... nach meiner Erfahrung ist es nur schwierig den Ich-AG-Zuschuß zu erhalten wenn du bereits vorher schon gewerblich tätig warst. Wenns bei dir besser läuft als bei vielen anderen ist es ja nur gut für dich.

Zitat:
Zitat von bohne
Das stimmt auch nicht! In meinem Gewerbschein steht folgendes drin:
Wird die Tätigkeit (vorerst) als Nebenerwerb betrieben?
Dann scheint das bei euch anders zu sein, denn die Formulare für die Gewerbeanmeldung sind ja nicht bundesweit einheitlich. Bei uns ist das jedenfalls nicht drin, ich habe auch noch nie etwas darüber gehört. Das dürfte sich durch einen Änderungsantrag (dafür gibts ein Formular - jedenfalls bei uns ) leicht ändern lassen. Weiterhin steht da ja nur etwas von "vorerst" - nach meiner Interpretation kann dir da niemand an den Karren pissen wenn du das nicht ändern läßt.
ratze ist offline  
 

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