Nen Freund von mir hat genau aus dem Grunde - nämlich seinem AG Hard- und Software verkaufen zu können - ein solches Gewerbe angemeldet.
Ist eine größere Schreinerei, wo er zwar als Schreiner beschäftigt ist, defacto aber die komplette EDV regelt. In Absprache mit seinem Chef hat er das Gewerbe eröffnet - die Sachen dürfen für den Betrieb nur nicht mehr als vorher kosten.
Wegen der Scheinselbstständigkeit: Gelegentlich "kaufe" ich ihm z.B. auch mal was ab
Preiskalkulation: die einzige Regel kennst du ja: nicht unter EK, ansonsten kannst du (fast) machen, was du willst. Irgendwann gibts noch den "Wucher", dafür muss aber ziemlich übertreiben
Ansonsten: der Handel ist einfach frei!
Selbst MacDoof macht nur Werbung mit "unverbindlichen Verkaufspreisen". weil in Deutschland niemand einem Händler seine Preiskalkulation vorschreiben darf - auch wenn letztendlich die Kotzburger doch wieder überall das gleiche kosten.


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Ich melde demnächst mein Gewerbe an. Ich möchte es als Nebentätigkeit nach Feierabend machen. Es geht in die Richtung Computer, Internet und Medien Dienstleistungen. Mir ist klar das ich nicht für meinen Arbeitgeber Arbeiten darf, es würde als Scheinselbstständigkeit gelten, darum geht es auch nicht, mich würde interessieren ob ich meinem Arbeitgeber Computerzubehör wie Druckertinte, Toner, Büromaterial, Festplatten usw. verkaufen darf oder geht dies auch nicht ??!! Dann geht es noch um die Preise die ich für meine Artikel kalkulieren werde, da ich ja keine Lagerhaltungskosten oder Gehalt durch mein Gewerbe habe, könnte ich das Material schon günstig anbieten, mir ist auch klar das ich nicht unter EK verkaufen darf, gibt es da eine Grenze oder Regeln ? Oder darf ich verlangen was ich will ?? Und wenn ja oder nein ?!?! Wo finde ich INFOS oder Dokumentation dazu ??!!

