Zitat:
Zitat von fuchzga
Vereinsregister? Lasse ich nicht gelten. 
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das Vereinsregister (geführt beim Amtsgericht) ist in der Tat
die entscheidende Instanz in Sachen e.V.
Dort muss ein Verein eingetragen sein (
e.V.) und die aktuelle Satzung und der aktuell gewählte Vorstand sind dort notariell beglaubigt hinterlegt.
Das Finanzamt hat nur bei gemeinnützig anerkannten Vereinen eine gewisse Relevanz, aber mehr in steuerlicher Hinsicht, weniger in vereinsrechtlicher (Mitgliedschaft usw.)
@Topic:
Eine Vereinsmitgliedschaft ist für mich ein recht normaler vertraglicher Vorgang.
Warum soll ich die nicht auch ganz normal online regeln können, wie Kaufverträge, Handyverträge u.v.a. auch?
"Knackpunkte" sehe ich höchsten z.B. im Widerrufsrecht: gelten da auch 2 Wochen ohne Angabe von Gründen, oder gibt es da vereinsrechtlich andere Vorgaben?
Bin da überfragt, aber so was wären m.E. die zu checkenden Punkte, nicht die Möglichkeit an sich, einen Mitgliedsantrag online "zu werben"