n´Abend Ralph!
Kurz gesagt. Die Krankenkasse hat das Recht auch rückwirkend die Beitragsabführung/zahlung in Bezug auf das Versicherungsverhältnis zu überprüfen. Siehe dazu auch das
FAQ.
Was ich mich jetzt frage ist, welchen Verdienst Deine Frau aus der abhängigen Beschäftigung erzielt hat? Irgendwie bzw. irgendwann muß wohl die Krankenkasse sich gefragt haben, ob "alles in Ordnung" ist!?
Dem Grunde nach ist bei Deiner Frau zu prüfen, ob sie haupt- bzw. nebenberuflich selbständig ist/war.
Zitat:
Als Selbstständige gelten Mitglieder, die ihren Lebensunterhalt aus den Einnahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bestreiten und ihre Arbeitszeit überwiegend dafür aufwenden.Bei vielen Tätigkeiten ist nicht immer auf den ersten Blick klar, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit oder um ein Beschäftigungsverhältnis handelt.
Entscheidend ist, ob Sie - von Ihrem Auftraggeber persönlich abhängig sind
- in seinen Betrieb eingegliedert sind
- den Weisungen Ihres Arbeitgebers hinsichtlich Art, Ort, Zeit und Weise Ihrer Arbeit unterliegen.
Hat Ihre Tätigkeit sowohl Merkmale für eine abhängige Beschäftigung als auch solche, die eher für eine selbstständige Tätigkeit sprechen, kommt es darauf an, welche Merkmale überwiegen. Nicht ausschlaggebend ist die Bezeichnung oder die vertragliche Gestaltung. Entscheidend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse.
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Also keine einfache Entscheidung, da doch einiges zu prüfen ist.
Ich würde empfehlen einen Termin vor Ort auszumachen und die Angelegenheit persönlich zu klären.
Grüße
Michael