Zitat:
Zitat von ck0nce
Also ich muss mitglieb bei der HWK werden 107 euro aufnahme
|
Entweder im Internet nachgucken wieviel Beitrag die ab welchen Gewinnen haben wollen oder einfach mal anrufen.
Zitat:
Zitat von ck0nce
dann freistellen lassen von der Berufsgenossenschaft
|
Wenn das möglich ist... kann man auch bei der entsprechenden BG recherchieren.
Zitat:
Zitat von ck0nce
und nun habe ich heute noch gehört das ich Einkommensteuer abführen muss. Kann mir jemand sagen wie das berechnet wird, bzw was das für auswirkungen auf das Gehalt meines Mannes haben wird.
|
Sicherlich musst du deinen Gewinn der Einkommensteuer unterwerfen. Wieviel da zu zahlen ist, hängt von euren pers. Faktoren ab. Am Gehalt deines Mannes ändert sich nichts, dein Gewinn wird normalerweise mit der jährlichen EkSt.-Erklärung mit versteuert - ihr seid ja sicherlich zusammen veranlagt.
Zitat:
Zitat von ck0nce
Ansonsten keine weiteren einnahmen außer Kindergeld.
|
Kein Anspruch auf Elterngeld? Dann wird auf jeden Fall jeder Euro deines Gewinns versteuert werden. Da würde ich ganz genau in die Einkommensteuertabellen gucken ob man mit diesen 50 Euro eine Stufe des Steuersatzes überschreiten würde und somit auf eure gesamten Einkünfte eine höhere Steuer fällig werden würde.