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13.10.2007, 19:44
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
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Mini GmbH vs. GbR?
Hallo,
ein Bekannter hat mir erzählt, dass es ab Anfang nächsten Jahres die Mini GmbH geben soll, bei der man angeblich kein Stammkapital mehr bräuchte. Im Internet habe ich in Bezug auf die Mini GmbH bisher nur etwas über einen Bundestagsbeschluss im Mai 2007 gelesen. Weiß da jemand mehr drüber? Möglichst aktuelle Quellen wären hilfreich.
Eventuell mach ich mich ab 2009 mit einem Unternehmen für Webdesign selbständig, schwanke noch zwischen GbR und der Mini GmbH (falls es die in der Form wirklich geben sollte). Eine Ltd kommt für mich nicht in Frage, da diese vielen Kunden als zu unersiös erscheint.
Wär schön, wenn ihr mich mal ein bisschen beraten könnt bzw. mir sagt, wo ich konkrete Informationen für meinen Fall bekommen kann. Vielen Dank!
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13.10.2007, 21:15
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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Hallo!
Es ist im Gespräch, dass es eine sog. "Unternehmergesellschaft" geben soll, die ohne Stammkapital auskommen soll  .......definitiv ist aber nach meinem Kenntnisstand noch nix...... somit alles noch mit heißer Nadel gestrickt, sollte man eher die Sache beobachten und dann die Fragen stellen, wenn das Gesetz in trockenen Tüchern ist.
http://www.sis-tagesaktuell.de/quartalf.htm hier noch ein Link, der ziemlich aktuell ist.
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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13.10.2007, 22:35
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zum Vergleich von Gesellschaftsformen... KLICK
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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09.11.2007, 17:19
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Oct 2007
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Soweit ich weis, wird auch die normale GmbH reformiert, dort braucht man zukünftig nur noch 10 000€ statt bisher 25 000€ Startkaiptal.
Die mini-gmbh ist die deutsche Antwort auf die englische Limited.
Man braucht zwar kein Startkapital mehr, aber man muss es nach und nach bezahlen, sodass man irgendwann 10 000€ haben muss.
Ich glaube, dass man 1/4 des Jahresgewinn dann abzieht, bis man die 10 000€ hat.
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02.02.2008, 13:35
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
Zitat von DerGimp
Soweit ich weis, wird auch die normale GmbH reformiert, dort braucht man zukünftig nur noch 10 000€ statt bisher 25 000€ Startkaiptal.
Die mini-gmbh ist die deutsche Antwort auf die englische Limited.
Man braucht zwar kein Startkapital mehr, aber man muss es nach und nach bezahlen, sodass man irgendwann 10 000€ haben muss.
Ich glaube, dass man 1/4 des Jahresgewinn dann abzieht, bis man die 10 000€ hat.
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Stimmt, genau! Bei der "Mini-GmbH" kann man sich nach der geplanten Reform des GmbH-Rechts auch den Gang zum Notar sparen, wenn man den Muster-GmbH-Vertrag des Gesetzgebers verwendet. Gleichwohl ist auch für eine Mini-GmbH das GmbHG anwendbar mit allen Konsequenzen (Handelsgesellschaft, doppelte Buchführung, Eintragungspflichten, etc.).
Informationen zur GmbH-Reform gibt's hier.
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Hello again!
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26.09.2008, 10:18
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2008
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Hallo the_evernow,
vielleicht kommen die Informationen ein bisschen spät! Aber ab 01.11.2008 soll die Mini-GmbH gegründet werden können. Die Mini-GmbH hat den Vorteil der Haftungsbeschränkung. Durch die GmbH Rechtsform hat man aber auch Verpflichtungen. Insbesondere die Buchführungspflicht. Man sollte sich diesbezüglich also gut informieren welche Pflichten für einen Gesellschafter bestehen. Informationen gibt es unter Anderem auf der Seite www.ein-euro-gmbh.net.
Ich bin der Meinung, dass die Mini-GmbH für Existenzgründer ein gutes Paket beinhaltet. Wie schon angeführt sollte sich aber jeder informieren, welche Pflichten er eingeht.
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02.10.2008, 17:05
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Wie kann ich denn die für die Buchhaltung zusätzlich entstehenden Kosten abschätzen?
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Unterstützt hochzeit-perfekt!!
Es ist ein neues Hochzeitsportal, dass das beste und größte Branchenverzeichnis für Hochzeiten werden soll.
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07.10.2008, 10:30
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: Sep 2008
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Hallo TheWise,
nennenswerte Buchführungskosten fallen meines Wissens grundsätzlich nur bei Abgabe der Buchführung an. Vielleicht einfach bei einem Steuerberater anfragen. Teilweise wird die komplette Buchführung zu einer monatlichen Pauschale angeboten.
MfG
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07.10.2008, 21:34
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Mar 2008
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Unsere Buchhaltung wird eh schon von einem Steuerberater gemacht. Also dementsprechend dürfte das ja dann wohl nicht mehr allzuviel mehr sein.
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Unterstützt hochzeit-perfekt!!
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