Hallo ihr TP´ler!
Ich habe eine Frage bzgl. der Hinzuverdienstgrenze. Diese beträgt ja 350.-- € bei Rentnern die nicht die Regelaltersrente ab 65 beziehen.
Es gibt ja die Regelung, dass diese Grenze 2mal überschritten werden darf. JEtzt aber die Frage:
Wie hoch darf den der maximale Überschreitungsbetrag sein oder gibt es hier kein Maximum?
EDIT: Zusatzfrage: Werden die steuerfreien und sozialversicherungsfreien 2100.-- (Stichwort: "Übungsleiterfreibetrag") auf die Hinzuverdienstgrenze angerechnet?
Für ne Antwort wäre ich dankbar!