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Alt 24.04.2002, 16:23   #1
TP-Insider
 
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wuselmann ist auf einem guten Weg
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Traum-Projek-Projekt: Das richtige Impressum


Hai Leude,

vor dem Hintergrund des Heise-Artikels [LINK ]wollte ich einen kleinen Aufruf starten. Quasi ein Traum-Projekt-Projekt

Und zwar möchte ich mit Euch hier ein Impressum entwickeln, das möglichst viele Fälle & Eventualitäten abdeckt und das dann jeder nutzen kann: welche Angaben müssen gemäß welchen Gesetztes bei welcher Art von Homepage (persönliche/kommerzielle/gemeinnützige/...) vorhanden sein?

Welche Angaben empfehlen sich, was kommt in der Zukunft; warum sind welche Angaben wo notwendig usw.

Steuert bitte alle etwas bei. So können wir uns und unsere Kunden gegen Serienabmahner schützen. Denn ständig und immer kann man leider nicht auf dem Laufenden sein

Um das Ganze einigermaßen zusammenzufassen trage ich die Ergebnisse dann, wie schon im Foto-Tread, mal ganz oben in diesen Beitrag ein.

Bitte macht mit und laßt uns unser erstes Traum-Projekt-Projekt starten


der wuselmann
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Alt 24.04.2002, 16:26   #2
TP-Insider
 
Benutzerbild von wuselmann
 
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http://www.traum-projekt.com/html/tr.../impressum.php
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Geändert von wuselmann (03.05.2002 um 18:55 Uhr).
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Alt 24.04.2002, 16:30   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

egal ob eine Website unter das Teledienstgesetz, TDG, fällt (wie wohl die überwiegende Zahl der Websites - auch die der privaten) oder unter den MDDSTv (Mediendienststaatsvertrag), der u.a. die Websites mit überwiegend redaktionellem Inhalt der der Meinungsbildung dient, betrifft, muss eigentlich jede WS ein Impressum haben.

Um hier mal jetzt nur auf das TDG einzugehen, das wie gesagt die meisten WS betrifft, erfordert gem. § 6 TDG das Impressum folgendes:

TDG § 6 Allgemeine Informationspflichten (Auszug)

Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie iingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
......

Nach wohl herrschender Meinung ist notwendig, das das Impressum von jeder einzelnen Seite der Website aus erreichbar ist. Dies bedeutet, das auf jeder Seite ein Link zum Impressum vorhanden sein muss.

Ich werde mich dann mal gleich an den lang versprochenen Artikel zum Thema Impressum machen. Müsste eigentlich Freitag fertig werden.

MasterL
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 24.04.2002, 16:34   #4
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Charlie
 
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Charlie macht sich hier sehr viel Mühe
Hatte hier auch schon was dazu geschrieben, steht aber m.E. nichts dirn, was Ihr hier nicht schon geschrieben habt.

Gruß, Charlie
Charlie ist offline  
Alt 24.04.2002, 16:35   #5
TP-Insider
 
Benutzerbild von wuselmann
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Wolfenbüttel
wuselmann ist auf einem guten Weg
Hey, wenn sowas in Arbeit ist, dann ist unser erstes Projekt ja beendet, bevor es erst richtig angefangen hat.

Wenn das weiter so schnell geht mit Projekten...

Du kannst den Thread ja schließen, wenn Du magst. Wenn es da bald ein Tut 'zu gibt, hat sich das ja erledigt. Aber vielleicht gibt es hier ja doch noch Input? Wer weiß - schaumama.


der wuslemann

//edit
@masterL: kannst den Thread löschen wenn da alle sklar ist, hab' den Beitrag von
Charlie nicht gesehen
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Alt 24.04.2002, 16:35   #6
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Benutzerbild von Thomas
 
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Thumbs up

gute Idee!

ich verweise mal auf diesen Thread und gleich auf Lol@'s interessanten Link dort: www.abseits.de/impressum.htm
Thomas ist gerade online  
Alt 24.04.2002, 18:32   #7
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Dannys
 
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Dannys ist auf einem guten Weg

sorry


ich habe nicht alles gelesen
aber hilft uns das ?

http://www.disclaimer.de/

dan
Dannys ist offline  
Alt 24.04.2002, 19:27   #8
TP-Greis
 
Benutzerbild von Lars
 
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Lars bringt sich richtig ein
^^^

Genau das hatte ich auch im Hinterkopf, nur ist mir diese "unglaublich komplizierte" URL nicht mehr eingefallen. Ich denke, da findet sich doch alles wesentliche, vor allem aber ist der Text immer aktuell und juristisch vermutlich hieb- und stichfest.
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Lars ist offline  
Alt 25.04.2002, 02:35   #9
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Benutzerbild von LimaX
 
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Der "Disclaimer" ist doch eher ein Haftungsauschluss und hat nichts mit einem Impressum zu tun.
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LimaX ist offline  
Alt 25.04.2002, 08:18   #10
TP-Greis
 
Benutzerbild von Lars
 
Registriert seit: Jun 2001
Ort: Bonn-Altstadt
Lars bringt sich richtig ein
Jau, aber eben der Haftungsausschluss ist IMHO der wichtigste Part!
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Lars ist offline  
Alt 25.04.2002, 08:23   #11
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Charlie
 
Registriert seit: Mar 2001
Ort: Mönchengladbach
Charlie macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Original geschrieben von schmobi
Jau, aber eben der Haftungsausschluss ist IMHO der wichtigste Part!
Meiner Meinung nach ist alles wichtig - auch der Hinweis aufs TDG. Da ich hier in einer Firma voller Juristen, die für Juristen arbeiten, arbeite, kann ich nur sagen, dass hier hin- und hergemahnt wurde, was das Zeug hielt. Jedenfalls hatte mein Kollege jede Menge Arbeit damit, die Homepages der Anwälte rechtens zu machen.

Gruß, Charlie
Charlie ist offline  
Alt 25.04.2002, 08:47   #12
TP-Insider
 
Benutzerbild von #!/usr/bin/beer
 
Registriert seit: Jan 2002
Ort: Akhragan
#!/usr/bin/beer bringt sich richtig ein#!/usr/bin/beer bringt sich richtig ein

rechtliches und disclaimer


stimmt es eigentlich das die floskel

"Die Beseitigung einer möglicherweise von der Webseite www.irgendeinewebseite.de ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber / -innen selbst, hat nicht ohne meine Zustimmung stattzufinden."

den anwalt, der einen abmahnen will, dazu zwingt einen vorher zu benachrichtigen und um zustimmung zur abmahnung zu bitten ??

kann ich fast gar nicht glauben, aber habe ich schon auf einigen seiten, die sich mit dem thema abmahnung befassen, gefunden.

mfg
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#!/usr/bin/beer ist offline  
Alt 30.04.2002, 16:43   #13
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,

mit "etwas" Verspätung ist der angekündigte Artikel vorhin an Robert rausgegangen. Nehme an, das er in der nächsten Zeit im Portal zu lesen ist.

Viel Spass heute abend wünscht
MasterL


Geändert von ::..Thomas..:: (01.05.2002 um 10:54 Uhr).
::..Thomas..:: ist offline  
Alt 30.04.2002, 19:34   #14
Super Moderator
 
Benutzerbild von Robert
 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Lüneburg
Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
HI,

Der Artikel ist schon online
Hier im Portal

Viel Spass beim lesen ist wirklich ein super Ding.

Gruss
Robert
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Traum-Projekt.com "Klick zum Know-how"
Fragen/Probleme/Ideen ->rob@traum-projekt.com

"Die neue TP Galerie für unsere Fotografen" >>>
Robert ist offline  
Alt 02.05.2002, 12:20   #15
TP-Senior
 
Benutzerbild von ZombyWoof
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Saarbrücken
ZombyWoof macht alles soweit korrekt
Vielleicht auch ganz nützlich:


Für Inhaber einer Internet–Seite hat sich mit dem am 21. Dezember 2001 in Kraft getretenen Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr – Gesetz EGG) eine umfassende Änderung des Teledienstegesetzes (TDG) ergeben.

Geändert wurden insbesondere die Vorschriften zur Anbieterkennung im Rahmen der Erbringung „geschäftsmäßiger Teledienste“. Diese Änderungen sind von Bedeutung, da Verstöße hiergegen mit nicht unbeträchtlichen Bußgeldern sanktioniert werden. Daneben bestehen für Ihre Wettbewerber Unterlassungsansprüche, die diese im Wege der Abmahnung geltend machen können. Diese sind stets mit Abmahnkosten in Höhe von ca. 1.000,00 € verbunden. Entsprechende „Abmahnungswellen“ laufen bereits.

Die gesetzliche Neuregelung stellen wir Ihnen nachfolgend dar.

Gemäß § 6 TDG (Neufassung) haben die Anbieter „geschäftsmäßiger Teledienste“ nunmehr mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten, d.h. diese Angaben müssen sich im Impressum der Homepage finden:

1. Den Namen und die Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten (hierzu gehört auch die Angabe der Rechtsform)
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit Ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (erforderlich ist also die Angabe einer e-mail-Adresse)
3. Soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf (Anwälte, Ärzte, Gastwirte), Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (bei Ihnen wohl keine Angaben erforderlich)
4. Angaben über Register, in das Sie eingetragen sind sowie die Registernummer (also. Handelsregisternummer)
5. Wenn der Anbieter einer Berufsgruppe zugehört, die einer Berufskammer angehört (z.B. Ärzte, Anwälte, Steuerberater), Angaben zu dieser Kammer, zur Zulassungsbehörde, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, welcher diese Bezeichnung verleiht, welchen berufsrechtlichen Regeln die Anbieter verpflichtet sind und wie diese zugänglich sind (bei Ihnen wohl keine Angaben erforderlich)
6. In den Fällen, in denen der Anbieter eine Umsatzsteuerindifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer.


Für Sie mag sich daher nun die Frage stellen, ob Sie überhaupt von der Informationsverpflichtung betroffen sind. Zur Beantwortung dieser Frage dürfen wir Ihnen nachfolgend unsere kurze Stellungnahme präsentieren.

Derjenige, der selbständig oder gewerblich einer beruflichen Tätigkeit in Gewinnerzielungsabsicht nachgeht, wobei der Internetauftritt hierbei nur zur Kontaktaufnahme dienen kann, ist der Informationsverpflichtung des § 6 TDG unterworfen.

Teledienste im Sinne des Teledienstegesetz können nämlich auch private Internetseiten sein. Nach Ansicht des Gesetzgebers kommt es nicht darauf an, ob die Nutzung von Telediensten entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Entscheidend ist der Begriff der Geschäftsmäßigkeit für die Zuordnung, ob § 6 einschlägig ist und insoweit Informationen verfügbar zu halten sind. Unglücklicherweise hat der Gesetzgeber den Begriff der „Geschäftsmäßigkeit“ nicht definiert. Insoweit besteht Klärungsbedarf.

Nach unserer Auffassung ist eine Tätigkeit dann als „geschäftsmäßig“ im Sinne des TDG zu qualifizieren, wenn der Anbieter das Ziel verfolgt, nachhaltig Einnahmen zu erwirtschaften oder die nachhaltige Gewinnung von Einnahmen unter Zuhilfenahme von Telediensten zu fördern.

In der Begründung zum Gesetzesentwurf heißt es nämlich:

„Geschäftsmäßig handelt ein Dienstanbieter, wenn er Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten gehören beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben“.

Jedoch hilft diese Begründung bei der Beantwortung der Sie interessierenden Fragen letztlich nicht weiter. Der Begriff „Geschäftsmäßigkeit“ ist am ehesten mit dem im Zivil- und Steuerrecht geläufigen Begriff „unternehmerischer Tätigkeit“ vergleichbar. Demnach ist entscheidend darauf abzustellen, ob seitens des Internetdiensteanbieters die Absicht besteht, Einnahmen zu erzielen. Adressaten zur Verpflichtung zur Anbieterkennung sollen demgegenüber nicht diejenigen sein, die lediglich private Informationen auf ihrer Internetseite bereitstellen oder über sich selbst, z.B., ihre Hobbys, berichten. Auch wer auf seiner Homepage nur gelegentlich geschäftlich tätig wird, z.B. wenn er Eintrittskarten oder sein Auto verkauft, kann nicht gehalten sein, ständig umfangreichen Informationspflichten nachkommen zu müssen.

Auch auf den Gewinn abzustellen, wird der Gesetzesintention nicht gerecht. Es kann durchaus sein, dass jemand z.B. seine Finca auf Mallorca oder sein Appartement an der Cote d` Azur zweimal in der Saison vermietet, um dabei die entstandenen Kosten zu senken und dieses Angebot über das Internet interessierten Nutzern zur Verfügung stellt. Auch dann kann nicht verlangt werden, sich ständig zu verpflichten, von den Nutzern jederzeit, auch im Nachhinein identifiziert oder erreicht werden zu können.

Es ist auch keine Voraussetzung, dass der Anbieter nur dann den Verpflichtungen des § 6 TDG nachzukommen hat, wenn er die Geschäfte vollständig über das Internet abwickelt. Die Internetseite wird oftmals nur zur Kontaktaufnahme mit potenziellen Kunden genutzt. Die weitere Abwicklung findet dann entweder per Telefon, Fax oder sogar persönlich statt. Das mit der Änderung des TDG normierte Interesse des Verbrauchers, sich nach Austausch der Leistung weiterhin über die Person seines Vertragspartners informieren zu können, besteht auch nach der persönlichen Kontaktaufnahme fort.

Insofern bleibt festzuhalten, dass den privaten Hompagebetreiber keine Verpflichtungen treffen. Aber derjenige, der seine Internet-Seite zumindest als Informationsplattform seiner Produkte nutzt, erbringt „geschäftsmäßige Teledienste“ im Sinne des Teledienstegesetzes und ist somit von der Informationsverpflichtung des § 6 TDG betroffen.

Diese Mitteilung soll für Sie lediglich ein Anstoß sein, sich Gedanken über Ihre Internetpräsens zu machen. Sollten Sie Unterstützung wünschen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Wir hoffen aber, Ihnen bereits mit unserem kleinen Anschreiben eine erste Hilfestellung gegeben zu haben.



Gruß Frank
ZombyWoof ist offline  
 

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