Ja, die GbR wird automatisch zum Einzelunternehmen.
Eine GbR ist ja nicht in einem Register eingetragen. Insofern bedarf es keiner An- oder Abmeldung. Nur deine Gewerbeanmeldung könnte ungültig werden, sofern auf dieser die GbR noch angegeben ist. Eigentlich lautet sie auf deinen Namen, aber ich würde mich trotzdem beim Gewerbeamt informieren und ggf. einen neuen Schein für dich beantragen.


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