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15.02.2008, 11:32
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
Ort: Berlin
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selbstständig zum angestellten
hallo.
mein mann ist seit 2001 selbstständig und möchte ab april angestellt sein.
die frage dich ich habe. mein mann möchte weiterhin mit den gewerbeschein arbeiten für andere firmen. muss er das sagen, das er den gewerbeschein weiter behält oder nicht??
danke
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15.02.2008, 11:39
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Er sollte sich die Nebentätigkeit von seinem AG genehmigen lassen. Meist steht dazu auch was im Arbeitsvertrag.
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15.02.2008, 11:42
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
Ort: Berlin
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danke für die schnelle antwort.
was wäre wenn er es nicht sagen würde???
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15.02.2008, 12:26
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von lafoy
danke für die schnelle antwort.
was wäre wenn er es nicht sagen würde???
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Das kommt immer darauf an - was im Vertrag steht, ob er in Konkurrenz tätig ist etc. Im schlimmsten Fall (Konkurrenz) kann das zur fristlosen Kündigung führen.
copy
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15.02.2008, 12:36
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2006
Ort: Berlin
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in Konkurrenz ist das nicht. da er im handel angestellt ist und in der selbstständigkeit messebau weiter machen möchte.
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15.02.2008, 13:17
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2006
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Macht keinen Unterschied. Nebentätigkeiten, die nicht genehmigt sind, können zur Abmahnung wenn nicht gar zur Kündigung führen.
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...Meine Meinung
1984
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16.02.2008, 15:55
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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Der Arbeitgeber muss die Nebentätigkeiten aber genehmigen, es sei denn, dem stehen betriebliche Belange entgegen. Und dafür braucht es natürlich einen Nachweis 
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16.02.2008, 16:01
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Nö, ein Arbeitgeber muß sicher nicht jede Nebentätigkeit genehmigen. Z. B. muß der AG darauf achten, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden eingehalten wird.
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16.02.2008, 19:41
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Bodensee
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Hallo zusammen,
ich arbeite seit dem letzten Sommer auch Hauptberuflich wieder als Angestellter. Meinen Gewerbeschein habe ich trotzdem noch.
Es macht ganz klar einen besseren Eindruck, wenn man zu Anfang sagt, dass man noch ein Gewerbe hat. Ich musste dies im Übrigen vom Betriebsrat genehmigen lassen, bzw. wurde es da vorgelegt. Aus dem einfachen Grund, den ThomasMo schon geschrieben hat, wegen der maximalen Arbeitszeit von 10 Stunden täglich.
Ich habe da angegeben maximal 1 Stunde pro Tag für mein Geschäft aufzuwenden. Ob das so ist, danach kräht kein hahn und natürlich arbeite ich nciht jeden Tag für mein Geschäft. Das kann mal sein nur 15 Minuten, dann ne Woche gar nichts, dann an einem Samstag 4 Stunden......
Wie gesagt, es geht lediglich darum ob bzw. wenn etwas passiert.
Achja, ich arbeite auch in dem Betrieb wo ich angestellt bin mal bis an die 10 Stunden Grenze. Danach folglich nichts mehr für mich....... Arbeit ist eben nicht das halbe/ganze leben
Nochmals, ich meine der Eindruck ist besser, wenn man von Anfang an die Karten auf den Tisch legt, als wenn es dummerweise mal rauskommt. Wenn es rauskommt, dann sowieso zu einem sehr ungeschickten Zeitpunkt. So kann man sich den zeitpunkt auswählen.
__________________
Grüsse Jörg
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17.02.2008, 02:48
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#10
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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Zitat:
Zitat von ThomasMo
Z. B. muß der AG darauf achten, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden eingehalten wird.
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Das ist bei dem Normalfall 5-Tage-Woche hinfällig, da ich auch am Samstag noch 8 (10) Stunden arbeiten darf, also noch genügend Zeit für mein Gewerbe ist.
Außerdem gilt Dein Einwand nur bei einem Nebenjob, aber nicht, wie hier gefragt, bei einem Gewerbe. Dort kann man sich die Arbeitszeit einteilen, wie man lustig ist bzw. könnte sie auch gar nicht nachweisen.
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17.02.2008, 09:36
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#11
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von LimaX
Außerdem gilt Dein Einwand nur bei einem Nebenjob, aber nicht, wie hier gefragt, bei einem Gewerbe. Dort kann man sich die Arbeitszeit einteilen, wie man lustig ist bzw. könnte sie auch gar nicht nachweisen.
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Nochmal nachgefragt: Du meinst bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit gilt das nicht???
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17.02.2008, 10:51
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Raum Bodensee
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Zitat:
Zitat von dorintia
Nochmal nachgefragt: Du meinst bei einer nebenberuflichen Selbständigkeit gilt das nicht???
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Es kommt darauf an wie es der Arbeitgeber sieht. Bei mir wurde nach der täglichen "Mehr-" Arbeit gefragt durch mein Gewerbe. Da gibt man etwas an und gut ist, das prüft ja keiner. Mit Sicherheit kann man alles am Wochenende erledigen. KOmmt natürlich auch auf den Job drauf an. Wenn man wie ich in der EDV tätig ist, sind auch mal Nachtschichten oder Wochenendeinsätze zu leisten. Und eben genau da setzen die AG an, Höchstarbeitszeit 10 Stunden täglich.... als Arbeitnehmer versteht sich.
__________________
Grüsse Jörg
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17.02.2008, 11:47
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von LimaX
Das ist bei dem Normalfall 5-Tage-Woche hinfällig, da ich auch am Samstag noch 8 (10) Stunden arbeiten darf, also noch genügend Zeit für mein Gewerbe ist.
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Da ist eben die Frage, was man genau vor hat. Bei einem kleinen Online-Shop, bei Texterstellungen oder Grafikarbeiten kann man die Sachen sicher auch auf's Wochenende schieben. Wenn Du jedoch eine Tätigkeit hast, die viel Kundenkontakt voraussetzt und das evtl. noch zu den üblichen Geschäftszeiten, dann ist die Kollision mit dem Hauptjob vorauszusehen.
Dazu ist dann noch die Frage offen, ob die gewerbliche Tätigkeit inhaltlich mit dem Hauptjob kollidiert, sprich ob er mit seinem Gewerbeschein am Ende dem Arbeitgeber Konkurrenz macht oder für einen Konkurrenten arbeitet. Eine solche Tätigkeit braucht kein Arbeitgeber zu genehmigen und wenn es verheimlicht wird und später rauskommt ist das meine ich ein Grund der sogar für eine fristlose Kündigung herangezogen werden darf.
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17.02.2008, 14:47
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Dec 2001
Ort: Heidelberg
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@dorintia: Ja, das meine ich. Das hier aufgeführte Arbeitszeitgesetz spricht ganz klar von Arbeitnehmern bzw. von Arbeit bei Arbeitgebern. Letzteres gilt eben für Selbstständige (egal ob im Haupt- oder Nebenerwerb) nicht.
@ThomasMo: Sicher muss man zwischen der tatsächlichen und der theoretischen Beeinflussung des Hauptjobs unterscheiden. Das habe ich ja nie bestritten. Ich sagte lediglich, dass der Arbeitgeber einen Nebenjob nicht pauschal verbieten darf. Was ich von 17-8 Uhr mache, geht ihn theoretisch nichts an (überspitzt gesagt).
Dass mit entsprechenden Konsequenzen zu rechnen ist, wenn Dein Nebenerwerb tatsächlich den Hauptjob beeinflusst bzw. in Konkurrenz steht, ist ja wohl klar. Eben das sind die von mir erwähnten betrieblichen Belange.
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