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07.04.2008, 06:08
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Wbg/Nürnberg
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Zaunwerbung, wer kennt sich aus?
Hat jemand Ahnung von "Zaunwerbung" (also Schilder an Privatzäunen)?
Bin zwar ehrlich gesagt KEIN Fan davon, allerdings hat mir jemand erzählt, dass es einige Leute gibt, die so ein Schild an deren Zaun befestigen, ohne hierfür eine Bezahlung zu verlangen?
Stimmt das wirklich?
Also, bei aller "Nächstenliebe" aber ich könnte mir nicht vorstellen für einen Fremden ein Schild an meinen Gartenzaun zu hängen, wenn ich nichts davon habe...
Na gut, außer ich hatte jetzt echt schon einen älteren Gartenzaun...dann vielleicht schon.
Irgendwann kann man sich dann das Streichen sparen... reicht ein paar Schilder an den Zaun zu hängen  hat ja auch einen Vorteil!
Nein, jetzt mal ernsthaft, wer kennt sich damit aus?
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07.04.2008, 08:59
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Du beantwortest dir die Frage doch schon ganz gut selber. Warum sollte das jemand tun, wenn er dafür kein Geld bekommt? Man sollte nicht zuviel geben auf das, was einer gehört hat, von einem der einen kennt, der das mal irgendwo gesehen hat.
MfG
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07.04.2008, 22:14
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2006
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mal abegesehen davon das rein rechtlich nur am Ort der Leistung geworben werden darf (ich meine hier nicht die ganzen Bezahlflächen die mit Baugenehmigung erstellt sind), das heißt ein Zaunschild ist nicht temporär und deshalb auch nicht erlaubt. Aber wo kein Kläger da kein Richter.
Beste Grüße
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08.04.2008, 07:51
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Wbg/Nürnberg
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?Das verstehe ich nicht so ganz?
Soll das heißen
1. Wenn überhaupt dann nur in meinem Ort?
2. Rechtlich verboten? Aber als Hauseigentümer darf ich doch an meinen Zaun hängen was ich will, oder nicht?
Ich kenne eine Firma und die hat in letzter Zeit im Umkreis von 80 km auch in den kleinsten Ortschaften diese Zaunwerbung verteilt und es hat sich eigentlich gelohnt. Davor kannte ihn keiner und nun sagt jeder, "Ach, der mit den Schilder", also es kennt ihn nun jeder.
Und das hat mich neugierig gemacht.
Ich werde mal in diese Ortschaften fahren und die Leute fragen, die so ein Schild drangemacht haben, was sie dafür bekommen.
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08.04.2008, 09:36
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2006
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mit Ort der Leistung ist der Firmensitz gemeint;
Zaunwerbung wie in deinem Fall beschrieben ist rechtlich nicht erlaubt, sicher hat das Ordnungsamt da geschlafen es sei denn die Hauseigentümer haben einen Bauantrag für Werbeanlagen gestellt, glaube ich aber weniger. Am Ende gilt aber wie schon geschrieben wo kein Kläger da kein Richter. Falls Du die Sache doch durchziehen möchtest muss Du im schlimmsten Fall damit rechnen das dich das Ordnungsamt anruft und dich bittet die Schilder wieder zu entfernen. Beste Grüße.
P.S. Lese mal in der Bauordnung für dein Bundesland, da müßte das sogar beschrieben sein
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08.04.2008, 09:42
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Wbg/Nürnberg
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Danke für deine Erklärung.
Mmmh, das war mir jetzt völlig neu.
An das hätte ich überhaupt nicht gedacht.
Danke nochmal.
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08.04.2008, 17:45
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Feb 2008
Ort: Kiel
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Zitat:
Zitat von tanja77
Aber als Hauseigentümer darf ich doch an meinen Zaun hängen was ich will, oder nicht?
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Ouuh, nee, nichtmal ansatzweise  Das Ordnungsamt repsektive Polizei sehen das garnicht gerne, wenn du bspw. Natodraht oder Minen an deinen Zaun hängst
Du darfst ja nichtmal auf deinem Grundstück machen, was du willst. Wenn du z. B. in deinen Garten ein fünf Meter tiefes Loch einlässt und das unmarkiert, dann gibt es Ärger.
Wenn denn ein Kläger da ist ...
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08.04.2008, 17:59
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2008
Ort: Wbg/Nürnberg
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Zitat:
Zitat von guter_plan
Ouuh, nee, nichtmal ansatzweise  Das Ordnungsamt repsektive Polizei sehen das garnicht gerne, wenn du bspw. Natodraht oder Minen an deinen Zaun hängst
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Ach, wirklich???
... lustiger Beitrag
Gut ich hab letztes Jahr selbst ein Grundstück gekauft und bebaut,
deshalb ist mir bekannt, dass es da x Vorschriften gibt.
Aber das mit den unerlaubten Schilder, hätte ich nicht gedacht.
Habe mal in meinem Vertrag gestöpert, da ist z. B. die Holzzaunpflicht im vorderen Bereich niedergeschrieben.
Aber da steht nichts von Werbung am Zaun.
Trotzdem kann ich mir das jetzt gut vorstellen, wenn ich so darüber nachdenke....
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15.04.2008, 21:14
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2008
Ort: München
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Tanja,
hier, wo ich Mieterin bin, wirbt der Zirkus alljährlich am Zaun.
Die Vermieter nehmen kein Geld dafür, bekommen aber jeweils eine bestimmte Anzahl Freikarten.
Auch sonst gibt es im Ort den einen oder anderen Zaun mit Werbung für Firmen.
Ich war auch noch nie auf die Idee gekommen, es könne verboten sein, bevor ich den Thread hier las.
Insofern eine prima Frage - ich habe etwas Neues gelernt.
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15.04.2008, 23:27
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
Zitat von nachgefragt
wirbt der Zirkus alljährlich am Zaun.
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Zirkusse haben ein Sonderrecht: die dürfen ohne Genehmigung im öffentlichen Raum Plakate hängen (und natürlich auch wieder abhängen)
bei privaten Zäunen sind dann z.B. Freikarten üblich (werden mir in meinem Laden auch oft angeboten für Plakate im Schaufenster)
gleiches gilt für politische Parteien zu Wahlkampfzeiten, auch genehmigungsfrei im öffentlichen Raum
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