Zitat:
Zitat von marsallo
1.) Kann man die Gewerbeab- und ummeldung terminieren - sprich mit Datum vom 31.12.2007 jetzt schon abgeben ?
Hintergrund, ist natürlich , das sich alles besser rechnen (auch dem Finanzamt gegenüber) lässt.
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Gewerbean- und -abmeldung sind nur Anzeigepflichten. Wenn dein Partner zum 31.12.2007 aus der GbR austritt, dann kann man das auch noch im Januar dem Gewerbeamt anzeigen.
Zitat:
Zitat von marsallo
2.) Unser derzeitige Geschäftsbezeichnung lautet - "S&G Computerwerkstaat Thomas ... & Fritz ..... GbR"
Darf ich zukünftig als Tom´s (Thomas ....) Computerwerkstatt auftreten?
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Mit dem Austritt deines Partners ist die GbR nicht mehr existent. Du kannst deinem verbliebenen Gewerbe einen Phantasienamen geben, wenn du deinen vollständigen Namen auf allen Geschäftsbriefen und in allen rechtlich relevanten eMails mit angibst.