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05.03.2008, 11:58
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
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Werbung nach Gewerbeanmeldung: Wer gibt Adressen weiter?
Hallo!
Seit meiner Gewerbeanmeldung im letzten Jahr bekomme ich immer wieder Werbung zugeschickt. Bisher ließ sich schwer beweisen, dass diese Werbung wirklich etwas mit der Gewerbeanmeldung zu tun hat, aber nun hat mir der Computerhersteller "Dell" ebenfalls Werbung zugeschickt und mir im Anschreiben zur Gewerbeanmeldung gratuliert.
Ich frage mich nun, wer meine Adresse bzw. die Information über die Gewerbeanmeldung weitergegeben hat bzw. an wen ich mich evtl. wenden kann, um das zu unterbinden?
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05.03.2008, 12:04
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#2
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TP-Urgestein
Registriert seit: Nov 2003
Ort: NRW
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Das dürfte schon schwer werden, jedoch muss man Dir auf Anfrage hin auch mitteilen, woher Deine Daten kommen.
Weiterhin sollte man sich ggf hier eintragen. Es geht zwar um Endkunden, aber ein Eintrag kann da wohl nicht schaden.
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06.03.2008, 18:22
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Hallo zusammen,
über die gleiche Sache habe ich mich auch schon geärgert/gewundert.
Das Daten vom Gewerbeamt an die IHK weitergegeben werden und von dort dann Post folgt, ist verständlich und auch in Ordnung.
Aber wenn mir auf einem Post von der Telekom für einen Geschäftsanschluss oder diverse Kataloge von Büroausstattern/-bedarfsversandhandel ins Haus flattern sind wohl meine Daten weitergegeben worden.
....so viel zum Thema Datenschutz in den Amtsstuben. Wahrscheinlich werden die auch noch für den Adresshandel entlohnt.
Beste Grüße
D.
__________________
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06.03.2008, 19:09
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Wenn Du bei er IHK nicht ausdrücklich widersprichst geben die die Daten weiter.
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06.03.2008, 19:18
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Habe bei der IHK wiedersprochen 
Die Werbung der anderen kam auch bereits vor dem IKH-Anschreiben...
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07.03.2008, 15:08
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2008
Ort: NRW
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Hallo !
Änderungen/Neueintragungen im Handelsregister/Amtsgericht/IHK werden veröffentlicht. Vielleicht nehmen diese Firmen dort einsicht und stellen Werbung zu ...
MFG
DTP
__________________
Gruss
d_T_P !
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10.03.2008, 16:18
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Zitat:
Zitat von flyingbarbar
Die Werbung der anderen kam auch bereits vor dem IKH-Anschreiben...
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Das ist ungewöhnlich, in diesen Fällen wäre ich mir nicht sicher, ob das tatsächlich ein Zusammenhang mit deiner Gewerbeanmeldung hat. Eigentlich ist die IHK der übliche Kandidat
Eine persönliche Anmerkung: Als Unternehmer stellst du dich und dein Angebot bewußt in die Öffentlichkeit, insofern gelten hier meiner Meinung nach ganz andere Maßstäbe als bei Privatpersonen. Mir kommen immer leichte Zweifel, wenn Unternehmer ihre geschäftlichen Kontaktdaten im Internet, in Zeitungen, auf Werbematerial usw. verbreiten (so muss das ja auch sein!), aber auf der anderen Seite auf den Schutz ihrer Daten verweisen  Auch wenn die Werbung genauso nervig sein kann wie im privaten Leben, insbesondere wenn man die Sachen in seinen privaten Briefkasten bekommt 
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10.03.2008, 18:58
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2006
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Die Veröffentlichung dieser Daten im Impressum etc. gibt noch niemandem das Recht, sie für Werbezwecke zu nutzen.
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10.03.2008, 19:00
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2007
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Ich habe z.b. im Impressum der Nutzung selbigen zu Werbezwecken ausdrücklich wiedersprochen. Aber gut...was bringt es wirklich dieser Satz?! Wahrscheinlich nichts.
Allerdings sehe ich unaufgefordert zugesendete Werbung, genauso negativ an wie Spam im Emailverkehr. Beides läßt sich wohl nicht verhindern......nur leider hat mein Postbriefkasten noch keinen automatischen Spamfilter 
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10.03.2008, 19:07
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2002
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Hallo.
§ 28 Abs. 4 des BDSG ist hier ganz interessant:
Zitat:
(4) Widerspricht der Betroffene bei der verantwortlichen Stelle der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, ist eine Nutzung oder Übermittlung für diese Zwecke unzulässig.
Der Betroffene ist bei der Ansprache zum Zweck der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung über die verantwortliche Stelle sowie über das Widerspruchsrecht nach Satz 1 zu unterrichten; soweit der Ansprechende personenbezogene Daten des Betroffenen nutzt, die bei einer ihm nicht bekannten Stelle gespeichert sind, hat er auch sicherzustellen, dass der Betroffene Kenntnis über die Herkunft der Daten erhalten kann.
Widerspricht der Betroffene bei dem Dritten, dem die Daten nach Absatz 3 übermittelt werden, der Verarbeitung oder Nutzung für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, hat dieser die Daten für diese Zwecke zu sperren.
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Dieser gesetzlich vorgeschriebene Hinweis auf das Widerspruchsrecht ist so gut wie nie zu finden!
Gruß
Toni.
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Der Mensch hat dreierlei Wege, um zu lernen: Erstens durch Nachdenken, das ist der edelste; zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste; drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. (Konfuzius)
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10.03.2008, 20:51
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#11
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2008
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An wen genau muss dieser Widerspruch gesendet werden? Ordnungsamt bzw. die Stelle, wo das Gewerbe angemeldet wurde?
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10.03.2008, 21:45
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Dec 2002
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Na an den, von dem die Werbung kommt und an die Stelle, die die Daten weitergegeben hat. Die gilt es zu ermitteln. Viel Spaß dabei ;-)
Toni.
__________________
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