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27.11.2007, 12:47
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Flyer auf Briefkasten kleben - erlaubt?
Weiß nun nicht welche Rubrik besser passt, Recht oder Marketing, habs aber mal hier geposted. Folgendes:
Werfe normalerweise alle Flyers & Werbung nach einem kurzem Blick weg, aber habe heute eine ganz interessante Form von Flyerwerbung gesehen, die anscheinend sehr verlockend ist:
Eine sehr bekannte Autoteile-Firma hat den Flyer nicht in den Briefkasten geworfen, sondern auf die Briefkästen draufgeklebt (ähnlich wie Notiz-Zettel). Der Flyer ist nur leicht größer als eine Visitenkarte.
Ist sowas rechtlich erlaubt? Also nicht in die Kästen, sondern draufkleben?
Wenn ja, wäre das doch eine super Art Werbung zu machen (nur B2C), da das Ding ja sofort auffällt und nicht in der Werbemasse untergeht?
Was meint ihr dazu?
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27.11.2007, 12:50
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2006
Ort: muc
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Zitat:
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Ist sowas rechtlich erlaubt? Also nicht in die Kästen, sondern draufkleben?
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NEIN. Das erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. egal ob sie leicht zu lösen sind oder nicht ...
klingt komisch - ist aber so
__________________
... und manchmal ist es einfach zu wenig!
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27.11.2007, 12:54
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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Dacht ich mir schon, sonst würd´s ja jeder so machen. Aber vom Logischen her, Sachbeschädigung wäre es doch nur, wenn der Kasten dadurch zerkratzt wird oder?
Der Werbende ist eine große Autoteile-Kette, deshalb.. hmm. was haben die sich wohl dabei gedacht?
Ist dann in dem Fall evtl. der Erfolg der Kampagne höher als der Schadensersatz für evtl. Kläger? Oder warum machen die sowas.. ?
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27.11.2007, 14:35
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bochum
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Könnte mir vorstellen, dass das Ganze publik werden könnte, sollte sich jemand deswegen anstellen. Einen Imageverlust.... naja, wat soll schon sein wenn doch eh nix beschädigt wird und hey - irgendwie wäre es eine Lapalie.
Also: Entweder nicht richtig aufgepasst oder man spekuliert auf Medien"rummel" 
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27.11.2007, 14:44
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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ok da hast auch wieder recht. wenn das jeder machen würde dann wär der briefkasten komplett vollgeklebt
wär aber eine seeehr gute idee solche werbung zu machen, reizt irgendwie 
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27.11.2007, 14:46
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Bochum
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jaaa, das "Spiel mit dem Verbotenen" 
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27.11.2007, 15:19
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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reizt zwar weil es einen so guten effekt hat, dass sogar ich als "flyer-sofort-in-den-müll"-mann das ding mit einem grinsen im gesicht angesehen habe 
aber würde es alleine schon aus dem grund der sachbeschädigung nicht machen weil ich ungerne gelbe umschläge im briefkasten habe oder welche deren absender mit "kanzlei" endet 
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27.11.2007, 16:55
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#8
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Lass Dir doch selber welche machen und schmeiße nen ganze 25Blatt Pack in den Briefkasten. Die werden bestimmt auch nicht weggeschmissen und Du bist präsent.
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28.11.2007, 19:22
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von rami8585
Der Werbende ist eine große Autoteile-Kette, deshalb.. hmm. was haben die sich wohl dabei gedacht?
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Die große Kette eh mal gar nichts, da das meistens wie bei McDoof nur Franchise-Nehmer sind welche die Läden betreiben und die Werbung auf lokaler Ebene machen 
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29.11.2007, 00:12
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Zitat von 1XbolleX
NEIN. Das erfüllt den Tatbestand der Sachbeschädigung. egal ob sie leicht zu lösen sind oder nicht ...
klingt komisch - ist aber so
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Nein. Das ist keine Sachbeschädigung. Auch mit der Aufnahme des Absatz 2 nicht (um z.B. Vandalismus durch Sprayer sorge zu tragen).
Zitat:
§ 303
Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.
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Der 303 StGB setzt also vorraus das die Sache entweder
a) in ihrer strukturellen Integrität beschädigt oder zerstört wird
oder
b) in ihrer Erscheinung dauerhaft und erheblich verändert wird.
Ein leicht zu entfernender Aufkleber würde da mMn. nicht drunter fallen. Was anderes ist es, wenn der Aufkleber sich aufgrund des verwendeten Klebers nicht mehr so ohne weiteres entfernen lässt.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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29.11.2007, 00:32
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#11
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich habe in dem Zusammenhang Urteile wegen den früher beliebten "Spuckies" im Hinterkopf.
Das waren Papieraufkleber, die durch anlecken dann klebten, ähnlich wie Briefmarken also.
es gab' die auch mit Aufdruck "Parke nicht auf unseren Wegen" u.ä. und waren dazu gedacht, an Autos geklebt zu werden, die Fußgänger- oder Radwege zuparkten.
Da gab' es dann natürlich manchen Rechtsstreit um die Zulässigkeit solcher Aktion.
Nach meiner Erinnerung war die Rechtssprechung dann, dass das Aufkleben der Spuckies auf Glasflächen am Auto inkl. Spiegel ok und nicht strafbar sei, weil einfach und rückstandsfrei zu entfernen, deswegen keine sachbeschädigung.
Spuckies auf Lackflächen hingegen wurde als Sachbeschädigung gewertet, weil beim Entfernen Schäden am Lack enstehen können.
EDIT
diese Spuckies kann man immer noch bestellen, stelle ich gerade fest 
und meine Erinnerung hinsichtlich der Rechtslage scheint demnach auch noch zu stimmen 
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29.11.2007, 03:52
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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ok ich merke schon die meinungen und ansichten bzgl der rechtslage sind hier gemischt.
es ist tatsächlich rechtlich okay, wenn ich irgendwelche kleber (die sich leicht wieder entfernen lassen) an irgendwelche autos klebe?
also in sachen briefkastenwerbung wäre das nur erlaubt, wenn man die dinger leicht wieder entfernen kann ohne schäden zu hinterlassen. richtig, oder?
hat da jemand schon mal erfahrungen mit solchen klebrigen werbeaktion gemacht  ?? würde mich echt interessieren ich würd dann gleich mal ne ladung kleber bestellen 
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29.11.2007, 07:40
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Nov 2006
Ort: muc
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Zitat:
Zitat von Adromir
Nein. Das ist keine Sachbeschädigung. Auch mit der Aufnahme des Absatz 2 nicht (um z.B. Vandalismus durch Sprayer sorge zu tragen)...
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Stimmt - sorry. Hab es mit einem Urteil verwechselt in dem Autoscheiben beklebt wurden - aber auch da wurde dem "Klebeaufragsgeber" nur eine Ordnungswidrichkeit mit Rechnung ausgestellt.
ich halte es bei persönlichen Treffen mit solchen Werbern recht kurz und knapp: einfach auf die Fresse ... den Aufkleber!
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... und manchmal ist es einfach zu wenig!
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29.11.2007, 08:16
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#14
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TP-Insider
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Stuttgart
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hatte eigentlich bisher nen ganz seriösen eindruck von dir...
achsoooooooo....
OK - fassen wir mal also alles zusammen - es ist nicht verboten (?)
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29.11.2007, 19:03
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Machen ist das eine, ob es eine auch nur geringfügig positive Wikrung hat bezweifle ich. Die meisten Leute werden sich darüber ärgern, und wenn man Leute verärgert gewinnt man sie nicht als Kunden.
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