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01.10.2007, 05:59
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Student, Angestellter und Freiberufler - wie muss ich Sozialversicherungen abführen?
Hallo,
ich bin Student und arbeite nebenbei als Angestellter, seit Anfang dieses Jahres komplett sozialversicherungspflichtig (also völlig unabhängig von meinem Studentenstatus). Damit verdiene ich momentan so 900 bis 1000 Euro brutto im Monat. Um die Abführung der Sozialversicherung kümmert sich natürlich mein Arbeitgeber. Zusätzlich bin ich seit letztem Jahr von der Mehrwertsteuer befreiter Freiberufler (Kleinstgewerbetreibender), bin als solcher beim Finanzamt gemeldet und habe das in meiner Einkommensteuererklärung auch schon berücksichtigt. Allerdings habe ich mir über die Sozialversicherungen in dem Punkt bislang keine Gedanken gemacht. Bisher war das wohl auch wegen Geringfügigkeit egal, ich habe insgesamt noch keine 500 Euro mit der Freiberuflichkeit verdient. Das könnte sich aber demnächst ändern, es lockt ein großes Projekt.
Daher frage ich mich, ob ich den Sozialversicherungsträgern und meiner Krankenkasse eigentlich mitteilen muss, dass ich jetzt auch freiberuflich tätig bin. Als Freiberufler bin ich ja eigentlich von der Versicherungspflicht befreit. Aber da ich als Angestellter ja schon versichert bin, weiß ich nicht, wie das miteinander in Einklang zu bringen ist. Ich durchschau es einfach nicht.
Weiß jemand von Euch Rat? Wäre sehr nett, vielen Dank und liebe Grüße,
das_kroetli
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01.10.2007, 08:15
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Moin und erstmal willkommen hier im TP-Forum!
Zu Deiner Frage gibt´s ein paar Punkte die ineinander übergehen. Einmal die Sache mit der haupt- bzw. nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit. Dann auch die Verhältnismäßigkeit zu Deiner Beschäftigung und auch die Regelmäßigkeit der Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit
Momentan ist´s klar. Du bist (alleine schon wegen Deinem geringen Einkommen) nebenberuflich selbstständig tätig. Diese "Art" der Selbstständigket wird grds. nicht der Kasse mitgeteilt. (Die Betonung liegt auf grds.! Weil grds. sind alle Einnahmen der Krankenkasse mitzuteilen.  )
Es gibt ein paar Prüfungskriterien nach dem festgelegt wird, wann eine neben bzw. hauptberufliche Selbstständigkeit vorliegt.
Danach liegt eine hauptberuflich ausgeübte selbstständige Tätigkeit vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: - Beschäftigung mindestens eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers
- wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 18 Stunden
- das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit bildet die Haupteinnahmequelle.
Letzter Punkt sagt ja schon aus, dass eine nebenberuflich selbstständige Tätigkeit demgegenüber vorliegt, wenn Du Deinen Lebensunterhalt in erster Linie durch andere Einnahmen bestreitet und das Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit von wirtschaftlich untergeordneter Bedeutung ist.
Wenn Dir - wie Du schreibst - ein großes Projekt "blüht", aber dennoch Dein Beschäftigungsverhältnis den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt und nicht regelmäßig große Projekte zu erwarten sind, dann ... bleibt´s Dir überlassen. Die Kassen bekommen ja auch grds. keine Informationen vom Finanzamt. Als Résumé komme ich wieder zur Betonung "grds", das ich am Anfang schon erwähnt habe. Ich gehe davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer an nebenberuflich Selbstständigen gibt, die ihren Krankenkassen über ihre Selbstständigkeit nichts sagen.
Grüße
Michael
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01.10.2007, 10:38
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
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Die Kassen bekommen ja auch grds. keine Informationen vom Finanzamt
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wer kann sich da heutzutage schon sicher sein... 
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01.10.2007, 10:51
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Ja,sicher. Es gibt Übermittlungsersuche, wobei auch hier einschränkende Bestimmungen im Sinne SGB X zu beachten sind.
Also will heißen... so einfach isses nicht. 
__________________
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01.10.2007, 11:49
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Danke für die ausführliche Antwort!
Das heißt aber, dass ich verpflichtet bin der Krankenkasse zu melden, wenn ich über einen längeren Zeitraum meine Haupteinnahmequelle durch die Freiberuflichkeit hätte, ja? Und wie ist das mit den anderen Sozialversicherungen, werden die dann von der Krankenversicherung informiert - oder ist das da nochmal ein ganz anderes Spiel?
Momentan sieht es zwar so aus, dass das Projekt nach vielleicht zwei Monaten beendet ist. Das wäre dann ja als einmaliges Ereignis nicht mitteilungswürdig, wenn ich dich recht verstehe, Mich@el. Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass ich durch dieses Projekt quer in die Firma einsteige.
Aber dann müsste ich mich warhscheinlich eh ziemlich bald um eine Festanstellung kümmern, weil ich sonst womöglich ratzfatz scheinselbständig wäre...
Was würde denn passieren, wenn ich der Krankenkasse nicht mitteile, dass ich z. B. 2 Monate lang deutlich mehr freiberuflich verdient habe als durch meine Anstellung, sie dann aber irgendwie dahinterkommt und das nicht als irrelevant wertet? Müßte ich dann die eigentlich fällig gewordenen Beträge nachzahlen oder werden da auch noch zusätzlich Strafgebühren fällig?
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01.10.2007, 12:05
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Zitat:
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Und wie ist das mit den anderen Sozialversicherungen...
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An die Arbeitslosen und Rentenversicherung zahlst Du aus Deiner selbstständigen Tätigkeit keine Pflichtbeiträge.
Zitat:
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Müßte ich dann die eigentlich fällig gewordenen Beträge nachzahlen oder werden da auch noch zusätzlich Strafgebühren fällig?
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Da es möglicherweise nur 2 Monate sind, in denen Du "mehr" Einkommen hast, kann man von keiner Regelmäßigkeit ausgehen. Deswegen bleibt das dann auch außen vor. Aber es ist dennoch so, dass die Krankenkassen auch rückwirkend Beiträge einfordern darf/kann. Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge werden i.d.R. nicht verlangt. Könntest ja auch auf Deine "Unwissendheit" plädieren. Aber ein Freibrief von meiner Seite ist das natürlich nicht. Das entscheidet letztendlich dann Deine Krankenkasse.
Grüße
Michael
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01.10.2007, 14:50
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Vielen Dank, damit wären meine Fragen dann wohl restlos beantwortet. 
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01.10.2007, 15:45
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#8
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2005
Ort: Würzburg
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Jo, bitte schön! 
__________________
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