In dem Gewerbeschein ist nichts darüber angegeben, ob du das Gewerbe als Neben- und Haupttätigkeit ausübst. Insofern mußt du dein Gewerbe nicht "umstufen" lassen.
Änderungen gäbe es für dich dann eventuell nur bei den Steuern, bei den Sozialversicherungen und bei eventuellen finanziellen Leistungen vom Arbeits- oder Sozialamt.
Den Ich-AG-Zuschuß bekommst du natürlich nur wenn du vorher arbeitslos gemeldet warst. Eine Ich-AG-Förderung für ein bereits bestehendes Gewerbe zu beantragen dürfte schwierig sein.

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Das habe ich auch nicht behauptet, schließlich habe ich selbst mein Gewerbe weiter betrieben als ich übergangsweise arbeitslos war... nach meiner Erfahrung ist es nur schwierig den Ich-AG-Zuschuß zu erhalten wenn du bereits vorher schon gewerblich tätig warst. Wenns bei dir besser läuft als bei vielen anderen ist es ja nur gut für dich.
) leicht ändern lassen. Weiterhin steht da ja nur etwas von "vorerst" - nach meiner Interpretation kann dir da niemand an den Karren pissen wenn du das nicht ändern läßt.
