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Alt 21.03.2008, 22:56   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2008
pete3 macht alles soweit korrekt

Kleingewerbe neben Studium als Website-Consultant


Hallo.

Habe vor ca. einem Jahr Abitur gemacht, werde kommenden Oktober zu studieren beginnen und ab diesem Sommer nebenher Websites erstellen bzw. Website-Consulting anbieten. Habe nun einige Stunden damit zugebracht, hier und auf http://www.existenzgruender.de/ mich mit der Materie auseinanderzusetzen.

Meine bisherige Konklusion: Die Anmeldung eines Kleingewerbes scheint das sinnvollste zu sein. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich dazu nichts weiter tun muss als zum Gewerbeamt zu gehen, mir einen Gewerbeschein zu holen, diesen auszufuellen, abzugeben und anschliessend bei der Post, die vom Finanzamt kommen wird, eben angeben, dass mein jaehrlicher Gewinn niedrig genug ist, um als Kleingewerbetreibender zu gelten? Fehlt da noch irgendetwas?

So, nun noch einige weitere Fragen:
1. Bekomme ich dann auch als Kleingewerbetreibender automatisch eine Steuernummer? Oder nicht? In einer der FAQs heisst es ja, dass als Kleingewerbetreibender man auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen muss/darf. Ich weiss nun aber nicht, wie das sich zum Erhalt bzw. Angabe auf Rechnungen von einer Steuernummer verhaelt.
2. Was passiert, wenn ich die Gewinngrenze fuer ein Kleingewerbe ueberschreiten sollte? Ich rechne nicht damit, aber wenn die Auftragslage entsprechend gut ist (ist sie im Moment in dem Bereich, in dem ich arbeiten will), waere es moeglich (Die Grenze liegt doch bei ca. 7000 EUR, oder?).
3. Muss ich neben der Einkommensueberschussrechnung am Jahresende noch irgendetwas ans Finanzamt schicken oder an buerokratischen Bedingungen/Notwendigkeiten beachten?
4. Was passiert, wenn ich einen Auftrag aus dem Ausland bekomme? Muss ich da irgendwas beachten?
5. Kann ich Geschaeftsreisen zu Kunden einfach als Ausgabe vom Gewinn abziehen oder gibt es da irgendwelche besonderen Bedingungen?
6. Einen neuen Laptop kann ich ja auf jeden Fall ohne Probleme als Ausgabe vom Gewinn abziehen, oder?
7. Was passiert mit meiner Krankenversicherung? Laeuft die einfach weiter wie bisher (ueber meine Eltern, da bisher Schueler und bald Student), da ich ja "nur" Kleingewerbetreibender bin? Was wuerde hier passieren, sollte ich die Gewinngrenze fuer Kleingewerbetreibende ueberschreiten?
8. Bei guter Auftragslage wuerde ich evtl. bestimmte Teilbereiche an andere Webdesigner bzw. -programmierer abgeben - geht das ohne Probleme, er schreibt mir eine Rechnung, das geht als Ausgabe raus, und fertig?

Soweit fuer den Moment,
beste Gruesse
Pete
pete3 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 22.03.2008, 00:10   #2
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von pete3 Beitrag anzeigen
1. Bekomme ich dann auch als Kleingewerbetreibender automatisch eine Steuernummer? Oder nicht? In einer der FAQs heisst es ja, dass als Kleingewerbetreibender man auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen muss/darf. Ich weiss nun aber nicht, wie das sich zum Erhalt bzw. Angabe auf Rechnungen von einer Steuernummer verhaelt.
Du musst erstmal unterscheiden zwischen der USt.-ID und deiner persönlichen Steuernummer. Eine USt.-ID bekommst du als Kleinunternehmer nicht automatisch. Das FA wird dir mitteilen ob deine persönliche Steuernummer gleich bleibt oder dir eine andere zuteilen.

Zitat:
Zitat von pete3 Beitrag anzeigen
2. Was passiert, wenn ich die Gewinngrenze fuer ein Kleingewerbe ueberschreiten sollte? Ich rechne nicht damit, aber wenn die Auftragslage entsprechend gut ist (ist sie im Moment in dem Bereich, in dem ich arbeiten will), waere es moeglich (Die Grenze liegt doch bei ca. 7000 EUR, oder?).
Nein, die Umsatzgrenze liegt bei 17500 € jährlich. Überschreitest du die, bist du ab dem darauffolgenden Jahr regelbesteuert.

Zitat:
Zitat von pete3 Beitrag anzeigen
3. Muss ich neben der Einkommensueberschussrechnung am Jahresende noch irgendetwas ans Finanzamt schicken oder an buerokratischen Bedingungen/Notwendigkeiten beachten?
Das Ding heißt Einnahmen-Überschuss-Rechnung und du musst deine persönliche EkSt.-Erklärung einreichen.

Zitat:
Zitat von pete3 Beitrag anzeigen
4. Was passiert, wenn ich einen Auftrag aus dem Ausland bekomme? Muss ich da irgendwas beachten?
Nein, nicht das ich wüsste.

Zitat:
Zitat von pete3 Beitrag anzeigen
5. Kann ich Geschaeftsreisen zu Kunden einfach als Ausgabe vom Gewinn abziehen oder gibt es da irgendwelche besonderen Bedingungen?
Wenn dein Fahrzeug nicht zum Betriebsvermögen zählt kannst du pro km pauschal 0,30 € geltend machen.

Zitat:
Zitat von pete3 Beitrag anzeigen
6. Einen neuen Laptop kann ich ja auf jeden Fall ohne Probleme als Ausgabe vom Gewinn abziehen, oder?
Du wirst das Teil abschreiben und eine evtl. Privatnutzung beachten müssen.

Zitat:
Zitat von pete3 Beitrag anzeigen
7. Was passiert mit meiner Krankenversicherung? Laeuft die einfach weiter wie bisher (ueber meine Eltern, da bisher Schueler und bald Student), da ich ja "nur" Kleingewerbetreibender bin? Was wuerde hier passieren, sollte ich die Gewinngrenze fuer Kleingewerbetreibende ueberschreiten?
Für die Famileinversicherung gilt eine Hinzuverdienstgrenze von 350 € monatlich, bei einer studentischen Versicherung solltest du dich bei selbiger über die Bedingungen erkundigen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.03.2008, 11:59   #3
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