Was für eine Bescheinigung? :-O
Hallo allerseits,
ich habe mal eine Frage. Ich bin als Anwalt als freier Mitarbeiter in einer Kanzlei tätig, schon seit drei Jahren. Wir alle gehen davon aus, dass das auch keine Scheinselbständigkeit ist, da ich noch andere Einkünfte (außerhalb dieser Kanzlei) habe und nicht weisungsgebunden bin und auch (teils umfangreiche) Rechungen auf eigenem Briefbogen an andere Unternehem stelle.
So.
Nun hatten wir in der Kanzlei, für die ich vorwiegend arbeite, eine Rentenversicherungsprüfung. Die Prüferin meinte, das sei alles schön und gut, aber ich solle vom "letzten Versicherer" eine SV-Freistellungsbescheinigung vorlegen oder so.
Wer soll denn das sein? Im Studium war ich über meine Eltern versichert. Dann war ich im Referendariat, also Beamter auf Probe, da musste ich mich privat versichern.
Und anschließend war ich selbständig, aber das reicht ja jetzt wohl nicht.
Kann mir jemand helfen? Wenn soll ich jetzt anschreiben, damit der mir was bescheinigt????
Danke schon mal vorab!
Viele Grüße
klaus123
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