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Thema: Reihenfolge der Amtsgänge ???

  1. #1
    TP-Newbie Lachgummy macht alles soweit korrekt
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    Reihenfolge der Amtsgänge ???

    Hallo,

    ich wollte mit einer Erotik Homepage ein bisschen Geld nebenbei verdienen. Bin mir jetzt aber total unsicher was ich zuerst machen soll.
    Die Seite ist fertig programmiert. Es fehlen nur noch die Partnerlinks.

    Von Freunden weiß ich, dass die erstmal eine Seite gestartet haben und erst als ein bisschen Geld rein kam ein Gewerbe angemeldet haben.

    Wenn ich mich aber bei einem WebspaceAnbieter anmelden will, dann will der gleich auch schon meine Steur- oder Umsatzsteuer-Nummer...

    Seht ihr das auch so, dass ich zuerst einen Gewerbeschein holen muss, dann den Hostanbieter suchen und dann erst die Partnerlinks einfügen muss...?

    Oder habt ihr das in einer anderen Reihenfolge gemacht...???

    Was ist eigentlich wenn man merkt, dass kein Geld reinkommt? Wo muss man sich da überall wieder abmelden ? Gewerbeschein ??? Finanzamt ???

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    In den FAQ steht zum Thema Gewerbe, dass ein solches bereits betrieben wird, wenn man mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird, also unabhängig von tatsächlich erzielten Gewinnen.

    Also Gewerbe anmelden, bei den Webspaceanbietern anmelden und Steuernr. nachreichen oder auf diese warten.


    Hello again!


  3. #3
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zum letzten Part der Fragen: Bei der Gewerbeanmeldung wird das zuständige Finanzamt automatisch informiert, und entsprechend sollte es auch bei der Abmeldung laufen. Aus eigener schlechter Erfahrung kann ich aber sagen, dass dem nicht zwingend so ist und da offenbar schonmal geschlampt wird: Ich wurde vier Jahre nach der Gewerbeabmeldung mit einer Steuerschätzung konfrontiert, da ich mich lt. Finanzamt "seit Jahren hartnäckig geweigert" hätte, Steuererklärungen abzugeben. Es stellte sich dann nach umständlichen Recherchen heraus, dass das Gewerbeamt die Weiterleitung der Abmeldung schlicht vergessen hatte. Ich persönlich würde daher bei einer zukünftigen Gewerbeabmeldung nach einiger Zeit noch einmal selbst mit dem FA Kontakt aufnehmen, nur um sicherzugehen.

    Btw: Falls sich Dein Gewerbe als Nullnummer erweist - will sagen: falls Du von der Gewerbean- bis zur -abmeldung überhaupt keine Geschäftsvorfälle hattest - kannst Du beim Gewerbeamt mal nachfragen, ob die Möglichkeit besteht, das Gewerbe rückwirkend abzumelden. Dabei wird die Abmeldung auf den Tag der Anmeldung datiert, was unliebsame Überraschungen mit dem Finanzamt (wie die oben beschriebene) eigentlich vermeiden sollte (OK, bei mir hat auch das nichts genützt, aber das sollte wohl nicht die Regel sein ... ).
    Geändert von hezen (17.11.2004 um 16:04 Uhr)

    ~ BLINK! ~


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