Hallo!
Deine Aussage ist nicht richtig! Man kann als Arbeitsloser ein Nebengewerbe betreiben.
Leistungsbezieher haben die Möglichkeit eine selbständige Tätigkeit mit weniger als 15 Arbeitsstunden pro Woche aufzunehmen die Selbständigkeit sozusagen auszuprobieren.
Eine Ich-AG kann nur dann nicht gegründet werden, wenn das Nebengewerbe vor der Arbeitslosigkeit bereits Bestand. Aber das ist bei mir nicht gegeben!
Zitat:
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In dem Gewerbeschein ist nichts darüber angegeben, ob du das Gewerbe als Neben- und Haupttätigkeit ausübst. Insofern mußt du dein Gewerbe nicht "umstufen" lassen.
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Das stimmt auch nicht! In meinem Gewerbschein steht folgendes drin:
Wird die Tätigkeit (vorerst) als Nebenerwerb betrieben?
Ja[x]
Nein[]
So nun nochmals zu meiner Frage: Wenn ich meine Ich-AG habe und es läuft nicht so wie ich es mir wünsche, kann ich mein Vollerwerb wieder in Nebenerwerb ummelden oder muß ich das Gewerbe zu machen und ein neues aufmachen?
Gruß Bohne