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20.08.2007, 08:58
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Gründungszuschuss möglich?
Moin,
ich habe schon diverse Beiträge zu den Fördermöglichkeiten gelesen. Jedoch habe ich noch keine eindeutige Antwort auf meine Frage gefunden.
Folgende Situation:
Eine Person befindet sich im Angestelltenverhältnis und ist Einzelunternehmer (Handel). Nun wird die zusätzliche Gründung einer GmbH (Bau) angestrebt.
Unter welchen Voraussetzung ist eine Förderung möglich?
Denkansatz: Kündigung des Angestelltenverhältnis durch den Arbeitgeber, monatliche Rechnungsstellung der Einzelunternehmung für die Arbeitsleistung wie im Angestelltenverhältnis. Ist das Gründungsvorhaben der Person in diesem Falle schon förderfähig?
Gruß
Daniel
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20.08.2007, 09:14
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Tach...
Zitat:
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Ist das Gründungsvorhaben der Person in diesem Falle schon förderfähig?
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Nein!
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20.08.2007, 09:20
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Unter keinen Umständen oder unter welcher Voraussetzung?
Gruß
Daniel
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20.08.2007, 09:26
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
mal abgesehen davon, dass es sich um den Bereich Bau handelt, der ohnehin so gut wie nicht gefördert wird, ist es keine Gründung, weil er ja bereits Unternehmer (Handel) ist... daher handelt es sich nicht um eine Gründung.
Mal rein hypothetisch... wenn kein Gewerbe vorhanden wäre und das Angestelltenverhältnis vom AG gekündigt werden würde, dann könnte er sich selbständig machen und den Gründungszuschuss beantragen und es mal versuchen ein Gründungsdarlehen zu beantragen.
Die Chance Letzteres zu erhalten läge jedoch vorsichtig geschätzt im Promillebereich.
MfG
BEBOUB
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20.08.2007, 09:33
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Der Gedanke kam mir auch.
Jedoch stellt sich dann wieder die Frage, wie lange die Einzelunternehmung nicht mehr bestehen darf...
Danke für Deine Antworten.
Daniel
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20.08.2007, 10:12
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von DanielSchwab
Kündigung des Angestelltenverhältnis durch den Arbeitgeber, monatliche Rechnungsstellung der Einzelunternehmung für die Arbeitsleistung wie im Angestelltenverhältnis.
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Scheinselbständigkeit... zumindest für diesen Bereich und dafür dann auch noch Förderungen haben wollen... 
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20.08.2007, 10:22
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Stellt das eine Scheinselbständigkeit dar?
Hintergrund ist folgender:
Das derzeitige Angestelltenverhältnis kann nicht plötzlich komplett aufgegeben werden. Die einzelunternehmerische Tätigkeit bringt nur ein "Beibrot". Sobald ein ein Kundenstamm aufgebaut wurde, soll durch das neue Vorhaben innerhalb eines Jahres das Angestelltenverhältnis abgelöst werden.
Gruß
Daniel
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20.08.2007, 10:54
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
denke ich jetzt falsch oder laufen hier zwei Gedankengänge parallel?
Ich habe es so verstanden, dass ein Angestelltenverhältnis, sowie ein Einzelunternehmen (Handel) bestehen und eine GmbH gegründet werden soll.
Wenn man mit dem Einzelunternehmen plötzlich die Tätigkeit übernimmt, die zuvor als Angestellter ausgeübt wurde, dann spricht vieles dafür, dass eine Scheinselbständigkeit entstehen könnte.
Übernimmt die GmbH diese Tätigkeit als Dienstleistung, dann könnte eventuell auch eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegen... das kann man in einem Forum nicht abklären, weil die Fragesteller die Fakten nie komplett auf den Tisch legen.
Im Moment sieht es ziemlich verwirrend aus?!?!?
MfG
BEBOUB
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20.08.2007, 11:05
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Ach herrje.
Die Überlegung war:
1. Das Angestelltenverhältnis zu beenden und diese Tätigkeit über das bereits bestehende Einzelunternehmen abzurechnen. Das Einzelunternehmen soll also nicht extra gegründet werden.
Parallel dazu soll
2. eine GmbH zur Ausübung einer völlig anderen Tätigkeit gegründet werden, um über einen geschätzten Zeitraum von 12 Monaten diese Tätigkeit voll auszuüben und die Dienstleistungstätigkeit aus dem ehemaligen Angestelltenverhältnis zu beenden.
Gruß
Daniel
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20.08.2007, 11:57
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
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Hallo ...
tun Sie sich selbst einen Gefallen und lassen Sie sich irgendwo gut beraten.
Was Sie vorhaben, kann Ihnen strafrechtliche Probleme bereiten!
MfG
BEBOUB
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20.08.2007, 12:13
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Oct 2006
Ort: Berlin
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Ja, das werde ich in jedem Fall tun.
Nur unter Gewährleistung 100%iger Legalität kann solch ein Schritt getan werden. Ansonsten würde ich auch von der Förderung abraten.
Besten Dank
Daniel
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