Hallo,
zu Punkt 1: Das sind steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen
und Du musst dafür eine "zusammenfassende Meldung" bis zum 10.Tag
nach Ablauf des Meldezeitraums (Monat oder Kalendervierteljahr) an
das BZSt in Saarlouis abschicken.
Hier findest Du Näheres.
(Du musst sie elektronisch abgeben und Dir dafür
erst mal eine Teilnehmernummer besorgen.)
zu Punkt 2: weiss ich nicht
zu Punkt 3:
Das sind steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe, und Du
musst dafür die deutsche Umsatzsteuer entrichten, kannst sie dafür
aber als Vorsteuer abziehen.
Meine Angaben wie immer nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr

Gruss
23012