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Hallo,
bei der von "Frank" angesprochenen Teilproblematik handelt es sich wieder einmal um den bei Juristen üblichen Meinungsstreit.
Nach der von mir fundiert geschilderten herrschenden Meinung können auch "Private" geschäftsmäßige" Diensteanbieter sein. Mit der entsprechenden Verpflichtung der AKZ.
Das ich mit dem nicht übereinstimme, um nicht zu sagen, das ich das in den meisten Fällen für Quatsch halte, habe ich in dem Artikel wohl klar zum Ausdruck kommen lassen.
Was jetzt ein Privater macht, bleibt völlig ihm überlassen.
Allerdings sehe ich auch eine gewisse Problematik bei der Behandlung von privaten Websits, bei denen die Nachhaltigkeit gegeben ist.
Nehmen wir z.B. mal eine private Hobby-Seite zu einem technischem Thema. Diese Seite verzeichnet immense Besucherzahlen, so dass irgendwann Werbung geschaltet wird. Der Betreiber hat Werbeeinnahmen von ca. 500 € im Monat, vielleicht auch mehr. Wahrscheinlich sogar auch mehr.
Da stellt sich mir die Frage, ob das noch eine rein private Seite ist oder eine geschäftsmässig betriebene im Sinne des TDG? Man merkt, die Sache ist vielleicht doch nicht ganz so einfach.
Oder anderes sehr extremes Beispiel: private, nachhaltige Website bei Lycos. Dieser Anbieter ist "für umsonst". Im Gegenzug erscheint Werbung.
Also: Wenn keine Werbung erscheinen würden dann wären Domaingebühren fällig. Der Anbieter erspart sich also Aufwendungen.... Ganz spitz auf Knopf gefragt: Wie wäre dieser Fall einzuordnen?
Desweiteren:
gerade das Finka-Beispiel von Frank ist geeignet, die AKZ zu begründen. Die Änderung des § 6 TDG erfolgte hauptsächlich unter Verbraucherschutzgesichtspunkten.
Beispiel: Ich miete eine Finka via Internet über die entsprechende Website. Leiste vielleicht schon Zahlungen.
Wie personifiziere ich meinen Ansprechpartner, wenn ich nur Kontakt via Internet habe (Was ja gar nicht so selten ist)? Gerade in so einem Fall der Anbahnung oder zumindestens Unterstützung von (privaten) Geschäften via Internet ist eine AKZ m.E. sehr wichtig.
Mal ganz abgesehen davon, das die Vermietung nicht zum Spass, sondern zur Kostendeckung, bzw zur Gewinnerzielung erfolgt. Wodurch dann eigentlich ganz klar geschäftsmässiges Anbieten im Sinne des TDG vorliegt. Egal ob die Finka 2 mal im Jahr oder 52 mal vermietet wird. Die betreffende Seite steht im Internet um Vermietungskunden zu gewinnen. Also ganz klar mit einem kommerziellen, geschäftsmässigen Hintergrund.
Nächstes Beispiel:
Eine Softwarefirma, egal ob MS oder die Firma von nebenan stellt fest, das Mäxchen Müller auf seiner Seite dauerhaft und sehr "erfolgreich" Software zum download anbietet. Dem mittelständischem Hersteller dieser Software ist bereits ein Schaden in 6 stelliger €-Höhe entstanden. Wie wehrt sich der Anbieter wenn Mäxchen Müller keine AKZ hat? (MM betreibt keine Warez Seite. Es gibt viele prvate Seiten auf denen kleinere Programme unwissentlich(?) illegal angeboten werden).
Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr tendiere ich (ausser bei "Ich und meine Familie" Seiten, die eh nur von Verwandten besucht werden) auch bei den meisten nachhaltig gepflegten Seiten Privater für eine ABK. Denn die Grenzen sind wie gesehen sehr fliessend.
MasterL
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