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Alt 22.03.2008, 23:00   #1
TP-Moderator
 
Benutzerbild von maxi89
 
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maxi89 lebt für das TP und seine Usermaxi89 lebt für das TP und seine Usermaxi89 lebt für das TP und seine Usermaxi89 lebt für das TP und seine Usermaxi89 lebt für das TP und seine Usermaxi89 lebt für das TP und seine User

Wie weit sind die Eltern haftbar?


Hallo zusammen,

ich muss jetzt mal länger ausholen:
Also, eine Person (nennen wir sie Hubert) ist Vater und hat eine Frau und eine zehnjährige Tochter.
Da Vater Hubert LKW-Fahrer für Speditionen ist, kam er an einem Freitag ziemlich spät nach Hause und hat nach dem harten Tag am nächsten Morgen erstmal richtig ausgeschlafen.
Als er irgendwann um kurz nach 10 Uhr morgens wach wird, stellt er entgeistert fest, dass im Wohnzimmer seine Tochter und deren Freundin vorm Rechner sitzen und auf einer Pornoseite rumklicken.
Nun richtig angesäuert pfeift er seine Tocher zusammen, sie möge doch jetzt bitteschön sofort und auf der Stelle den Computer ausmachen, wenn sie das nicht täte, würde er es machen! Das hat den gewünschten Erfolg gehabt, Töchterchen hat den Rechner runtergefahren und sich nach einem ordentlichen Ansch... Anpfiff zusammen mit Ihrer Freundin in ihr Zimmer verzogen.
Ein paar Tage später erfährt er, dass er scheinbar von den Eltern der Freundin bei irgendeiner Behörde gemeldet wurde: Er hätte pornografisches Material an Minderjährige verteilt (oder so ähnlich, den genauen Wortlaut der Vorladung habe ich gerade nicht im Kopf).
Der Vorladungstermin steht derzeit noch aus, aber ich wollte mal für ihn abklopfen, inwiefern er als Vater dafür verantwortlich ist.
Dazu ein paar Hintergrundinfos:
- Die Tochter saß am elterlichen Rechner, weil der als einziger ins Internet kommt. Der Rechner der Tochter kommt nicht ins Netz - und wie man gemerkt hat aus gutem Grund.

- Auf dem Rechner gibt es zwei Benutzerkonten: Das vom Vater (Admin, kennwortgeschützt) und das der Mutter (eingeschränkt, soviel ich weiß auch mit Kennwort)

- Die Tochter hatte striktes Verbot, den elterlichen Rechner zu benutzen, erst recht dann, wenn keiner in der Nähe ist. Die Mutter lässt sie mitunter unter Beaufsichtigung ins Internet.

- Ein Internetfilter ist nicht installiert, da die Tochter ja eigentlich ohne Aufsicht nicht dran darf.

Nachdem ich mir die Ereignisprotokolle angesehen habe, haben wir zu unserem Erstauenen festgestellt, dass das väterliche Benutzerkonto zu Uhrzeiten benutzt wurde, während der Vater mit dem LKW irgendwo unterwegs war. Das Kennwort wurde jetzt geändert, da die Tochter das ja ganz offensichtlich herausbekommen hat.
Inwieweit sind die Eltern jetzt verantwortlich für das Tun des Kindes, wenn sie ohne Erlaubnis einen Computer benutzt, der mit Kennwörtern gegen das unberechtigte Nutzen gesichert ist?
Die Mutter war während dieser Zeit beim Nachbarn (und hatte nicht mitbekommen, dass die Tochter den Eltern-Rechner eingeschaltet hat).


Danke dafür, dass ihr bis hierhin durchgehalten hat!
Max
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Geändert von maxi89 (22.03.2008 um 23:07 Uhr).
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Alt 23.03.2008, 00:18   #2
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LimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKELimaX ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Die Eltern haben ja alles mögliche getan, um eben das Angeschuldigte zu verhindern. Eventuell würde es irgendwie auf die Aufsichtspflicht hinauslaufen, nehme ich an.

Aber ob Dir hier wirklich jemand weiterhelfen kann?! Hubert sollte wirklich einen Anwalt aufsuchen, hier geht's nicht mehr um's BGB ...
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Alt 23.03.2008, 11:04   #3
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lässt sich sowas nicht auch vielleicht mit einem gespräch klären zwischen den zwei parteien. bei diesem gespräch auch die töchter miteinbeziehen, vielleicht sehen die zwei es ein, dass das falsch war und rücken mit wahrheit heraus.
ansonsten würde ich mir auch einen anwalt empfehlen.
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Alt 23.03.2008, 18:10   #4
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Eltern haften für ihre Kinder nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Diese Aufsichtspflicht richtet sich nach dem Entwicklungsstand des Kindes.
Ich würde mal verneinen, daß eine normalentwickelte 10 Jährige eine 24 Stunden Bewachung in der elterlichen Wohnung braucht.

Wobei ich jetzt nicht 100% weiß, ob die Haftung bei Aufsichtspflichtverletzungen überhaupt beim Strafrecht greift, sondern nur bei zivilrechtlichen Forderungen.
__________________
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
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Alt 23.03.2008, 19:13   #5
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ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Darf man mal dumm fragen, wie das Passwort des Accounts von "Hubert" hieß? War das "Papa" oder was kreativeres?

Unabhängig davon vermute ich ist hier weniger das Problem, das die Tochter irgendwie an das Passwort gekommen ist, sondern vielmehr die Frage, warum die Tochter mit 10 überhaupt auf die Idee kommt, durch Porno-Seiten zu surfen. Das ist denke ich die Frage, die das Jugendamt dann viel mehr interessieren wird. Darüber würde ich mir an "Huberts" Stelle mehr Sorgen machen als über die reine Frage, wie die Jugendbehörde den Schutz des Internetzugangs bewertet. Hier scheint dann ja doch eher ein tiefergreifendes Problem vorzuliegen, dass weit über die reine (mißbräuchliche) Nutzung des Userkontos hinaus geht.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.03.2008, 20:39   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von maxi89
 
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Danke!
Einen Anwalt wird er sich wohl auch nehmen, vorher will er aber erstmal genau geklärt haben, was da Sache ist und was da jetzt genau von ihm verlangt wird.
Über das Passwort kann ich nichts sagen. Ich habe den Rechner zwar eingerichtet, ihm ein Initial-Passwort gesetzt, aber mit der Option, dass das von ihm selbst geändert werden muss, aber ich werde da mal nachhaken.
Warum und weshalb sie da auf der Seite rumgesurft ist kann ich nicht sagen, wir vermuten, dass sie über einen Link, der als Spam in einem Gästebuch hinterlassen wurde dahin gekommen ist.
Ich werde da wie gesagt mal genau nachhaken, der Vorladungstermin findet erst nach den Feiertagen statt, dann weiß man auch, was da genau Sache ist.
__________________
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maxi89 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.03.2008, 11:24   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Dec 2007
roofonfire macht alles soweit korrekt

Nachschlag


Hi,

vielleicht noch eine Bemerkung:

Die Haftung der Eltern für Kinder ist hier nicht angesprochen. Es geht ja nicht um "Haftung", denn damit ist die zivilrechtliche Verantwortung gemeint. Beisp: Wenn die Kinder fremdes Eigentum beschädigen, dann können die Eltern dafür auf Ersatz des Schadens haften. Es geht bei Haftung also immer um die typ. zivilrechtlichen Ansprüche (Zahlen, Unterlassen, Beseitigen, Herausgeben usw.)

Der Beispielsfall hier dreht sich nicht um Haftung. Es geht ja auch nicht um Premium-Rate-Dienste, die von den Kindern in Anspruch genommen worden sind und dass nun ein Anbieter Geld haben will.

Vielmehr geht es wohl um die Frage, ob der Vater oder die Mutter strafbar gehandelt haben, indem sie pornografisches Material den Kindern zugänglich gemacht haben. Das kann natürlich nicht nur durch aktives Tun sondern auch durch Unterlassen geschehen, zB Unterlassen der notwendigen Verhinderung. So wie der Fall beschrieben war würde es micht zwar eher wundern, wenn hier der subjektive Tatbestand (Vorsatz, Fahrlässigkeit) verwirklicht wäre. Aber wie sich der Sachverhalt ganz objektiv darstellt steht vielleicht noch nicht ganz fest.

Der Tipp, einen Anwalt zu nehmen, und sei es nur für eine Beratung, ist gut. Die Gebühr für eine Beratung muss nach dem neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart werden. Danach kann der Vater ja auch eine Vertretung durch den RA beauftragen, wenn es erforderlich ist.

Noch was: Einer Vorladung zur Polizei zum Zwecke der Aussage muss ein Beschuldigter nicht folge leisten. Wenn später die Staatsanwaltschaft lädt, allerdings schon. Aber: Bei der StA hat der Beschuldigte ein Recht auf Anwesenheit seines RA, bei der Polizei gibt es kein solches Recht (allerdings erlaubt es die Polizei manchmal, wenn der Beschuldigte sagt, dass er ansonsten halt nicht kommt).

Grüße
roofonfire ist offline   Mit Zitat antworten
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