Zum letzten Part der Fragen: Bei der Gewerbeanmeldung wird das zuständige Finanzamt automatisch informiert, und entsprechend
sollte es auch bei der Abmeldung laufen. Aus eigener schlechter Erfahrung kann ich aber sagen, dass dem nicht zwingend so ist und da offenbar schonmal geschlampt wird: Ich wurde vier Jahre nach der Gewerbeabmeldung mit einer Steuerschätzung konfrontiert, da ich mich lt. Finanzamt "seit Jahren hartnäckig geweigert" hätte, Steuererklärungen abzugeben. Es stellte sich dann nach umständlichen Recherchen heraus, dass das Gewerbeamt die Weiterleitung der Abmeldung schlicht vergessen hatte. Ich persönlich würde daher bei einer zukünftigen Gewerbeabmeldung nach einiger Zeit noch einmal selbst mit dem FA Kontakt aufnehmen, nur um sicherzugehen.
Btw: Falls sich Dein Gewerbe als Nullnummer erweist - will sagen: falls Du von der Gewerbean- bis zur -abmeldung überhaupt keine Geschäftsvorfälle hattest - kannst Du beim Gewerbeamt mal nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, das Gewerbe rückwirkend abzumelden. Dabei wird die Abmeldung auf den Tag der Anmeldung datiert, was unliebsame Überraschungen mit dem Finanzamt (wie die oben beschriebene) eigentlich vermeiden sollte (OK, bei
mir hat auch das nichts genützt, aber das sollte wohl nicht die Regel sein ...

).