Ich kann jetzt lediglich im Sinne der Vorgehensweise einer Krankenkasse sprechen. Die Künstlersozialkasse wird da ähnlich wenn nicht sogar gleich vorgehen. Will heißen, dass sie - wie die Krankenkassen - natürlich rückwirkend die Beiträge nachfordern wird.
Und natürlich wird sie dann (für die Zukunft) nicht mehr mit einer niedrigeren Schätzung einverstanden sein. Da solltest Du dann von vornherein höhere Einnahmen im Voraus veranschlagen.
Falls Du dann merken solltest, das diese Einnahmen definitiv zu hoch sind, dann kannst Du wieder eine niedrigere Einstufung beantragen. Ob die dann von der KSK stattgegeben wird... kann ich Dir natürlich nicht sagen.
Grüße
Michael