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03.12.2007, 09:21
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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GBR gegründet
Guten Tag,
ich habe mit einem Freund eine Gbr gegründet, wir sind zum Bürgeramt, haben den Ausweis gezeigt , 20 Euro bezahlt und dann die Anmeldung bekommen.
auf der Anmeldung steht Startzeit Dezember 2007.
Meine Frage ist kann ich jetzt schon von der Großhandelsfirma die Ware bestellen und verkaufen oder muss man da noch irgendwas machen?
gilt bei der Gbr die gleiche Umsatzeinschränkung wie als Kleinunternehmer?
Die Vorsteuer kann man als Gbr nicht absetzen?
darf ich neue Ware bei ebay per Auktion einstellen oder nur Sofortkauf?
wär für Antworten sehr dankbar.
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03.12.2007, 14:56
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Meine Frage ist kann ich jetzt schon von der Großhandelsfirma die Ware bestellen und verkaufen oder muss man da noch irgendwas machen?
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kann sofort losgehen
Zitat:
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gilt bei der Gbr die gleiche Umsatzeinschränkung wie als Kleinunternehmer?
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die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der GbR zu tun. Sofern die Grenzen von 17.500 EUR Gesamtumsatz unterschritten wird kann dauerhaft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.
Zitat:
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Die Vorsteuer kann man als Gbr nicht absetzen?
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das hängt davon ab, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht bzw. was für Leistungen man anbietet. Es hat aber nichts mit der GbR zu tun.
Zitat:
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darf ich neue Ware bei ebay per Auktion einstellen oder nur Sofortkauf?
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es sollte auch per Auktion möglich sein.
Gruß
Sven
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05.12.2007, 00:44
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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also muss ich als Gbr Steuern ans Finanzamt zahlen oder nicht?
darf ich in der Rechnung an die Kunden die Mehrwertssteuer mit angeben?
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05.12.2007, 11:16
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Wie Sven schon mehrfach betont hat: mit der Rechtsform des Unternehmens - also der GbR - hat die Kleinunternehmerregelung nichts zu tun.
Lies dir doch mal die FAQ zur Kleinunternehmerregelung hier durch und dann entscheide dich dafür oder dagegen.
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05.12.2007, 11:25
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von samydeluxe8188
also muss ich als Gbr Steuern ans Finanzamt zahlen oder nicht?
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Meinst Du nicht, es wäre sinnvoll gewesen, sich mit solchen Dingen zu beschäftigen, _bevor_ Ihr Euch selbstsändig gemacht habt?
Die GbR ist eine Personengesellschaft. Personengesellschaften selbst unterliegen weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer.
Aber: Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet. Und die Gesellschafter, also Du und Dein Kumpel, sind natürlich grundsätzlich steuerpflichtig.
Zitat:
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darf ich in der Rechnung an die Kunden die Mehrwertssteuer mit angeben?
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Oh oh ... Wenn Ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, _dürft_ Ihr das nicht; wenn Ihr keine Kleinunternehmer seid, _müsst_ Ihr das. Genauso wie Ihr dann die Umsatzsteuer (zunächst monatlich) voranmelden und anschließend abführen _müsst_. Und jährlich erklären.
Ihr wisst nicht wirklich, was Ihr tut, oder?
copy
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05.12.2007, 11:43
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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nicht so ganz aber danke für die Antworten.
Ich hab jetzt einfach mal 11 Artikel in ebay verkuft und hab auch das Programm Mien Büro damit kann man die Überschussrechnungen und sonstiges machen, wollte nur halt noch wissen, wie ich die Rechnungen machen muss, das weis ich jetzt, danke.
wer mir noch Tipps tgeben will, kann das gerne machen.
Danke
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05.12.2007, 12:07
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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also ich nehme jetzt einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und sobal ich 17500 Umsatz überstiegen hab lass ich uns ins Handelsregister eintragen und Bezahle dann die Körperschaftsteuern und Umsatzsteuern, Vorsteuern muss ich ja sowieso bezahlen.
wär das dann so ok?
und wenn ich was für mich Kaufen will, wie ist das dann, einfach eine Rechnung auf mich ausstellen, oder kann ichs auch einfach durchstreichen und bei nicht betriebsrelevant oder Geschenke oder so eintragen?
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05.12.2007, 12:09
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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tut mir leid das ich soviel frage, aber wird auch Zeit das ich mich mal richtig informier, hab einfach mal drauf losgemacht, wäre sehr dankbar für antworten
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05.12.2007, 12:41
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von samydeluxe8188
also ich nehme jetzt einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und sobal ich 17500 Umsatz überstiegen hab lass ich uns ins Handelsregister eintragen
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Wieso das denn?
Zum letzten Mal: Die Kleinunternehmerregelung hat NICHTS mit der Rechtsform des Unternehmens zu tun.
Soll ich es Dir mit Handpuppen vorspielen?
Zitat:
und Bezahle dann die Körperschaftsteuern und Umsatzsteuern, Vorsteuern muss ich ja sowieso bezahlen.
wär das dann so ok?
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Nein, das ist Kraut und Rüben. Du weisst nicht mal ansatzweise, was es mit Begriffen wie "Umsatzsteuer" oder "Vorsteuer" auf sich hat...
Zitat:
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tut mir leid das ich soviel frage, aber wird auch Zeit das ich mich mal richtig informier,
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Genau. Fang' _jetzt_ damit an. Das gehört nämlich dazu, wenn man "selbstständig" sein will. Das hat so keinen Zweck.
copy
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05.12.2007, 13:05
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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Wenn Ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, _dürft_ Ihr das nicht; wenn Ihr keine Kleinunternehmer seid, _müsst_ Ihr das. Genauso wie Ihr dann die Umsatzsteuer (zunächst monatlich) voranmelden und anschließend abführen _müsst_. Und jährlich erklären.
deshalb hab ich das mit der kleinunternehmerregelung gedacht.
also verkauf ich einfach die sachen und schick monatlich die umsatzsteuervoranmeldung?
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05.12.2007, 13:08
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Och menno, als Kleinunternehmer machst du keine USt.-VA.
Schonmal die FAQ hier gelesen?
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05.12.2007, 13:13
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von samydeluxe8188
Wenn Ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, _dürft_ Ihr das nicht; wenn Ihr keine Kleinunternehmer seid, _müsst_ Ihr das. Genauso wie Ihr dann die Umsatzsteuer (zunächst monatlich) voranmelden und anschließend abführen _müsst_. Und jährlich erklären.
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Das habe ich geschrieben. Hast Du es auch g-e-l-e-s-e-n?
Zitat:
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deshalb hab ich das mit der kleinunternehmerregelung gedacht.
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Was hast Du gedacht?
Zitat:
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also verkauf ich einfach die sachen und schick monatlich die umsatzsteuervoranmeldung?
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Hallo!? *klopf-klopf* Jemand zuhause?
Ein letztes Mal, dann geb' ich es auf:
Kleinunternehmer dürfen-keine-Umsatzsteuer-ausweisen, keine Umsatzsteuer einnehmen. Folglich haben sie auch keine Umsatzsteuervoranmeldung zu schicken - sie haben ja nichts anzumelden.
Tu' Dir selbst eine Gefallen: Such' Dir ganz schnell professionelle Hilfe durch einen Gründerberater. Das geht sonst alles ganz gewaltig in die Hose.
copy
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05.12.2007, 13:20
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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ich teil einfach den gewinn mit mir und meinen freund und fertig.
gib mich bitte noch nicht auf
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05.12.2007, 13:33
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#14
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2006
Ort: Berlin
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__________________
"...me(n)talklampfengezupfe und punkligemeditationgedudel, ..."
"...Wer zu viel fragt, wird bestraft ..."
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06.12.2007, 14:09
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Dec 2007
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so wie ich mich jetzt mal informiert habe, muss man nur die Vorsteuer bezahlen und nur den Gewinn unter den Gesellschaftern verteilen und falss irgendwas ist Haften die Gesellschafter.
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