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Alt 13.01.2002, 18:23   #1
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein

Dienstleistungsvertrag für Internetpräsenz


Hallo,

ich plane, mich in den nächsten Wochen im Bereich Internetdienstleistungen/ Unternehmenskommunikation nebenher selbstständig zu machen und hätte gerne ein paar Infos zum Thema "Dienstleistungsvertrag", d.h. zum Vertrag, den der Kunde unterschreibt, wenn er beispielsweise eine Internetpräsenz in Auftrag gibt. Ist das überhaupt üblich oder wie funktioniert das bei euch? Welche Inhalte sollten enthalten sein? Werden in diesem Vertrag auch schon Angaben zum späteren Rechnungsbetrag gemacht (wahrscheinlich nur bei fest vereinbarten Beträgen)? Gibt es vielleicht irgendwo Musterverträge o.ä. oder könnte jemand von euch mir mal ein gutes Beispiel für einen solchen Vertrag mailen??

Ich könnte mir vorstellen, daß man sich beispielsweise absichern sollte, daß der Kunde das Urheberrecht der Vorlagen besitzt. Oder das man selbst als Diensleister das Urheberrecht am Design behält, oder sehe ich das falsch?

Dankeschön und viele Grüße
*Ratze
ratze ist offline  


Alt 13.01.2002, 18:28   #2
TP-Specialist
 
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Zürich & Berlin
adrian macht alles soweit korrekt
Hi ratze

Ich arbeite NUR mit Verträgen. Verschiedentliche negative Erfahrungen haben mich im Laufe der Zeit dazu genötigt!

Wenn du nach Musterverträgen suchst, dann würde ich einmal mit Google danach suchen. Es gibt ja meistens Dachverbände und ähnliches und bei denen kannst du solche Verträge bestellen.

Ich könnte dir schon einen Mustervertrag schicken, der ist aber einfach vom "Schweizerischen Wirtschaftsverband der Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik". Bezieht sich auf Schweizer Recht. Aber auf der anderen Seite denke ich, dass es da nicht allzuviele Unterschiede geben wird.

Interesse?

Gruss
adrian ist offline  
Alt 13.01.2002, 18:35   #3
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
Lightbulb

bei www.vertragstexte.de gibt es zu vielen Themen unserer Branche recht gute Musterverträge zum Download.
Thomas ist offline  
Alt 13.01.2002, 19:10   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Batwoman
 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
Batwoman macht alles soweit korrekt
Wobei das Urheberrecht unabhängig ist von dem, was in Deinen Verträgen steht. MasterL will, soweit ich verstanden habe, einen Beitrag zu diesem Thema fürs Forum verfassen.

Der Vertrag klärt vorallem das Finanzielle, die Zahlungsziele und Modalitäten. Urheberschaft ist in dem Moment gegeben, wo es sich beim Erstellten um ein Werk handelt. Urheberschaft ist nicht verkäuflich und niemand kann sie Dir nehmen. Anders ist es mit dem Verwertungsecht/Nutzungsrecht.

Es ist also eigentlich egal, was Du bezüglich Deiner Urheberschaft in einen Vertrag schreibst ... es gilt die gesetzliche Regelung und momentan sind sie sehr am kämpfen, wie diese bald aussehen mag, da die letzte Version des Gesetzes aus den 60igern überarbeitet wird.

Allerdings wird es effektiv noch ein Weile dauern, bis wirklich Klarheit darüber besteht, in wie weit eine WebSite Werkscharakter hat. Momentan behandelt man sie als Patchwork, jedes Einzelteil wird unterschiedlich gehandhabt.

Gib mal den Suchbegriff Urheberrecht hier im Forum ein, Du wirst eine ganze Menge Infos finden.
__________________
Gruss

Batwoman


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