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Alt 11.04.2008, 23:49   #1
i-m
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i-m macht alles soweit korrekt

Abschreibung Kleinunternehmer


Guten Abend,

ich bin Kleinunternehmern und habe mir vor kurzem ein neues Notebook für 1100 Euro (inkl. Mwst.) angeschafft.

Dies musst ich ja über drei Jahre abschreiben. Hierzu folgende Frage: Muss ich den kompletten Kaufbetrag, also inkl. Mwst., über diesen Zeitraum abschreiben oder nur den Nettobetrag? Bei letzt genannten muss ich die Mwst. im Anschaffungsjahr als "Gezahlte Vorsteuer" im EÜR-Formuar (Zeile 43) buchen?

Viele Grüße und schon mal danke!
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Alt 12.04.2008, 00:04   #2
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post808710

Für dich als Kleinunternehmer sind nur die Bruttobeträge relevant und "gezahlte Vorsteuerbeträge" haben in deiner EÜR nichts zu suchen.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 00:09   #3
i-m
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
http://www.traum-projekt.com/forum/1...tml#post808710

Für dich als Kleinunternehmer sind nur die Bruttobeträge relevant und "gezahlte Vorsteuerbeträge" haben in deiner EÜR nichts zu suchen.
Danke erstmal. Ist es nicht so, dass ich die Ausgaben trotzdem teilen muss, also beispielsweise kaufe ich Papier für 100 Euro, dann sind 81 Euro Büroausgaben und 19 Euro "gezahlte Vorsteuerbeträge", oder etwa nicht? Einfach 100 Euro als "Büroausgaben" buchen?
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Alt 12.04.2008, 08:12   #4
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Benutzerbild von Sven
 
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Einfach 100 Euro als "Büroausgaben" buchen?
so ist es richtig, weil du als Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Traum-Start Portal | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
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Alt 12.04.2008, 09:19   #5
i-m
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
so ist es richtig, weil du als Kleinunternehmer nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist.

Gruß
Sven
Vielen Dank erstmal. Allerdings wundere ich mich dann, wieso es auf dem EÜR-Formular einmal eine Zeile "Gezahlte Vorsteuerbeträge" (Zeile 43) und "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" (Zeile 44) steht.

Eigentlich wäre eine Zeile ja überflüssig, wenn dort nur Nicht-Kleinunternehmer etwas eintragen bräuchten?!
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Alt 12.04.2008, 09:39   #6
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ThomasMo bringt sich richtig einThomasMo bringt sich richtig ein
Das EÜR-Formular ist ja nicht nur für Kleinunternehmer Im Gegenteil, Du als Kleinunternehmer musst das ja noch nicht mal nutzen sondern kannst auch eine formlose EÜR machen.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 09:53   #7
i-m
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Das EÜR-Formular ist ja nicht nur für Kleinunternehmer Im Gegenteil, Du als Kleinunternehmer musst das ja noch nicht mal nutzen sondern kannst auch eine formlose EÜR machen.
Das geht bis zu einem Umsatz von 17.500 Euro, oder? Genügt es, für diese formlose EÜR "Einnahmen", "Ausgaben" und "Gewinn" + Stammdaten aufzuschreiben?
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Alt 12.04.2008, 10:05   #8
TP-Veteran
 
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Genau, bis 17500 Euro Umsatz, was ja auch der Kleinunternehmergrenze entspricht.

An sich reicht die Summe der Einnahmen und die Summe der Ausgaben, ich hänge immer noch einen Ausdruck der Liste mit den einzelnen Posten an Ausgaben und Einnahmen an, ging bisher immer ohne Rückfragen durch.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 10:16   #9
i-m
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Zitat:
Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
Genau, bis 17500 Euro Umsatz, was ja auch der Kleinunternehmergrenze entspricht.

An sich reicht die Summe der Einnahmen und die Summe der Ausgaben, ich hänge immer noch einen Ausdruck der Liste mit den einzelnen Posten an Ausgaben und Einnahmen an, ging bisher immer ohne Rückfragen durch.
Danke. Und eine Unterteilung der Ausgaben, beispielsweise in "Büroausgaben", "Porto", "Telefon" o.Ä. ist nicht notwendig?
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Alt 12.04.2008, 10:51   #10
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dorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's gehtdorintia hilft, wo's geht
Ich würd's schon unterteilen und für diese Aufteilung ist das Formular EÜR als Muster ganz gut.
a) hast du einen Überblick
b) präsentierst du es dem FA besser und es kommt vielleicht nicht so schnell jemand auf die Idee bei dir persönlich nachzufragen
__________________
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Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2008, 11:07   #11
i-m
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Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Ich würd's schon unterteilen und für diese Aufteilung ist das Formular EÜR als Muster ganz gut.
a) hast du einen Überblick
b) präsentierst du es dem FA besser und es kommt vielleicht nicht so schnell jemand auf die Idee bei dir persönlich nachzufragen
Du hast wahrscheinlich recht. Ich werde einfach das EÜR-Formular nutzen, dann hat das FA nichts zu meckern. Bzgl. der Vorsteuer habe ich die Buchungen auch angepasst, so dass jetzt die kompletten Beträge, die ich gezahlt habe, in den jeweiligen Kategorien ("Porto", "Telefon" etc.) stehen.
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Alt 13.04.2008, 17:58   #12
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Benutzerbild von junimond
 
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junimond ist auf einem guten Weg
Allerdings ist ein Notebook für 1100€ nicht über 3 sondern über 5 Jahre abzuschreiben!
Denn hinsichtlich der AfA bzw. der Bewertung als GWG gilt die Bestimmung , das der Netto-Betrag dafür heranzuziehen ist, auch wenn man Kleinstunternehmer und damit nicht USt pflichtig ist.
Ein Bruttokaufpreis von 1100€ bedeutet damit zwangsläufig, das der Laptop ein GWG und über den Sammelpool über 5 Jahre abzuschreiben ist.
Also nur eine Abschreibung von 220€ p.a.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2008, 21:04   #13
i-m
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Zitat:
Zitat von junimond Beitrag anzeigen
Allerdings ist ein Notebook für 1100€ nicht über 3 sondern über 5 Jahre abzuschreiben!
Denn hinsichtlich der AfA bzw. der Bewertung als GWG gilt die Bestimmung , das der Netto-Betrag dafür heranzuziehen ist, auch wenn man Kleinstunternehmer und damit nicht USt pflichtig ist.
Ein Bruttokaufpreis von 1100€ bedeutet damit zwangsläufig, das der Laptop ein GWG und über den Sammelpool über 5 Jahre abzuschreiben ist.
Also nur eine Abschreibung von 220€ p.a.
Ich habe das Notebook ja schon letztes Jahr gekauft, also gelten noch die alten Grenzen.
i-m ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.04.2008, 23:21   #14
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
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junimond ist auf einem guten Weg
Ach so.
Ich dachte, weil du vor kurzem geschrieben hast.
Darunter verstand ich nicht letztes Jahr.
In diesem Falle hast du dann Glück gehabt und darfst es noch über 3 Jahre abschreiben.
Dann allerdings monatsgenau, ne ;-)
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.04.2008, 15:04   #15
i-m
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Zitat:
Zitat von junimond Beitrag anzeigen
Ach so.
Ich dachte, weil du vor kurzem geschrieben hast.
Darunter verstand ich nicht letztes Jahr.
In diesem Falle hast du dann Glück gehabt und darfst es noch über 3 Jahre abschreiben.
Dann allerdings monatsgenau, ne ;-)
Ja, da habe ich wirklich Glück

Eine Frage noch: Wenn ich mir jetzt einen Drucker kaufe für, sagen wir mal 100 Euro, gilt der nicht als GWG, da nicht eigenständig nutzbar oder? Ist es dagegen ein Multifunktionsgerät (mit Kopierer) sollte das gehen, oder?
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