Hallo RvM,
generell ist das schon recht problematisch, da ja letztenendes kein Werkvertrag über die Erstellung einer Website zustande gekommen ist. Ob man das unter c.i.c. einordnen kann oder nicht ist recht strittig.
Allerdings:
Zitat:
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Meine (Ex-)Kunde schrieb mir allerdings, dass ich evtl. Auslagen ihm in Rechnung stellen soll.
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Von daher bring diese genannten 4 Stunden in Ansatz. Du hast das ja schriftlich von ihm. Auf einen Rechtsstreit würde ich mich aber dennoch nicht einlassen. Wenn er zahlt sei froh - wenn nicht verbuche es unter "unternehmerischem Risiko"...... Wie gesagt, die Durchsetzbarkeit von solchen Ansrpüchen ist recht zweifelhaft und umstritten.......
MasterL