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28.01.2002, 17:13
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2002
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Firmenkapital? Gewinn?
Hallo,
ich habe seit 1 1/2 Jahren zusammen mit einem Freund ein Gewerbe für Shareware und Webdesign.
Nun müssen wir ja eine Steuererklärung einmal für die Firma und jeder seine eigene (Einkommenssteuer) beim Finanzamt abliefern.
Letztes Jahr haben wir es so gemacht, daß wir den Gewinn aus der Firma 50:50 aufgeteilt haben und jeder genau diesen Betrag als Einkünfte mit in seine Einkommenssteuererklärung genommen hat.
Wie sieht das jetzt aber aus, wenn wir einen gewissen Betrag als Firmenkapital "zurückhalten" möchten? Sprich, wenn wir uns nicht den gesamten Gewinn auszahlen wollen. Müssen wir den trotzdem formal voll aufteilen und in der Einkommst. mit angeben? Oder gibt es bei der Steuererklärung für das Gewerbe die Möglichkeit, einen Teil des Gewinns gleich wieder zu reinvestieren?
Vielen Dank im voraus
Bart
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28.01.2002, 17:28
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo Bart,
wenn ich Deine Frage richtig einordne geht es hier um die Möglichkeit und steuerrechtliche Bewertung von Rückstellungen. Also sozusagen um tiefstes Bilanz- und Steuerrecht.
Aufgrund der Komplexität dieses Themas und der Individualität dieser Fragestellung kann ich hier nur ganz entschieden an einen Steuerberater verweisen. Alles andere wäre grob Fahrlässig.
Tut mir Leid, das ich Euch nicht helfen kann.
MasterL
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28.01.2002, 17:30
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
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Also prinzipiell sollte die Aufteilung des Gewinns in Eurem Gesellschaftervertrag geregelt sein. Ansonsten greift hier die gesetztliche Regelung. (Ist je nach Unternehmensform anders)
Wenn Ihr Gewinn gemacht habt ist das logischerweise auch als Gewinn anzusehen! Ob das Geld dann auf Eurem Firmen- oder Privatkonto liegt spielt dabei glaube ich keine Rolle.
Als "Firmenkapital zurückhalten" und erstmal keine Einkommenssteuer darauf zahlen zu müssen geht! Und zwar wenn Ihr eine sogenannte "Rücklage" bildet und Euren Gewinn so unter die Einkommenssteuer-Grenze drückt.
Die Steuer seid Ihr damit natürlich nicht los, aber Ihr könnt sie so erst einmal 1 oder zwei Jahre hinauszögern.
ciao,
Ralf
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28.01.2002, 18:04
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2002
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Rücklagen heißt das also - da hab ich doch schon mal einen Anhaltspunkt und einen Begriff unter dem ich weiter nachforschen kann. Danke
Und das ich damit die Einkommenssteuer nur hinauszögere muß ja auch nicht unbedingt so sein. Denn wenn ich im folgenden Jahr weniger Gewinn mache, kann ich ja einige der Rücklagen wieder "aufbrauchen".
Apropo ... Wo genau liegt denn die Einkommenssteuer-Grenze, bzw. wovon ist sie abhängig?
Nochmals vielen Dank
Bart
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28.01.2002, 18:21
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Weimar
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Zitat:
Original geschrieben von Bart
Apropo ... Wo genau liegt denn die Einkommenssteuer-Grenze, bzw. wovon ist sie abhängig?
Bart [/b]
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Soweit ich weiß bei 14000 DM 'rum pro Jahr.
Aber wie MasterL schon richtig sagt, sind das alles Sachen die man mit einem Steuerberater und nicht vom Hören-Sagen in einem Forum besprechen und entscheiden sollte.
ciao,
Ralf
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29.01.2002, 14:59
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2001
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die ESt Grenze liegt für 2002 bei 14.093 DM oder ...€
dies ist der sogenannte Grundfreibetrag.
von 14.094 DM bis 18.089 DM errechnet sich der Betrag wie folgt:
(387,89 x y + 1990) x Y
... y ist ein Zehntausendstel des 14.040 DM übersteigenden Teils des abgerundeten zu versteuernden Einkommens.
Für 2001 lag der Grundfreibetrag übrigens bei 13.499 DM.
Für alles was drüber geht muss man eine ähnliche Formel anwenden wie für 2002.
Du siehst also, dass alles nicht so einfach ist, und dies ist jetzt eigentlich nur der Anfang ist.
Dazu kommen noch Freibeträge, Pauschbeträge...
Entweder BWL studieren, wie ich, oder nen Steuerberater aufsuchen, da man sonst wohl wirklich den Überblick verliert.
Rock On
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modern life is rubbish
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