 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
09.04.2002, 15:47
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Hamburg
|
Rechnung als Privatperson
So, ich habe alle hier in anderen Beiträgen gelisteten Möglichkeiten ausgeschöpft und dies zustande gebracht:
Sagt mir bitte, ob das so in Ordnung geht und/oder was es noch zu beachten gilt.
|
|
|
09.04.2002, 21:31
|
#2
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Hamburg
|
OH .. aaaahhhhh ... hm, wie jetzt ???
Du verkaufst etwas und sagst es ist privat, auf Deiner Webseite wiederum bietest Du ausdrücklich Produkte an.
Auch der Punkt :
"Versionen/Preise:"
klingt nicht sehr privat, da Du ja auch ausdrücklich auf eine mögliche kommerzielle Nutzung unter anderen Bedingungen hinweist.
Ok, aber das nur am Rande, da es ja nicht Deine Frage war.
Leider kenne ich mich überhaupt nicht aus, mit den Reglements, wann wegen geringfügigkeit keine Steuern fällig sind, aber eines ist sicher, Privatverkauf und Umsatzsteuer widersprechen sich etwas.
Die Rechnung sieht ok aus, die Frage ist jedoch, ob Du sie so stellen darfst.
Um Dir einen wirklich Rat geben zu können muss uns Deine Situation viel klarer sein !
Und ein kleiner Tipp am Rande: Immer ein datiertes Zahlungsziel angeben (also: zahlbar innerhalb von 8 Tagen zum 17. April 2002)
|
|
|
09.04.2002, 23:13
|
#3
|
|
TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
|
Hallo,
in dem Moment, in dem Du Umsatzsteuer in einer Rechnung ausweist, bist Du verpflichtet diese an das Finanzamt abzuführen.
Auch wenn Du aufgrund der Kleinunternehmerregelung dazu eigentlich gar nicht berechtigt bist bzw sein solltest.
Zitat:
Der Kleinunternehmer darf die Vorsteuer, sprich die Umsatzsteuer, die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellt wird, nicht abziehen.
Es ist dem Kleinunternehmer desweiteren verboten, Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
|
Aufgrunddessen was Batwoman Deiner Website entnommen hat, gehen wir rechtstreuen Webdesigner und anderen Bürger mal davon aus, das Du ein Gewerbe angemeldet hast. Von daher brauch ich auf die "private" Rechnung - was immer das sein soll - nicht ein zugehen.
MasterL
|
|
|
09.04.2002, 23:30
|
#4
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Hamburg
|
D.h.? Ich soll die Steuern ganz rauslassen?
Ein Gewerbe ist nicht angemeldet, daher weiß ich auch nicht recht, was ich hier tun kann. Ich gehe halt von privaten Diensten aus und stelle es so dar, dass es halbwegs professionell wirkt  .
|
|
|
10.04.2002, 14:13
|
#5
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
|
Was verstehst Du denn unter privaten Diensten?
Du bietest auf Deiner Site ein Produkt an und möchtest dafür Geld und schreibst eine Rechnung.
Das ist eindeutig ein Gewerbe. Ob das später vom Finanzamt als Hobby (Liebhaberei) angesehen wird, Du auf Grund geringer Einkünfte evtl. keine Steuern zahlst usw. ist dabei ja erstmal unerheblich.
Wenn Du Rechnungen schreibst kann ich nur dringend empfehlen, auch ein Gewerbe anzumelden.
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
|
|
|
10.04.2002, 18:22
|
#6
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Hamburg
|
ich verstehe nicht wo das problem ist. ab zum ordnungsamt und einfach ein gewerbe anmelden. anders wirst du nur schwer eine vernünftige Lösung finden, die z.B. auch Firmenkunden akzeptieren.
|
|
|
10.04.2002, 18:27
|
#7
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Hamburg
|
Das ist kein dolles Problem, ich bin halt nur nicht volljährig  .
Muss ich da also ne Quitung schreiben oder was würdet ihr mir empfehlen. Btw, meine Eltern werden nen Teufel tun und sich so kurze Zeit vor meinem 18ten noch in irgendeiner Form verpflichten.
Afaik gelte ich als eingeschränkt geschäftstüchtig, da sollte man doch eigentlich was drehen können?
|
|
|
11.04.2002, 14:31
|
#8
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Neu Wulsmtorf
|
Wann wirst Du denn 18? Kannst Du die Rechnung nicht nach dem Geburtstag schreiben? Quittung geht auch nicht, ist am Ende wie bei der Rechnung.
__________________
dont dream it, be it!
Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.
|
|
|
11.04.2002, 15:39
|
#9
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Köln
|
Hy,
Zitat:
|
Afaik gelte ich als eingeschränkt geschäftstüchtig, da sollte man doch eigentlich was drehen können?
|
schau' mal hier nach, ich denke, dass du fündig wirst betreffend deiner Frage(n)
Da sind sehr gute Artikel von MasterL bei!!!
cYa
stallone
__________________
"Eine [...] gesellschaftliche NORM ist nichts Greifbares. Sie ist nichts Konkretes oder wissenschaftlich Beweisbares. Sie ist offensichtlich eine geheime Abmachung, an die sich die meisten halten. Sie ist das Drehbuch und wir spielen mit. Wer sich nicht daran hält, fällt auf!"
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:55 Uhr.
|
 |