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Alt 11.01.2002, 19:05   #1
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Levis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELevis ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Question

Copyright auf Design??


Hallo!
Gibt es ein Copyright auf ein Homepage-Design? Wenn ja, wie muss es markiert sein? Und von wem und wie wird die Gleichheit bewiesen? Angenommen jemand sieht meine Homepage und macht das Design mit sehr kleinen Änderungen nach (nachmachen, nicht Quelltext kopieren). Kann man dagegen etwas tun?

Levis
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Levis ist offline  


Alt 11.01.2002, 19:58   #2
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Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
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::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Generelle Antwort: kommt drauf an.....

bei einzelnen Teilen einer Homepage, die eine gewisse schöpferische Höhe (kleine Münze) erreicht haben kann es durchaus ein Urheberrecht geben.

Allerdings: wie will man das Urheberrecht im www durchsetzen?

Persönlich halte ich diese ganze Urheberrechtsproblematik zumindestens im Bereich Webdesign für ein eher akademisches Problem. Ausgenommen die Fälle in denen wirklich ganze Webseiten 1:1 kopiert werden, aber das ist wohl die Ausnahme.

Da dieses Thema immer wieder kommt, werde ich in den nächsten Tagen nunmehr endlich den oft angekündigten Artikel zu diesem Threma schreiben müssen......

MasterL
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 11.01.2002, 20:58   #3
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Tobias hilft, wo's gehtTobias hilft, wo's gehtTobias hilft, wo's geht
Es gibt einen sehr umfassenden Artikel im BGB zum Thema Urheberrecht. Leider kann ich ihn nur in Auszügen wiedergeben.

Aber generell läßt sich sagen, das ein Urheberrecht auf ALLE in jeder erdenklichen Form publizierten Werke anwenden läßt und auch Gültigkeit hat.

Dabei wird eine Website (ähnlich wie Druckerzeugnisse) in die Bestandteile zerlegt (Bilder, Texte, Formen, Farbkombinationen).

Wobei Farbkombinationen wirklich kritisch mit ins Urheberrecht zu integrieren sind.

Bisher hat auch nur ein Unternehmen wirklich einen Anspruch auf eine Farbkombination: Deutsche Telekom. Die haben es wirklich geschafft Magenta, Grau und Schwarz in Kombination durch eine Bildmarke patentieren zu lassen.
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Tobias ist offline  
Alt 12.01.2002, 12:03   #4
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Und zu der ganzen Problematik kommt hinzu, Copyright ist nicht gleich Urheberschaft.

Die Schwierigkeiten des Urheberrechts wurden ja nun angesprochen, Deine Urheberschaft am Werke (sofern es als solches anerkannt wird - dieser Faktor ist übrigens nicht zu unterschätzen) ist Dir nicht zu nehmen.

Das Copyright auf eine WebSite wird jedoch immer der Auftraggeber haben.
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Gruss

Batwoman


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Batwoman ist offline  
Alt 15.01.2002, 10:56   #5
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TheBrainer ist auf einem guten Weg
Zitat:
Original geschrieben von Batwoman
Das Copyright auf eine WebSite wird jedoch immer der Auftraggeber haben.
Wie ist das zu verstehen? Also wenn ich im Impressum einer Kundenseite schreibe:

Copyright by [Agenturname]

stimmt das eigentlich nicht oder wie !?

Es gab doch schonmal diese Diskusion zu dem Thema, in der besprochen wurde, das man das Copyright immer behält ausser der Kunde wünscht dieses explizit mitzuerwerben.

Also irgendwie kann ich diesem Thema immernoch nicht ganz folgen. Warten wie gespannt auf den Artikel von MasterL.
TheBrainer ist offline  
Alt 15.01.2002, 12:02   #6
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Zitat:
Original geschrieben von TheBrainer


Wie ist das zu verstehen? Also wenn ich im Impressum einer Kundenseite schreibe:

Copyright by [Agenturname]

stimmt das eigentlich nicht oder wie !?

Es gab doch schonmal diese Diskusion zu dem Thema, in der besprochen wurde, das man das Copyright immer behält ausser der Kunde wünscht dieses explizit mitzuerwerben.

Nun, eigentlich ist es doch ganz einfach, wenn man gewillt ist zu verstehen, das Copyright und Urheberschaft nicht das Gleiche ist

Eine WebSite besteht aus vielen einzelnen Teilen. Da gibt es das Layout, die Navigation, die Struktur, das Logo, die Texte, die Bilder oder die Grafiken usw.

Das Copyright an eine WebSite bezieht sich allgemein auf die komplette Site. Sie mag zwar durch jemanden geistig und kreativ geschaffen sein, gehört jedoch trotzdem dem Auftraggeber, für ihn ist sie ja auch geschaffen, und er hat den Anspruch darauf, das seine WebSeite nicht kopiert wird. Ohne ihn gäbe es die Seite ja auch garnicht, er ist Initziator des ganzen Projektes.

Das Copyright im amerikanischen Sinne haben wir in Deutschland sowieso nicht, es wird jedoch immer mehr eingebürgert, hat jedoch mit unserem Urheberrecht nichts zu Tun. Im Gegensatz zu Amerika, können wir eine Urheberschaft am Werk nicht Verkaufen, so wie es die Amerikaner durch "Buy Out" kennen (daher sind zum Beispiel die amerikanischen Schauspieler Gagen so extrem hoch, da den Leuten ihre Rechte komplett abgekauft werden ... ).

Zur Urheberschaft in Deutschland.
Eine Urheberschaft bezieht sich immer auf ein Werk. Es gibt verschiedene Kriterien zu erfüllen, damit eine Arbeit Werkscharakter besitzt. Wenn wir es also mit einem Werk zu tun haben, dann hat der Urheber das Recht auf erste Veröffentlichung, den Schutz vor Entstellung und das Recht auf Namensnennung (die Gerade beschlossenen Gesetzesänderungen habe ich noch nicht durchgekämpft, da sie noch hitzig diskutiert werden ... sie betreffen meines erachtens jedoch nur den Stand der Urheber, wenn diese innerhalb eines weisungsgebundenen Arbeitsverhältnisses sind).

Ich hoffe, es ist Dir nun etwas klarer ... aber Frag ansonsten nur !
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Gruss

Batwoman


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Alt 15.01.2002, 12:31   #7
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TheBrainer ist auf einem guten Weg
Also als Zusammenfassung wäre dann zu sagen:

Kunde hat immer das Recht an dem Werk (komplette Webseite)
und wir (die Agentur) hat die Urheberschaft an dem Werk.

Wir (die Agentur) hat das Recht auf namentliche Nennung etc..
und der Kunde darf diese namentliche Nennung nicht eingenmächtig entfernen, bzw. das Werk verändern!?

Was aber wenn der Kunde die Nennung des Urhebers an seinen Auftragswerk nicht wünscht? (Bei Mercedes steht ja auch nicht drunter von wem das Logo erstellt wurde.)

Ist das dann Verhandlungssache und der Preis entscheidet, oder gibt es hierfür auch eine gesetzliche Regelung?


((Haben wir wieder ein grobes Thema angefangen *gg*))
TheBrainer ist offline  
Alt 15.01.2002, 13:10   #8
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Batwoman macht alles soweit korrekt
Original geschrieben von TheBrainer
Also als Zusammenfassung wäre dann zu sagen:

Kunde hat immer das Recht an dem Werk (komplette Webseite)
und wir (die Agentur) hat die Urheberschaft an dem Werk.


Ich würde in diesem Fall den Begriff Copyright beibehalten, da 'Recht am Werk' zu missverständnissen führen kann ... (um welches Recht geht es denn nun).


Wir (die Agentur) hat das Recht auf namentliche Nennung etc..
und der Kunde darf diese namentliche Nennung nicht eingenmächtig entfernen, bzw. das Werk verändern!?


Theoretisch ist die Sachlage klar. Man darf jedoch nicht vergessen, daß das Urheberrecht zu einem Zeitpunkt gefasst wurde, als es noch keine WebSite Erstellung gab. Hier sollte also die Anpassung der Gesetze an unsere neue Sachlage abgewartet werden.


Was aber wenn der Kunde die Nennung des Urhebers an seinen Auftragswerk nicht wünscht? (Bei Mercedes steht ja auch nicht drunter von wem das Logo erstellt wurde.)

Auch hier kann ich im Moment nur spekulieren. Das Selbstbewusstsein der Urheber wird immer größer und die Rechtslage scheint klar zur Namensnennung zu gehen.

Da die Verträge bei großen Agenturen selten von den kreativen Köpfen gemacht wurden, sondern diese "weisungsgebunden" ihren Job machten und durch ihr Gehalt abgegolten wurden, stand die Frage nicht zur Debatte. Hier wird sich in den nächsten Monaten wohl eine ganze Menge tun. Schon heute ist zu sehen, daß die Fotografen ein ganzes Stück weiter sind als wir. Man findet kaum mehr ein Bild in Zeitschriften oder auf Werbeplakaten, wo nicht der Fotograf am Rand steht.


Ist das dann Verhandlungssache und der Preis entscheidet, oder gibt es hierfür auch eine gesetzliche Regelung?


Genau aus den Folgen der Fragestellung ergibt sich die umstrittenheit des neuen Gesetzentwurfes. Wir können nur abwarten, was tatsächlich entschieden wird und wie die Gerichte dann entscheiden. Fakt ist, daß die Gegner des neuen Gesetzes auch jene sind, die unsere Leistungen Honorieren. Meiner Meinung nach sollten wir uns also an verschiedenen Stellen kooperationsbereit zeigen, da wir ansonsten zwar unserer Rechte gewahrt sehen können, jedoch leider keine Aufträge haben.


((Haben wir wieder ein grobes Thema angefangen *gg*))


Oh ja ... eines meiner Lieblingsthemen, aber eben auch leider nicht mit ein paar Worten zu erfassen.

Ich muss hier noch mal daraufhinweisen, daß meine Aussagen in keiner Form rechtsverbindlich sind, sondern lediglich aus Erfahrungen von 7 Jahren Gewerkschafts-Mitgliedschaft und 10 Jahren Mitgliedschaft bei der VG-Bildkunst resultieren. Ich bin kein Jurist, sondern war lediglich lange Jahre "Kämpferin" für unsere Rechte und hoffe etwas Klarheit schaffen zu können .... *bla schwall* ...
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Gruss

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