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Alt 21.08.2007, 02:15   #1
SLK
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Krankenversicherung, Bafög... bei studenten?


Hallo zusammen, ich bin student (21) und spiele mit dem Gedanken ein Gewerbe im Bereich Einzelhandel anzumelden, wobei mein hauptsächlicher Vertriebsweg das Internet wäre. Habe alles recherchiert und die Kosten, so wie ich das vorhabe, würden minimal sein jedoch kann ich keine Prognosen über den Gewinn erarbeiten. Nun stellt sich die Frage ob sich das lohnt wegen:

1. Krankenkasse
Bin gesetzlich Familienversichert über meinen Vater (Ich weiß Freibetrag bis 76xx,- €) Ich kriege aber Bafög (514 €) und ich habe hier in einem andere Thread gelesen das ich mich als student bei einem Einkommen von über 300 ,- monatlich (dazu zählt auch Bafög stand da) selbst versichern muss, hatte aber bisscher keine Probleme. Nur Glück gehabt oder stimmt das nicht?

2. Bafög
Weiß da einer wie sich das verhält? hätte ich da weiter anspruch drauf oder würden die mir das sofort kürzen oder gar streichen?

3. Kindergeld
steht mir das dann auch noch weiterhin zu?

4. Was kommen sonst noch für Steuerliche oder sonstige Ausgaben auf mich zu? bzw. was für Vor- oder Nachteile hätte ich durch die Anmeldung? Oder würde ich gar andere Zuschüsse bekommen? Hab nämlich auch schon überlegt das ganze auf meine Mutter anzumelden, die arbeitet im mom auf 400 € Basis und ist immer mal wieder zwischendurch Arbeitslos. Sie würde dann den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt bekommen.

Danke im voraus für eure Antworten
Lukas

P.s. Sämtliche Rechtsschreibfehler sind ausdruck meiner Kreativität und übermüdung

Geändert von SLK (21.08.2007 um 02:21 Uhr).
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Alt 21.08.2007, 11:50   #2
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Zitat:
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1. Krankenkasse
Bin gesetzlich Familienversichert über meinen Vater (Ich weiß Freibetrag bis 76xx,- €) Ich kriege aber Bafög (514 €) und ich habe hier in einem andere Thread gelesen das ich mich als student bei einem Einkommen von über 300 ,- monatlich (dazu zählt auch Bafög stand da) selbst versichern muss, hatte aber bisscher keine Probleme. Nur Glück gehabt oder stimmt das nicht?
Du bist familienversichert über deinen Vater, wenn du im Schnitt (Jahresdurchschnitt) weniger als 350,- Euro monatlich verdienst. Wenn es darüber hinaus geht, sprich persönlich mit deiner Krankenkasse, erkläre die Situation (du musst vor allem darlegen, dass du hauptsächlich studierst!). Dann zahlst du meist eine Mischung aus Studententarif (etwa 54,- Euro) und normalem Beitrag. Je nach Einkommen zwischen 50 und 150 Euro pro Monat.


Zitat:
Zitat von SLK Beitrag anzeigen
2. Bafög
Weiß da einer wie sich das verhält? hätte ich da weiter anspruch drauf oder würden die mir das sofort kürzen oder gar streichen?
Das ist vom Einkommen abhängig. Ab etwa 6.000 Euro jährlich wird schon ganz ordentlich gekürzt, schätzungsweise ab 9.000 Euro dürftest du nichts mehr bekommen. Was strikter angerechnet wird, ist dein Betriebsvermögen: Lagerbestände, Einrichtung, PC, Telefon usw. muss alles ermittelt werden und geht 1:1 als Vermögen ein.

Zitat:
Zitat von SLK Beitrag anzeigen
3. Kindergeld
steht mir das dann auch noch weiterhin zu?
Ist ebenfalls vom Einkommen abhängig, die Grenze liegt bei etwa 7.600,- Euro.

Zitat:
Zitat von SLK Beitrag anzeigen
4. Was kommen sonst noch für Steuerliche oder sonstige Ausgaben auf mich zu? bzw. was für Vor- oder Nachteile hätte ich durch die Anmeldung? Oder würde ich gar andere Zuschüsse bekommen? Hab nämlich auch schon überlegt das ganze auf meine Mutter anzumelden, die arbeitet im mom auf 400 € Basis und ist immer mal wieder zwischendurch Arbeitslos. Sie würde dann den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt bekommen.
Wenn das Einkommen den Freibetrag übersteigt (etwa 7.800,- Euro) zahlst du Einkommenssteuer. Mit einem gewissen Verwaltungsaufwand musst du natürlich rechnen (Umsatzsteuer, Belege erfassen und vernünftig abheften, Steuererklärung mit EÜR am Jahresende, ...).

Generell kann man zum Thema "Studium plus Selbständigkeit" folgendes Fazit ziehen: Entweder man backt kleine Brötchen und verdient nicht mehr als rund 4.000 Euro im Jahr, dann hält sich der Aufwand wirklich in Grenzen. Oder man hängt sich richtig rein und peilt einen Gewinn über... na, sagen wir 12.000 Euro an, dann hauen auch die KV-Beiträge nicht so rein und man kann auf das Bafög verzichten. Und vielleicht ist dann auch das Geld für einen Steuerberater übrig Alles was dazwischen liegt halte ich für ziemlich problematisch, weil sich die Geschichte dann finanziell oder vom Aufwand her nicht mehr lohnt.

Genaue Freibeträge usw. nochmal genau nachschauen!! Das Bafög-Zeugs kannst du auch im Bafög-Rechner nochmal genau nachrechnen lassen.

Viel Erfolg
Matthias
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2007, 02:53   #3
SLK
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gewinn schmälern


Dann hab ich mal ne andere Frage. Wenn ich mir Sachen für mein Gewerbe anschaffe, sagen wir mal BGA oder einen Wagen. Sagen wir mal Ich kaufe die Sachen für 10000,- und stelle dann fest, dass ich wohl besoffen war als ich das gekauft hab und eigentlich garnichts damit anfangen kann, oder sagen wir der Wagen ist kaputt, Motorschaden. Dann verkaufe ich das ganze wieder zwangsläufig, kriege aber leider nur noch 1000,- dafür. Kann ich dann die 9000,- als Verlust geltend machen?
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Alt 22.08.2007, 08:00   #4
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Mit anderen Worten: Du willst bei deinen Anschaffungen die volle Mwst. ziehen, um diese dann kurze Zeit später unter einem Vorwand zu einem Bruchteil des Anschaffungspreises in dein Privatvermögen oder sonstwohin zu überführen. Das schmälert zum einen deinen Gewinn und zum anderen dein Betriebsvermögen, was dir wiederum ermöglicht dein BAföG weiter zu kassieren, verstehe ich das richtig Du meinst ernsthaft, das solche Tricksereien einer Überprüfung standhalten?!
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Alt 22.08.2007, 15:43   #5
SLK
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Also den genauen Verlauf meines Vohabens hast du nicht verstanden. Aber deiner Antwort entnehme ich dass es wohl möglich wär.
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Alt 22.08.2007, 22:10   #6
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Zitat:
Zitat von SLK Beitrag anzeigen
Also den genauen Verlauf meines Vohabens hast du nicht verstanden. Aber deiner Antwort entnehme ich dass es wohl möglich wär.
Dann erkläre es doch
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Alt 23.08.2007, 08:40   #7
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Zitat:
Zitat von SLK Beitrag anzeigen
Aber deiner Antwort entnehme ich dass es wohl möglich wär.
Es ist genauso gut möglich (und auch sehr wahrscheinlich), dass Du bei einer Buchprüfung Ärger bekommst und der Verlust nachträglich nicht anerkannt wird, sprich Du die "gespaarten" Steuern wieder zurückzahlen musst,
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.08.2007, 14:58   #8
SLK
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Ja, wahrscheinlich habt ihr recht. Wisst ihr aber vielleicht wie sich das mit dem Vermögen auf mein Bafög auswirkt? Sagen wir mal meine BGA hat einen Wert von 3000,- und meine Lagerbestände 2000,-. Müsste ich schon alleine durch diese Tatsache mit kürzungen rechnen oder wird das dann auch erst in Kombination mit einem bestimmten Einkommen problematisch? Bedenkt bitte das ich fast den Höchstsatz bekomme (514€).
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Alt 23.08.2007, 15:07   #9
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Beides sind Kriterien, die ab einer bestimmten Höhe zur Leistungskürzungen führen. Auf die Kombination kommt es dabei nicht an. Hab es mal nachgeschaut:

Der Freibetrag liegt bei 5.200 Euro Vermögen (Da gehört alles mit rein: Betriebsvermögen + Kontos + Sparbuch + Bausparvertrag + Aktiendepot + Barvermögen ... was halt so da ist), liegts darüber, wird gekürzt. Beim Einkommen liegt diese Grenze etwa bei 4.200 Euro im Jahr, wenn dein Einkommen höher ist, wird ebenfalls gekürzt.

http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/
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Alt 23.08.2007, 19:14   #10
SLK
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O.k. Danke, ihr seit echt super. Jetzt hab ich vorerst eine letzte Frage.
Wie sieht das aus wenn ich das Gewerbe anmelde und aber so gut wie keinen Gewinn erwirtschafte, sagen wir mal unter 1000 Euro. entstehen mir trotzdem irgendwelche externen Kosten wie Steuerabgaben...
Interne wie Lagerkosten oder Miete müsst ihr nicht bedenken. Ihr kennt ja meine Situation, und ich bin halt nebenbei auch für das Gewerbe meines Onkels tätig und weiß daher nicht genau wieviel Zeit ich haben werde. Deshalb könnte (was ich nicht hoffe) es auch sein, dass ich nicht dazu komme meinen Lagerbestand nachzufüllen und neuen Umsatz zu machen.
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Alt 27.08.2007, 22:27   #11
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Für was willste Steuern zahlen, wenn du nichts verdienst

Ein gewisser Verwaltungsaufwand bleibt allerdings (Gewerbeanmeldung, EÜR, Steuererklärung, ...) und ob sich das für 1.000 Euro lohnt, ist - wie du schon richtig angedeutet hast - natürlich den Bier
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