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26.01.2002, 16:54
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2001
Ort: ....Drei-Länder-Eck
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Arbeitsamt und Webdesign......nur wie??
hi leute,
nach langer abwesenheit habe ich was, was nur bei euch gepostet werden kann  .
da meine berufsübliche tätigkeit heuer geendet hat und ich im sommer nochmals anfangen werde 2 jahre die klassenräume zu besuchen ( bin 25 jahre) , habe ich ein großes problem.
ich betreibe auch das webdesign "nebenher", bis jetzt konnte alles auch "nebenher" mit den firmen abgerechnet werden. sprich, als kaufvertrag. so habe ich keine konsequenzen zu befürchten gehabt. da es sich aber häuft und der kundenstamm aus überwiegend "petro/che./elek.-fimen" kommt muss ich mir etwas einfallen lassen. die aufträge könnten "noch" besser kommen, weil mein daddy in der entsprechenden position sitz um mir neue adressen von firmen zu geben die ein interesse an solch einer verwirklichung haben.
zu meinem problem, das ganze studium/schule wird vom arbeitsamt unterstützt ( ich habe zwei jahre gekämpft ;-)). aufgrund einer verletzung kann ich meinen alten job nicht mehr machen.
da ich aber das ganze auch angemeldet haben möchte und auch entsprechend meine soli zahlen möchte (muss), kommt mir das arbeitsamt in die quere. da ich ja nicht kontinuierlich dafür garantieren kann das mein einkommen so hoch im monat ist, dass ich schule+ unterhalt, bezahlen kann, bin ich auf das AB angewiesen. kommt mal 4 monate nichts = kein geld.
was könnte eurer meinung nach das arbeitsamt dagegen haben das ich mir einen gewerbeschein hole und auf diesen einen unregelmäßigen verdienst habe.
- sie wollen auch etwas davon
- sie erlauben es gar nicht
- sie streichen zu 50% die förderung
mein steuerberater, gleichzeitiger schwiegervater, sagte "mit einmaligen" kaufverträgen ist das o.k. nur wenn das AB es mitbekommt ist es ein risiko. immerhin ist es mit unterhalt + förderung in den zwei jahren ~ 40.000€. die möchte ich natürlich nicht riskieren.
wenn nichts anderes übrig bleibt muss das ganze halt eingestellt werden. was ich persönlich schade fänd, da es spass macht und den ein oder anderen "cent" in die tasche bringt.
was sagt ihr dazu? bin für jede anregung dankbar.
by
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Sage nicht immer, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.
Geändert von Cellular (26.01.2002 um 17:00 Uhr).
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26.01.2002, 18:22
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Nordhessen
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Ich weiß jetzt nicht genau, wie das mit einer selbständiger Tätigkeit aussieht, aber prinzipiell darfst Du bis zu 155 Euro im Monat ohne Nachteile verdienen. Du mußt es aber dem Arbeitsamt melden, wenn sie das anders mitkriegen, kriegst Du Schwierigkeiten. Wenn Du mehr verdienst, wird alles, was Du über diese 155 Euro bekommst, von der Leistungen des Arbeitsamtes abgezogen. Auch, wenn Du eigenes Gewerbe hast, ist das OK, solange das eine Nebentätigkeit ist und Du nicht über 15 St. / Woche arbeitest oder so. Ich würde das direkt mit dem Arbeitsamt klären. Wenn Du denen klarmachst, dass die Gewinne nur ganz niedrig sind und so und nur wenig Stunden, dann geht das in Ordnung, glaube ich, nur dass die dann immer ganau wissen müssen, was Du so verdient hast, denn davon hängen ihre Leistungen ab.
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26.01.2002, 19:09
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bad Vilbel
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Hi Cellular,
da Du über einen Schwiegevater verfügst, nehme ich mal an daß Du verheiratet bist.
Gibt es die Möglichkeit das Ganze über Deine Frau zu machen?
Gruß
Dani
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27.01.2002, 10:29
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
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Hallo Cellular,
konkrete Auskunft, was man darf und was nicht kann ich Dir nicht geben, aber warnen kann ich Dich und an Dich appellieren, aus zwei Gründen.
1. Als ich meine vom Arbeitsamt geförderte Umschulung machte, wurde verschiedenen Leuten die Förderung gestrichen, weil bekannt wurde, daß sie nebenher Geld verdienten. Problem an der Situation ist, daß das Arbeitsamt dann die gesamten Kosten wieder haben will (also auch rückwirkend seit Anfang der Schulung), was je nach Schule verdamt teuer werden kann. Auch mussten die damaligen Kollegen beweisen, wie wenig sie verdienten ... und nicht umgekehrt - der Beweis vom Arbeitsamt angetreten werden.
Ich kann wirklich nur abraten, ganz davon ab, daß zumindest meine Schule einen heftigen Lehrplan hatte und kaum Zeit war, etwas nebenher zu machen.
2. Eigentlich stehe ich jedoch sowieso auf dem Standpunkt, Du hast verdammtes Glück, wenn Du die Fortbildung bezahlt bekommst, da Du zusätzlich ja auch noch Arbeitlosengeld (bzw. Unterhaltsgeld, wie es sich dann nennt) erhälst, damit Du Dich eben voll und ganz auf Deine Schule konzentrieren kannst. Du kostest unseren Staat damit eine ganze Menge Steuergeld und solltest mit der Chance ein wenig umsichtig umgehen.
Egal, wie Du Dich entscheidest, viel Erfolg !
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27.01.2002, 21:19
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2001
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hi Cellular,
ich kann Batwoman nur zustimmen. Wenn du etwas dazuverdienen möchtest, dann stimme das vorher mit deinem Arbeitsamt ab. Lass es dir schriftlich vom Arbeitsamt geben.
Ich habe auch eine dieser geförderten Weiterbildungen gemacht und kenne auch Fälle bei denen die Förderung gestrichen wurde  .
Soweit ich mich erinnern kann können sie dir sogar die Unterhaltszahlungen streichen. Ehrlich, das lohnt sich nicht. Ausserdem kann ich bestätigen daß diese Weiterbildungen extrem zeitaufwendig sind, bei mir war ein 14-16 Std. Tag durchaus normal. Da denkste nicht mal an eine andere Arbeit  .
Ansonsten wünsche ich dir viel Glück für deine Schule, ein wenig Spaß dabei (wirst du haben) und nimm das Beste für dich mit.
cu Schneewittchen
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28.01.2002, 12:37
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2001
Ort: ....Drei-Länder-Eck
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danke euch........
.....allen die geantwortet haben.
ich brauchte dann wohl nur noch eine bestätigung.
@dani,
ich glaube oben habe ich es etwas verkehrt formuliert. "angehender schwiegervater" wäre richtig  .
@batwoman,
ich schätze deine meinung und du hast ja recht. ich möchte auf keinen fall die förderung riskieren.
es hat mir viel kraft und schlaflose nächte abverlangt, das ich das jetzt so geschafft habe. meine eigeniniziative ging schon über das übliche hinaus, um eine gerechtfertigte förderung zu erhalten. aber das ist ein anderes thema.
ich werde mich mal konkret informierten bis wieviel "nebenher" verdient werden darf. dann suche ich mir halt, wenn die zeit dafür da ist, ein 325€ nebenjob.
aber um gotteswillen, so naiv bin ich nicht zu glauben, die kommen nicht dahinter und es passiert nichts.
danke auch deinem reply.
@yemaya,
ich werde es abklären um auf der sicheren seite zu sein.
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Sage nicht immer, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.
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