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Alt 12.12.2007, 00:13   #1
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Janoscha macht alles soweit korrekt

KSK und Teilzeitstudium?


Hallo

weiß jemand, ob ich der KSK mitteilen muss, dass ich eine Teilzeitstudium neben meiner Selbstständigkeit aufgenommen habe? (Ich bin mehr als 25 Stunden in der Woche selbstständig tätig.)

Danke und Gruß,

Janoscha
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Alt 12.12.2007, 08:17   #2
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Moin Janoscha, m.M. nicht. Du zählst ja als hauptberuflich selbstständig. Beiträge als Student wirst Du ja nicht zahlen, oder!?

Grüße
Michael
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Alt 14.12.2007, 00:08   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2007
Janoscha macht alles soweit korrekt

KSK - Teilzeitstudium - Jobcenter


Hallo Michael,

als Teilzeitstudierende habe ich auf dem Arbeitsmarkt keinen Studierendenstatus! Zahle also keine Beiträge als Studentin.

ist es besser 'mit offenen Karten zu spielen' bei der KSK? Welche Vorteile/ Nachteile könnte es geben?

Zur Zeit erhalte ich ergänzend zu meinen Einnahmen ALGII vom Jobcenter. Dürfte der KSK soweit egal sein, solange ich nachweisen, dass ich künstlerisch arbeite.

Bin mir halt unsicher damit, weil die KSK ja manchmal schon 'gestresst' hat, wegen der geringen Einnahmen.

Grüße und Dank,

Janoscha
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Alt 14.12.2007, 13:39   #4
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Also Nachteile hast Du dadurch nicht. Du zahlst aus deiner "künstlerischen Tätigkeit" Beiträge an die KSG und nicht als Student bzw. ALG II. Aber wenn sie Dich bezüglich den Einnahmen stressen, dann teile das ruhig der KSK mit. Dann wissen sie, dass Du auch anderweitig mit "anderen Sachen beschäftigt" bist.

Grüße
Michael
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