Hallo zusammen!
Da ich mein Kleingewerbe erst kürzlich angemeldet habe, habe ich eine Frage bzgl. der Widerrufsbelehrung.
Kann bzw. darf oder sollte man die neue Muster-Widerrufsbelehrung (01.04.200

eigentlich jetzt schon in Ebay-Auktionen verwenden? Ich wollte morgen meine ersten gewerblichen Artikel einstellen und weiß nun nicht wie ich vorgehen soll!
Soll ich lieber warten und dann erst am 01.04 einstellen, oder doch jetzt mit einer "alten" Widerrufsbelehrung und dann später Artikel rausnehmen und "aktuell" wieder einstellen?
Bitte um Rat!
Danke schonmal und Gruß
Robert Krischik