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Alt 20.08.2007, 08:58   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt

Gründungszuschuss möglich?


Moin,

ich habe schon diverse Beiträge zu den Fördermöglichkeiten gelesen. Jedoch habe ich noch keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden.

Folgende Situation:
Eine Person befindet sich im Angestelltenverhältnis und ist Einzelunternehmer (Handel). Nun wird die zusätzliche Gründung einer GmbH (Bau) angestrebt.

Unter welchen Voraussetzung ist eine Förderung möglich?

Denkansatz: Kündigung des Angestelltenverhältnis durch den Arbeitgeber, monatliche Rechnungsstellung der Einzelunternehmung für die Arbeitsleistung wie im Angestelltenverhältnis. Ist das Gründungsvorhaben der Person in diesem Falle schon förderfähig?

Gruß

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.08.2007, 09:14   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
Moin
Tach...

Zitat:
Ist das Gründungsvorhaben der Person in diesem Falle schon förderfähig?
Nein!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 09:20   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Unter keinen Umständen oder unter welcher Voraussetzung?

Gruß

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 09:26   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

mal abgesehen davon, dass es sich um den Bereich Bau handelt, der ohnehin so gut wie nicht gefördert wird, ist es keine Gründung, weil er ja bereits Unternehmer (Handel) ist... daher handelt es sich nicht um eine Gründung.

Mal rein hypothetisch... wenn kein Gewerbe vorhanden wäre und das Angestelltenverhältnis vom AG gekündigt werden würde, dann könnte er sich selbständig machen und den Gründungszuschuss beantragen und es mal versuchen ein Gründungsdarlehen zu beantragen.

Die Chance Letzteres zu erhalten läge jedoch vorsichtig geschätzt im Promillebereich.

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 09:33   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Der Gedanke kam mir auch.

Jedoch stellt sich dann wieder die Frage, wie lange die Einzelunternehmung nicht mehr bestehen darf...

Danke für Deine Antworten.

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 10:12   #6
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von DanielSchwab Beitrag anzeigen
Kündigung des Angestelltenverhältnis durch den Arbeitgeber, monatliche Rechnungsstellung der Einzelunternehmung für die Arbeitsleistung wie im Angestelltenverhältnis.
Scheinselbständigkeit... zumindest für diesen Bereich und dafür dann auch noch Förderungen haben wollen...
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 10:22   #7
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Stellt das eine Scheinselbständigkeit dar?

Hintergrund ist folgender:
Das derzeitige Angestelltenverhältnis kann nicht plötzlich komplett aufgegeben werden. Die einzelunternehmerische Tätigkeit bringt nur ein "Beibrot". Sobald ein ein Kundenstamm aufgebaut wurde, soll durch das neue Vorhaben innerhalb eines Jahres das Angestelltenverhältnis abgelöst werden.

Gruß

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 10:54   #8
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

denke ich jetzt falsch oder laufen hier zwei Gedankengänge parallel?

Ich habe es so verstanden, dass ein Angestelltenverhältnis, sowie ein Einzelunternehmen (Handel) bestehen und eine GmbH gegründet werden soll.

Wenn man mit dem Einzelunternehmen plötzlich die Tätigkeit übernimmt, die zuvor als Angestellter ausgeübt wurde, dann spricht vieles dafür, dass eine Scheinselbständigkeit entstehen könnte.

Übernimmt die GmbH diese Tätigkeit als Dienstleistung, dann könnte eventuell auch eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegen... das kann man in einem Forum nicht abklären, weil die Fragesteller die Fakten nie komplett auf den Tisch legen.

Im Moment sieht es ziemlich verwirrend aus?!?!?

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 11:05   #9
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Ach herrje.

Die Überlegung war:

1. Das Angestelltenverhältnis zu beenden und diese Tätigkeit über das bereits bestehende Einzelunternehmen abzurechnen. Das Einzelunternehmen soll also nicht extra gegründet werden.

Parallel dazu soll

2. eine GmbH zur Ausübung einer völlig anderen Tätigkeit gegründet werden, um über einen geschätzten Zeitraum von 12 Monaten diese Tätigkeit voll auszuüben und die Dienstleistungstätigkeit aus dem ehemaligen Angestelltenverhältnis zu beenden.

Gruß

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 11:57   #10
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

tun Sie sich selbst einen Gefallen und lassen Sie sich irgendwo gut beraten.

Was Sie vorhaben, kann Ihnen strafrechtliche Probleme bereiten!

MfG
BEBOUB
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2007, 12:13   #11
TP-Member
 
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
DanielSchwab macht alles soweit korrekt
Ja, das werde ich in jedem Fall tun.

Nur unter Gewährleistung 100%iger Legalität kann solch ein Schritt getan werden. Ansonsten würde ich auch von der Förderung abraten.

Besten Dank

Daniel
DanielSchwab ist offline   Mit Zitat antworten
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