Zitat:
Original geschrieben von TheBrainer
Es müsste doch eigentlich so sein das man den Kunden garnicht fragen braucht. Das Urheberrecht liegt doch sowieso bei Dir und von daher, bist auch berechtigt, anderen zu zeigen was Du bereits gemacht hast.
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Naja, so würde ich das nun auch wieder nicht sehen. Schließlich ist man als Gestalter auch nur ein "Dienstleister" im Auftrag des Kunden und DIESER bestimmt, was damit geschieht. Und das ist auch eigentlich ganz vernünftig so.
Wenn ein Kunde ein Logo von Dir "kauft", hast Du zwar noch das Urbheberrecht, aber im Extremfall und ohne vorherige Absicherung (z.B. durch eine AGB- oder Vertragsklausel) könnte er Dir sogar die Benutzung des Logos als Referenz gänzlich verbieten.
ciao,
Ralf