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Alt 29.02.2008, 15:17   #1
TP-Junior
 
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Norbert3f macht alles soweit korrekt
Question

abmalen erlaubt oder nicht


Hallo,

dass man einen Stadtplan nicht in den Scanner legen darf um den Anfahrtsweg auf einer HomePage zu veröffentlichen, ist mir klar. Auch Screenshots von Map24 & Co. sind wohl ein Copyright-Verstoss. Aber wie ist das mit dem Abmalen, also der Plan neben mir liegt und ich male ihn mit Corel ab. Okay, ich natürlich nicht, ich bin zu ungeschickt, aber eine Bekannte kann das prima.
- Ist das jetzt immer noch verboten oder schon wieder erlaubt ?
- Falls erlaubt, wer und wie muss das Verfahren nachgewiesen werden ?
__________________
Gruss und Dank
Norbert
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Alt 29.02.2008, 15:33   #2
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copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
Aber wie ist das mit dem Abmalen, also der Plan neben mir liegt und ich male ihn mit Corel ab. Okay, ich natürlich nicht, ich bin zu ungeschickt, aber eine Bekannte kann das prima.
- Ist das jetzt immer noch verboten oder schon wieder erlaubt ?
Ob Du nun technisch 1:1 kopierst (mittels Scanner) oder händisch (durch abmalen) bleibt sich gleich. Wenn der Kartendienst nachweisen kann, dass seine Daten Grundlage für den Plan sind, hast Du ein Problem.

Im Grunde gibt es zwei Möglichkeiten:

1. eine stark abstrahierte, nicht maßstabsgetreue Skizze machen oder eben
2. für die Nutzung eines Kartenausschnitts bezahlen

copy
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Alt 29.02.2008, 15:34   #3
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jessica ist auf einem guten Weg
Hmm gute Frage...Aber würde Dir denn ein Link zu zb. Map24 nicht reichen?

Sowas hab ich schon oft gesehen: Anfahrtsplan...bla bla bla und dann nen Icon der Seite Map24.

Falls Du Dir nicht sicher bist, ist das doch ne sichere Lösung.
__________________
...
jessica ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 16:03   #4
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Benutzerbild von Norbert3f
 
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Norbert3f macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Ob Du nun technisch 1:1 kopierst (mittels Scanner) oder händisch (durch abmalen) bleibt sich gleich.
wo steht das genau?
Ich würde das gerne selbst nachlesen.
Wenn man Telefonbücher abschreiben darf, kann abmalen nicht falsch sein ...

Und ausserdem ist das alles schon seit 2001 Geschichte, d.h. ich kann jetzt nix mehr daran ändern.
__________________
Gruss und Dank
Norbert
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Alt 29.02.2008, 16:42   #5
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jessica ist auf einem guten Weg
Schau mal hier
Dort sind auch einige Links dabei. Vielleicht findest Du ja was
__________________
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jessica ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 17:28   #6
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copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
wo steht das genau?
Ich würde das gerne selbst nachlesen.
Einfach mal 'Stadtpläne' und 'Urheberrecht' bei Google eingeben ...

Zitat:
Wenn man Telefonbücher abschreiben darf, kann abmalen nicht falsch sein ...
Äpfel und Birnen ... Telefonbücher unterliegen nicht dem Urheberrecht, Stadtpläne nach höchstrichterlicher Entscheidung schon. Und urheberrechtlichen Schutz umgehst Du nicht durch Abmalen ..

Zitat:
Und ausserdem ist das alles schon seit 2001 Geschichte, d.h. ich kann jetzt nix mehr daran ändern.
Und warum fragst Du dann überhaupt?

copy
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Alt 29.02.2008, 18:01   #7
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Norbert3f macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von jessica Beitrag anzeigen
Vielleicht findest Du ja was
nee, auch nur unbewiesene Behauptungen und Links zu Anbietern.
Das bringt mich jetzt nicht wirklich weiter

Aber ich schreibe mal die ganze Geschichte:
2001 brauchte ich den besagten Anfahrtplan zu einer Firma. Eine Grafikerin besass von der betroffenen Innenstadt eine Postkarte, auf der in der Mitte ein Stadtplan und rundherum sehenswerte Gebäude abgebildet waren. Von dieser Karte zeichnete sie den besagten Plan, ohne die für mich nutzlosen Markierungen. Das entstandene Vektorbild exportierte ich in ein Bitmap, skalierte es in das gewünschte Format und fügte die Markierung und das Logo für die Firma ein. Einige Zeit später wurde die Webseite der Firma komplett erneuert, womit auch das GIF-Bildchen wegfiel. Auf meiner eigenen Webseite existiert jedoch eine Kopie der Seite, als Referenz. 2006 starb die Grafikerin (kein Witz) an Krebs und vorige Woche wurde ich von einem Landkartenverlag angeschrieben, dass ich ihr Kartenmaterial widerrechtlich verwendet habe, weshalb sie jetzt 800 Euro Lizenz nachberechnen.
Falls der Verlag damals wirklich das Copyright an besagter Postkarte gehabt hat, hätte die Grafikerin das Material widerrechtlich verwendet. Die kann er auch gerne verklagen, die interessiert das nicht mehr. Aber dazu muss trotzdem erst mal das Copyright an der Postkarte geklärt werden, rein IMHO.
__________________
Gruss und Dank
Norbert
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Alt 29.02.2008, 18:04   #8
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Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Und warum fragst Du dann überhaupt?
um eine Strategie gegenüber dem Verlag zu entwickeln.
__________________
Gruss und Dank
Norbert
Norbert3f ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.02.2008, 19:07   #9
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Ganz aktuelle Meldung zu einem Urteil dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/104192

Mein Tip: Stark abstrahiert und mit leichten Verfremdungen (leicht die Winkel ändern etc) selbst abmalen, dann kann einem eh keiner Nachweisen, dass SEIN Stadtplan die Vorlage war.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.03.2008, 00:28   #10
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Ganz aktuelle Meldung zu einem Urteil dazu: http://www.heise.de/newsticker/meldung/104192
herzlichen Dank, das gibt wieder Mut!
Aber Dein Tip ist nutzlos, weil die Tat über 7 Jahre zurück liegt.
__________________
Gruss und Dank
Norbert
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Alt 01.03.2008, 10:10   #11
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copy macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
Auf meiner eigenen Webseite existiert jedoch eine Kopie der Seite, als Referenz. 2006 starb die Grafikerin (kein Witz) an Krebs und vorige Woche wurde ich von einem Landkartenverlag angeschrieben, dass ich ihr Kartenmaterial widerrechtlich verwendet habe, weshalb sie jetzt 800 Euro Lizenz nachberechnen.
So weit, so klar.

Zitat:
Falls der Verlag damals wirklich das Copyright an besagter Postkarte gehabt hat,
Copyright gibt es in Deutschland nicht, hier geht's um die Urheber- und Nutzungsrechte. Der Verlag macht offenbar seine Urheberschaft geltend und fordert Nutzungsentgelte.

Zitat:
hätte die Grafikerin das Material widerrechtlich verwendet. Die kann er auch gerne verklagen, die interessiert das nicht mehr.
Den Verlag interessiert das auch nicht, der wendet sich an den *Nutzer*, und das bist Du.

Du könntest dann im nächsten Schritt u.U. Schadensersatz ggü. Deinem Dienstleister geltend machen - in diesem Fall halt nicht. Der Gekniffene bist dann Du. :-(

Zitat:
Aber dazu muss trotzdem erst mal das Copyright an der Postkarte geklärt werden, rein IMHO.
Wie gesagt, Copyrights sind im deutschen Recht irrelevant, Du bist Nutzer mutmasslich (!) urheberrechtlich geschützen Materials und deshalb will der Verlag Nutzungsentgelte. Zahlst Du nicht, geht das ganze vmtl. vor Gericht, daher kann der einzige Rat an Dich

Zitat:
Zitat von Norbert3f Beitrag anzeigen
um eine Strategie gegenüber dem Verlag zu entwickeln.
nur sein: Such' Dir gleich einen Anwalt.

Die Kartenverlage (aber auch Bauämter etc.) sind übrigens pfiffig. Auf Stadtplänen, Bebauungsplänen usw. kommt es nicht auf die zentimetergenau maßstabsgetreue Abbildung an, deshalb werden von vorneherein kleine Abweichungen in die Karten eingebaut, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, wo das Material herstammt ...

copy
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Alt 01.03.2008, 11:03   #12
TP-Moderator
 
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Rizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine UserRizzo lebt für das TP und seine User
Was spricht dagegen einen Link zu Google Maps zu setzen? Über die API kann man sich das auch direkt auf der Seite einbauen.
__________________
#.Viele Grüße, Andreas
¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯¯
chmod( 'internal.php', 0444 );
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Alt 01.03.2008, 11:20   #13
TP-Junior
 
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Norbert3f macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Copyright gibt es in Deutschland nicht,
okay, dann tausche die Buchstaben bitte aus ... danke ...
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Den Verlag interessiert das auch nicht, der wendet sich an den *Nutzer*, und das bist Du.
aha, wenn ich ein Schnitzel beim Imbis esse, welches von einem geklauten Schwein stammt,
werde ich wegen Diebstahl verknackt ...
Mir wurde erzählt, in Deutschland gelte das Verursacherprinzip, aber das kann sich ja geändert haben ...

Wenn man bei Dir Falschgeld findet, musst Du auch nicht in den Knast, Du wirst einfach nur das Geld los, jedoch ohne Wertausgleich. Erst wenn man Druckplatten und Druckerpresse bei Dir findet, wird es richtig eng. Da hilft IMHO dann auch kein Anwalt mehr ...
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Norbert
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Alt 01.03.2008, 11:23   #14
TP-Junior
 
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Zitat:
Zitat von Rizzo Beitrag anzeigen
Was spricht dagegen einen Link zu Google Maps zu setzen?
dass es um die schon bereits vergangene Zeit geht ...
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Norbert
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Alt 01.03.2008, 11:25   #15
TP-Veteran
 
Registriert seit: Oct 2006
ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Ist nicht ganz vergleichbar. Wenn Du den Vergleich so haben willst wärst Du in der Situation eher der Metzger, der die Schweinehälften vom Hehler gekauft hat. Aber lassen wir solche Vergleiche lieber, es passt einfach nicht.

Fakt ist: Es ist DEINE Homepage und DU hast die Verantwortung für alles, was darauf zu sehen ist. Ob Du bei einer solchen Forderung dann den Webdesigner in Regress nehmen kannst ist dann eine andere Sache, gegenüber dem Verlag haftest Du erst mal.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
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