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Hallo Darkness 88,
In der Zeile 15 gibt du deine Tätigkeit ein, die du ausübst, keine Beschreibung, z.B.:
Handel mit Schreibwaren
Handel mit Blumen
Dienstleistungen
usw.
Diese Angabe ist vor allem für Großhändler wichtig, z. B. jemand ist Kosmetikerin, möchtest Kosmetik einkaufen und es steht nicht Kosmetiksalon im Gewerbeschein, bekommst du auch keine Ware.
In deinem Fall: Handel und Verleih von Musikanlagen
2. Ja, es ist ein Nebengewerbe
Schöne Grüße, Tanja
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