Hallo hanne, die Arbeitslosenversicherung ist für mich nur ein "Randgebiet" in dem ich mich "sozialversicherungstechnisch" auskenne. Aber im Netz habe ich dazu folgendes gefunden:
Zitat:
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Im Falle der Arbeitslosigkeit werden Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung in gleicher Weise wie Zeiten einer Pflichtversicherung für die Begründung und für die Festsetzung der Dauer eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld berücksichtigt.
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Ich würde Dir dennoch empfehlen, doch einmal direkt bei der BA nachzufragen, oder?
Grüße
Michael