Hallo Forum,
die SuFu hab ich gequält, aber offenbar bin ich hier die einzige, mit genau diesem Problem
Also folgendes, ich bin derzeit Angestellt und habe nebenher ein Gewerbe angemeldet. Da ich mich noch in der "Gründungsphase" befinde, sind noch keine Einnahmen zu verzeichnen, ich rechne für die Zukunft mit etwa 500€ Gewinn / Monat, bei dem Umfang, in dem ich mein Gewerbe derzeit betreibe.
Nun habe ich die Befürchtung, dass mir die Betriebsbedingte Kündigung droht. So schlimm fände ich das nicht, da ich in dem Job eh unglücklich bin und am liebsten 100% selbständig sein würde (dazu reichen aber die 500€ Gewinn nicht).
Ich habe allerhand gelesen über Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, nicht aber über den Übergang von angestellt+selbständig zu nur selbständig mit zuwenig Geld zum leben!
Ich weiß, dass ich für die Gründung (die ja schon vor der Arbeitslosigkeit erfolgte) keine Zuschüsse erhalten werde. Zum Hinzuverdienst habe ich folgendes gefunden: "Bei einer Arbeitszeit ab 15 Wochenstunden liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor. Somit würde auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen." Soweit klar. Wenn ich aber mehr als 15 Stunden arbeite und mein Gewinn niedriger als mein ALG Anspruch ist, wie sieht es dann aus? Auf der Suche nach Informationen findet man fast nur Dinge zum ALGII
Ich weiß, der Gang zum AA wäre das naheliegendste, ist aber derzeit aus Zeitgründen leider nicht möglich. Wahrschenlich fehlen mir nur die richtigen Stichworte zum suchen!
Danke im Voraus und viele Grüße
mog