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Alt 05.03.2008, 15:43   #1
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Kugelfisch macht alles soweit korrekt

GmbH Gründung und Firmenwagen - Was ist zu beachten


Hallo zusammen,

wir überlegen derzeit, aus unserem bzw. meinem Einzelunternehmen eine GmbH zu machen, sofern das neue GmbH-Gesetz nicht noch lange auf sich warten lässt und wirklich noch im 1. Halbjahr kommt.

Bisher hatte ich als EU keine Möglichkeit, eine Firmenwagen anzusetzen, da der betriebliche Anteil nicht größer als 50% ist. Wir überlegen nun aber, da eh ein Wagenneukauf oder evtl. auch Leasing ansteht, als GmbH einen Wagen anzumelden und diesen dann der Geschäftsführung (meiner Frau und mir) zu überlassen.

Gibt es denn dabei ähnliche Voraussetzungen wie bei einem Einzelunternehmer oder kann eine GmbH grundsätzlich immer einen Wagen kaufen, anmelden und entsprechend den GF überlassen? Als GF müssten wir dies dann nach der 1% Regelung versteuern, was kein Problem wäre. Aber geht dies denn überhaupt problemlos so?

Vielen Dank!

Ach ja, der Gang zum Steuerberater steht natürlich noch aus, da ich mir nicht selbst den Umstieg vom EU zur GmbH ohne weiteres zutraue, aber einige Infos kann man sich hier ja immer schon vorab holen...
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Alt 07.03.2008, 09:16   #2
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Kugelfisch macht alles soweit korrekt
Kann mir keiner einen kleinen Tipp dazu geben, oder zumindest einen Hinweis, wo man sich darüber einlesen kann? Wenn ich wüsste, welches Gesetz dafür zuständig ist, könnte ich dort mal anfangen zu lesen...

Wichtig ist für mich, erst mal zu wissen, ob es für eine GmbH grundsätzlich möglich ist, einen PKW zu kaufen und somit ins Betriebsvermögen aufzunehmen, ohne irgendwelche Voraussetzungen, oder ob es hier wie bei Personengesellschaften anfänglich den Aufwand gibt, den betrieblichen Teil abzuschätzen bzw. durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen.

Was ich schon mal lesen konnte, ist, dass ein PKW einer GmbH, der dem GF überlassen wird, auf jeden Fall nach der 1% Regelung versteuert werden kann, unabhängig von der Nutzung. Hierbei gelten also die neuen Regelungen schon mal nicht, aber was ist bei der Anschaffung?

Vielen Dank.
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Alt 07.03.2008, 18:30   #3
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Hallo!


Zitat:
Wichtig ist für mich, erst mal zu wissen, ob es für eine GmbH grundsätzlich möglich ist, einen PKW zu kaufen und somit ins Betriebsvermögen aufzunehmen, ohne irgendwelche Voraussetzungen, oder ob es hier wie bei Personengesellschaften anfänglich den Aufwand gibt, den betrieblichen Teil abzuschätzen bzw. durch ein Fahrtenbuch nachzuweisen.
Also, als GmbH Geschäftsführer gilt man steuerrechtlich als Arbeitnehmer und die Überlassung eines betrieblichen PKW an einen Arbeitnehmer gilt immer als betrieblich veranlasst. Somit kann hier die 1% Regelung in Anspruch genommen werden.

Das Problem wie bei PersG besteht also nicht, das liegt aber daran, dass man eben kein Unternehmer, sondern eben Arbeitnehmer ist.

Die betriebliche Nutzung sollte allerdings schon bei über 10% liegen, ansonsten besteht Privatvermögen. Aber da die Gestellung an den ARbeitnehmer ja auch als betrieblich anzusehen ist, dürfte dies eigentlich kein Problem sein.

Am Besten mit dem StB besprechen.

Die Nutzung des PKW muss aber im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart werden! Ansonsten gibts Probleme!
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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